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Wohnungs- & Hausverkauf nach einer Trennung oder Scheidung

Lesedauer: 15 Minuten
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Lesedauer: 15 Minuten
01. Mai 2025
Eine Nahaufnahme einer Hand, die einen goldenen Ehering von einer anderen Hand abnimmt, mit einem unscharfen Hintergrund im Freien. In einem Textfeld am unteren Rand steht: "Auch als Download verfügbar" mit einem Download-Symbol.
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Eine Trennung ist emotional und erfordert oft viel Organisation – vor allem dann, wenn Sie sich gemeinsam den Traum vom Eigenheim erfüllt haben. Oft tauchen viele Fragen auf: Was passiert bei einer Trennung mit der Eigentumswohnung? Wie lässt sich der Hausverkauf schnell realisieren? Welche Alternativen zum Verkauf gibt es? Und was passiert mit dem gemeinsamen Kredit? Wir zeigen es Ihnen.

Die Sache mit der Zugewinngemeinschaft

In der Ehe befinden sich die Ehepartner in der Regel in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft – außer sie vereinbaren in einem Ehevertrag einen anderen Güterstand. Wer also keinen Ehevertrag hat, lebt automatisch in der Zugewinngemeinschaft. Zugewinngemeinschaft bedeutet: Das Vermögen, das in der Ehe erwirtschaftet wurde, gehört beiden Partnern gleichermaßen. Im Falle einer Scheidung kommt es zum sogenannten Zugewinnausgleich: Das Vermögen, das Sie während der Ehe hinzugewonnen haben, wird gleichmäßig aufgeteilt.

Für die Berechnung des Zugewinnausgleichs wird das Anfangsvermögen bei Eheeintritt und das Endvermögen bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft gegenübergestellt. Die Differenz der Beträge bildet den Zugewinn. Laut Zugewinnausgleich steht beiden Eheleuten der Vermögenszuwachs zur Hälfte zu.

Ein Beispiel:

  • Ehepartner 1 hat ein Anfangsvermögen von 60.000 Euro und ein Endvermögen von 110.000 Euro. Der Zugewinn beträgt 50.000 Euro.
  • Ehepartner 2 hat ein Anfangsvermögen von 15.000 Euro und ein Endvermögen von 60.000 Euro. Der Zugewinn beträgt 45.000 Euro.
  • Die Differenz der jeweiligen Zugewinne beträgt 5.000 Euro. 5.000 Euro / 2 = 2.500 Euro. Das bedeutet: Ehepartner 1 muss Ehepartner 2 bei der Scheidung einen Zugewinnausgleich in Höhe von 2.500 Euro zahlen.

Wie wird eine gemeinsame Immobilie bei einer Scheidung aufgeteilt?

Beim Zugewinnausgleich handelt es sich um einen Geldzahlungsanspruch. Da eine Immobilie nicht einfach aufgeteilt werden kann, müssen sich die Ehepartner einigen, was mit der gemeinsamen Immobilie passieren soll. Ist nur ein Ehepartner als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, gehört ihm die Immobilie nach der Scheidung allein. Sind beide im Grundbuch als Eigentümer eingetragen, gilt es, sich im Falle einer Trennung zu einigen.

Gut zu wissen: Auch wenn ein Ehepartner laut Grundbucheintrag Alleineigentümer ist, das Haus jedoch während der Ehe gekauft oder gebaut hat, führt das Eigentum zu einem Zugewinnausgleich. Auch wenn das Haus ausgebaut oder modernisiert wird, fällt die Wertsteigerung in den Zugewinnausgleich.

Darum ist der Verkauf oft die beste Option

In vielen Fällen ist der Verkauf der Immobilie die beste Option. Denn der Verkaufserlös lässt sich leicht aufteilen.

Sie möchten den Verkauf in professionelle Hände geben? Wir unterstützen Sie gern. Als neutrale Instanz können wir nicht nur Konflikte vermeiden, sondern auch das Beste für Sie herausholen.

Alternativen zum Verkauf

Der ideale Zeitpunkt für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie

Was passiert mit den gemeinsamen Krediten bei einer Trennung?

Bei einer Trennung oder Scheidung ist die gemeinsame Immobilie oft noch nicht abbezahlt. Daher stellt sich schnell die Frage: Wer kommt für die gemeinsamen Schulden auf? Entscheidend ist dabei der Vertrag mit Ihrer Bank: Haben Sie den Kreditvertrag gemeinsam unterzeichnet, haften Sie beide für die Finanzierung.

Für den gemeinsamen Kredit ist es irrelevant, ob Sie noch verheiratet sind oder schon geschieden. Es spielt auch keine Rolle, ob ein Partner bereits aus der gemeinsamen Immobilie ausgezogen ist. Damit ein Partner aus dem Vertrag entlassen wird, ist die Zustimmung durch Ihre Bank erforderlich. Die Bank ist nicht verpflichtet, einen Partner aus seiner Mithaftung zu entlassen.

Verweigern Sie die Zahlung oder können Sie sie nicht leisten, darf Ihre Bank Ihre Immobilie zwangsversteigern lassen. Bei der Zwangsversteigerung erzielt die Bank in der Regel einen deutlich geringeren Verkaufserlös als bei einem freihändigen Verkauf.

Tipp: Möchten Sie die Immobilie verkaufen, sprechen Sie am besten frühzeitig mit Ihrer Bank. Denn es kann sein, dass Ihre Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt, wenn Sie den Kredit frühzeitig abbezahlen müssen.

Mit der Immobilienbewertung erfahren Sie vor dem Verkauf, was Ihre Immobilie wert ist. Die Ermittlung des Immobilienwerts kann Ihnen auch bei der Entscheidung für oder gegen den Verkauf helfen und zum Beispiel die Frage beantworten, ob ein Partner den anderen auszahlen kann. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Für eine genaue Wertermittlung nehmen Sie gern Kontakt zu unseren Makler auf.

Häufig gestellte Fragen zum Immobilienverkauf nach einer Scheidung oder Trennung