Das Bestellerprinzip besagt grundsätzlich: Wer die Dienstleistung eines Immobilienmaklers beauftragt, muss die Kosten für den Makler zahlen. Bislang galt dieses Prinzip nur bei der Vermietung von Immobilien, während es beim Immobilienverkauf keine einheitliche Regelung gab. Dort hat bisher oft der Käufer die Maklerkosten übernommen. Seit Dezember 2020 hat sich das geändert. Hier erhalten Sie alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Bestellerprinzip bei der Vermietung und beim Immobilienkauf beziehungsweise -verkauf.