Eine Immobilie ist ein Grundstück oder ein mit diesem verbundenes Bauwerke (Gebäude oder Wohnung). Wenn es sich um ein Grundstück handelt, wird eine Immobilie auch Liegenschaft genannt. In der Rechts- und Wirtschaftssprache wird eine Immobilie als „unbewegliches Sachgut“ bezeichnet. Immobilien dienen der Bank als Kreditsicherung und gelten als besonders wertbeständige und langfristige Geldanlage.
Immobilien werden in unterschiedliche Arten unterschieden z.B. auf Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Sonderimmobilien.
Eine Wohnimmobilie darf nur als solche bezeichnet werden, wenn sie zu reinen Wohnzwecken genutzt wird.
Bei Gewerbeimmobilien ist – wie bei Wohnimmobilien – der Nutzungszweck ausschlaggebend. Eine Gewerbeimmobilie darf nur als solche bezeichnet werden, wenn Nutzer erwerbswirtschaftliche Tätigkeiten in ihr ausführen.
Zu Industrieimmobilien gehören z.B. Werkstätten und Lagerhallen. Diese dienen zum Großteil Fertigungszwecken, also der Produktion von Gütern.
Sonderimmobilien sind meistens auf einen bestimmten Nutzungszweck festgelegt z.B. Theater, Kinos oder Tankstellen.