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Bestellerprinzip: Gesetz zur Maklerprovision

Das Bestellerprinzip bei der Vermietung und beim Verkauf von Wohnimmobilien einfach erklärt

Das Bestellerprinzip besagt grundsätzlich: Wer die Dienstleistung eines Immobilienmaklers beauftragt, muss die Kosten für den Makler zahlen. Bislang galt dieses Prinzip nur bei der Vermietung von Immobilien, während es beim Immobilienverkauf keine einheitliche Regelung gab. Dort hat bisher oft der Käufer die Maklerkosten übernommen. Seit Dezember 2020 hat sich das geändert. Hier erhalten Sie alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Bestellerprinzip bei der Vermietung und beim Immobilienkauf beziehungsweise -verkauf.

Das Wichtigste kurz und knapp auf einen Blick: Seit dem 23. Dezember 2020 zahlen Verkäufer und Käufer die Maklerkosten zu gleichen Teilen. Beauftragt der Verkäufer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses einen Makler, muss er also die Hälfte der Maklercourtage zahlen. Das neue Gesetz gibt außerdem vor, dass Käufer und Verkäufer die Provisionsvereinbarung mit dem Makler ausdrücklich schriftlich bestätigen müssen.

Was ist das Bestellerprinzip bei der Vermietung?

Das Bestellerprinzip bei der Vermietung von Wohnraum regelt seit 2015 die Zahlung der Maklerprovision. Der Auftraggeber der Dienstleistung eines Immobilienmaklers, also in der Regel der Vermieter, hat die Kosten des Maklers vollständig zu tragen. Damit wird wirksam verhindert, dass Vermieter die Maklerprovision an den Mieter einer Wohnung einfach weitergeben.

Wer musste bisher die Maklerprovision beim Immobilienverkauf zahlen?

Bislang gab es keine einheitliche Regelung dazu, wer die Maklerprovision zahlen muss. Während sich Käufer und Verkäufer in einigen Bundesländern die Maklerprovision schon vor dem neuen Gesetz teilten, zahlten in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen und Hessen die Käufer einer Immobilie die gesamte Maklerprovision, auch Maklercourtage genannt.

Seit wann gilt das Bestellerprinzip?

Das neue Gesetz für die Regelung der Maklerprovision beim Immobilienverkauf gilt seit dem 23. Dezember 2020.

Wie ist das Bestellerprinzip beim Verkauf genau geregelt?

Das Bestellerprinzip besagt, dass Verkäufer und Käufer beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses die Kosten für den Makler zu gleichen Teilen zahlen.

Die gesetzliche Grundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit den Paragraphen 652 bis 655. Es regelt die Entstehung des Lohnanspruchs sowie die Höhe der Provision, also das Honorar der Dienstleistung des Immobilienmaklers. Die Regelung gilt ausschließlich für die Dienstleistung beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses.

Welche Vorteile hat das Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf?

Für alle Bundesländer gibt es damit eine einheitliche Regelung zur Teilung der Maklerprovision. Käufer zahlen jetzt genau so viel wie Verkäufer und umgekehrt. Das schafft Klarheit am Immobilienmarkt, wenn es um den Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses geht. In einigen Bundesländern, dort wo bisher nur der Käufer den Immobilienmakler bezahlt hat, sind die Erwerbsnebenkosten durch die neue Regelung gesunken. 

Warum müssen Verkäufer und Käufer jetzt die Provisionsvereinbarung mit dem Makler ausdrücklich schriftlich bestätigen?

Das neue Provisionsrecht schreibt vor, dass der Maklervertrag mit Verkäufern und Käufern in Textform abgeschlossen werden muss. Natürlich gilt weiterhin, dass die Maklerprovision nur im Erfolgsfall, also beim tatsächlichen Abschluss eines Kaufvertrages bezahlt werden muss. Bis dahin ist aber eine schriftliche Bestätigung der Provisionsvereinbarung erforderlich.

Was hat es mit dem Recht zum Widerruf des Maklervertrages auf sich?

Maklerverträge mit Ihnen als Verbraucher unterliegen von Gesetzes wegen einem Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab der Belehrung über das bestehende Widerrufsrecht. In der Regel arbeiten jedoch Verkäufer- und Käuferkunden deutlich länger als diese 14 Tage mit ihrem Immobilienmakler bis zum tatsächlichen Abschluss des notariellen Kaufvertrages zusammen, so dass das Widerrufsrecht in den allermeisten Fällen von den Kunden gar nicht ausgeübt wird.

Lohnt sich der Verkauf mit einem Makler trotz des neuen Gesetzes zur Maklercourtage?

Ja! Mit einem Immobilienmakler an Ihrer Seite sparen Sie Zeit und erzielen einen höheren Verkaufspreis für Ihre Immobilie. Ein Makler ermittelt den Wert Ihrer Immobilie außerdem erst nach einer Begehung vor Ort und beachtet so alle relevanten und wertbeeinflussenden Faktoren. Nur so erfahren Sie, was Ihre Immobilie wirklich wert ist.

Immobilienverkauf mit KAMPMEYER

Wir sind Ihr Qualitätsmakler für den Verkauf und die Vermietung von Immobilien in der Metropolregion Rheinland. Beim Immobilienverkauf bieten wir Ihnen durch unser KAMPMEYER Verkaufs-Versprechen maximale Leistung und Planungssicherheit. Übrigens: Bei uns ist die Maklerprovision für Sie als Verkäufer auch erst zahlbar wenn Sie den Kaufpreis für Ihre Immobilie sicher auf dem Konto haben.

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Häufig gestellte Fragen zum Bestellerprinzip

  • Was ist eine übliche Maklerprovision?

    Wer eine Immobilie verkaufen möchte, stellt sich die Frage: Was kostet ein Makler? Beim Immobilienverkauf gibt es keine gesetzliche Vorgabe zur Höhe der Maklerprovision. Jeder Makler kann die Höhe seiner Provision also frei vereinbaren. Wie hoch der prozentuale Anteil vom Kaufpreis ist, ist ortsabhängig. Üblich ist eine Maklerprovision von bis zu 6 Prozent vom Kaufpreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 Prozent.

    Bei der Vermietung einer Immobilie darf die Maklerprovision für den Auftraggeber, auch Besteller genannt, maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen.

  • Ist die Maklerprovision verhandelbar?

    Da es keine gesetzliche Regelung zur Höhe der Maklerprovision gibt, ist die Maklerprovision zwischen den Parteien frei verhandelbar.

  • Steigen die Immobilienpreise durch das neue Gesetz zu den Maklergebühren?

    Einige Käufer befürchten, dass Verkäufer zukünftig Ihren Anteil an Maklerkosten beim Wohnungs- oder Hausverkauf auf den Angebotspreis schlagen und der Käufer so letztlich die gesamten Maklerkosten trägt. Als erfahrener Qualitätsmakler schätzen wir diese Entwicklung als eher unwahrscheinlich ein. Denn ein zu hoher Kaufpreis ist nachteilig für den Verkauf beziehungsweise die Vermarktung einer Immobilie. In den meisten Fällen sind Verkäufer deshalb bemüht, ihre Immobilie zu einem realistischen Kaufpreis anzubieten, um einen schnellen Verkauf zu realisieren.

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