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Immobilie vermieten Ratgeber

Wohnung mit oder ohne Küche vermieten?

Lesedauer: 6 Minuten
13. Juni 2023

Die kurze Antwort: Es kommt auf den Einzelfall an – entscheidend sind unter anderem die Wohnung selbst, Ihre Zielgruppe bei der Vermietung, die Marktsituation sowie Ihre persönliche Situation.

Immobilienfotografie Wohnung

Wohnung ohne Küche vermieten

Vorteile

  • Weniger Aufwand: Wer eine Wohnung mit Küche vermietet, ist für Reparaturen verantwortlich und muss sich auch im Vorfeld um den Einbau der Küche kümmern. Eine Vermietung ohne Küche spart demnach Anschaffungskosten, laufende Reparaturkosten und somit zusätzlichen Aufwand.
  • Sie sprechen vor allem Mieter mit dem Wunsch nach einem langfristigen Mietverhältnis an: Viele Mieter mit dem Wunsch nach einem langfristigen Mietverhältnis wollen eine Einbauküche nach ihrem Geschmack auswählen. Hinzu kommt: Langfristig ist eine selbst gekaufte Einbauküche oft günstiger als eine gemietete.

 

Nachteile

  • Viele Mieter suchen eine Wohnung mit Küche: Wer ohne Küche vermietet, spricht also oft eine kleinere Zielgruppe an.
  • Regelmäßige Montage und Demontage von Küchen: Handelt es sich um eher kurzfristige Mietverhältnisse, kann eine Vermietung ohne Küche dazu führen, dass alle paar Jahre eine neue Küche auf- und wieder abgebaut werden muss. Das kann auch in Ihrer Eigentumswohnung Spuren hinterlassen.

Wann eine Vermietung ohne Küche meist sinnvoll ist

Bei langfristigen Mietverhältnissen ist es meist sinnvoll, die Wohnung ohne Küche zu vermieten, denn dann sind Ihre Mieter bereit, die höheren Anschaffungskosten für die Küche zu zahlen.

Auch bei der Vermietung von Häusern ist es oft sinnvoller, die Immobilie ohne Küche zu vermieten, denn Mieter von Häusern wohnen oft länger in der Immobilie als Mieter von Wohnungen.

Wohnung mit Küche vermieten

Vorteile

  • Eine Küche verschafft Ihnen einen Wettbewerbsvorteil: Viele Mieter suchen eine Wohnung mit integrierter Einbauküche, um Aufwand und Kosten zu sparen. Vermieten Sie Ihre Wohnung mit Küche verschafft Ihnen das einen Wettbewerbsvorteil. Schließlich werden die meisten Wohnungen ohne Einbauküche angeboten.
  • Oft gelingt eine schnellere Vermietung: Da die meisten Mieter eine Wohnung mit Küche suchen, gelingt die Vermietung mit Küche oft schneller als ohne.
  • Eine Küche ist eine Investition in Ihre Eigentumswohnung: Mit einer integrierten Einbauküche steigt oft nicht nur der Wert Ihrer Wohnung, Sie können auch eine höhere Miete veranschlagen.

Nachteile

  • Einmalige Investitionskosten für die Küche: Bei der Vermietung mit Küche müssen Sie einmalige Anschaffungskosten einplanen. Mit einer integrierten Einbauküche können Sie allerdings auch eine höhere Miete verlangen.
  • Höherer Mietpreis könnte potenzielle Mieter abschrecken: Wohnungen mit integrierter Küche sind bis zu 50 – 100 Euro teurer als ohne. Manche Mieter, vor allem die, die an einem langen Mietverhältnis interessiert sind, könnte das abhalten, ihr Interesse zu äußern.
  • Für Mieter, die auf der Suche nach einem langfristigen Mietverhältnis sind, oft nicht lohnenswert: Wohnungen mit Küche sind vor allem für kurze bis mittelfristige Mietverhältnisse die ideale Lösung. Vermieter vermeiden so, dass alle paar Jahre eine neue Küche aufgebaut wird und können oft schneller vermieten. Mieter sparen Zeit, Aufwand und hohe Anschaffungskosten. Für alle, die schon jetzt wissen, dass sie langfristig in der Wohnung wohnen möchten, ist eine selbst angeschaffte Einbauküche meist die günstigere Option.
  • Bei der Vermietung mit Küche haben Vermieter Pflichten: Sie müssen dafür sorgen, dass die Küche funktionsfähig und hygienisch einwandfrei ist.

Wann die Vermietung mit Küche meist sinnvoll ist

  • In einem 1-Zimmer-Apartment sowie kleinen Wohnungen: Hier ist es nicht nur üblich, sondern auch sinnvoll, dass eine Küche vorhanden ist.
  • In Wohnungen für Studierende und Pendler: Vor allem in Wohnungen, die Studierende oder Pendler ansprechen, sind integrierte Einbauküche absolut sinnvoll.
  • Bei hoher Fluktuation: Herrscht eine hohe Fluktuation, was die Mieter Ihrer Wohnung angeht, ist es ebenfalls sinnvoll, eine (hochwertige) Küche einzubauen.

Ihre Möglichkeiten bei der Vermietung mit Küche

Küche mitvermieten

Die Mitvermietung der Einbauküche ist der gängigste Weg. In diesem Fall sind Sie dafür verantwortlich, dass die Küche funktionsfähig und hygienisch einwandfrei ist. Kosten für mögliche Reparaturen müssen also Sie als Vermieter tragen.

Gewusst: Handwerksleistungen sind steuerlich absetzbar.

Küche als Leihe anbieten

Wird die Küche als Leihe angeboten, schließen Sie am besten einen separaten Mietvertrag mit dem Mieter ab. Der Vertrag regelt, dass Ihr Mieter die Reparaturen übernehmen muss.

Ablöse für die Einbauküche

Wird eine integrierte Einbauküche für eine Ablöse angeboten, handelt es sich meist um die Küche des Vormieters. Achten Sie als Vermieter darauf, dass die Ablösesumme den Zeitwert der Küche nicht übersteigt. Laut Bundesgerichtshof darf die Summe nicht mehr als 50 Prozent über dem Zeitwert liegen.

So berücksichtigen Sie die Küche im Mietpreis

Vermieten Sie die Einbauküche mit, lässt sich der monatliche Zuschlag zur Miete einfach berechnen:

Anschaffungswert / geschätzte Nutzungsdauer + Kapitalzinsen = Jahreszuschlag für die Küche

Jahreszuschlag für die Küche / 12 = monatlicher Zuschlag zur Miete

 

Ein Beispiel:

Anschaffungswert für die Küche: 4.000 Euro

Nutzungsdauer: 15 Jahre

Kapitalzinsen pro Jahr: 3 Prozent (120 Euro)

4.000 / 15 + 120 = 386 Euro jährlicher Zuschlag

386 / 12 = 32 Euro monatlicher Zuschlag

 

So regeln Sie die Vermietung der Küche im Mietvertrag

Entscheiden Sie sich dazu, Ihre Wohnung mit Küche zu vermieten, sind Sie für Reparaturen verantwortlich – auch wenn es dazu keine Regelung im Mietvertrag gibt.

Es besteht allerdings die Möglichkeit, eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag aufzunehmen. Demnach sind Mieter verpflichtet, Reparaturen bis zu einem Betrag von 150 – 200 Euro selbst zu übernehmen, wobei der gesamte Betrag nicht mehr als 8 Prozent der Jahresmiete betragen darf.

 

Tipps für die Wahl einer geeigneten Küche

  • Wählen Sie eine helle und neutrale Küche
  • Integrieren Sie einen Geschirrspüler in die neue Küche
  • Investieren Sie in eine hochwertige, aber nicht zu teure Küche mit langer Lebenszeit

Optional: Mit oder ohne Küche inserieren und auf Wunsch des Mieters vermieten

Es besteht auch die Möglichkeit, Ihre Wohnung mit ODER ohne Küche zu inserieren. So sprechen Sie Mieter an, die bereits eine Küche besitzen und mitbringen wollen oder nach ihrem Geschmack auswählen wollen, und Mieter, die auf der Suche nach einer Wohnung mit Küche sind.

Im Inserat sollten Sie klarmachen, dass die Vermietung mit Küche gegen einen Zuschlag pro Monat mitgemietet werden kann.

Vermieten mit KAMPMEYER

Sie sind sich unsicher, ob Sie Ihre Wohnung mit oder ohne Küche vermieten sollen? Wir zeigen Ihnen, welche Option für Ihre Immobilie die beste ist und sorgen für eine sichere Mietregelung im Mietvertrag. Das Gute: Dank unserer 1-Jahr-Vermietungsflat genießen Sie maximale Sicherheit. Sollte innerhalb der ersten 12 Monate nach der Vermietung eine erneute Vermietung erforderlich sein, übernehmen die Anschlussvermietung – natürlich kostenlos.

Eigentümer vertrauen uns Ihre Wohnungen seit über 25 Jahren an.

Unverbindlich Kontakt aufnehmen

Lesen Sie hier mehr zur Vermietung mit KAMPMEYER oder alles rund um die Vermietung von Wohnungen in unserem Ratgeber.

Häufig gestellte Fragen zur Vermietung mit oder ohne Küche

  • Was beinhaltet eine Mietküche?

    Es gibt keine genaue Definition, was eine Küche enthalten muss. Mindestens vorhanden sein sollten:

    • Spüle
    • Kochfeld
    • Backofen
    • Kühlschrank
    • Meist auch Küchenschränke

    Dabei muss die Küche nicht den neuesten Standards entsprechen, sollte aber auch nicht aus alten Geräten und zusammengewürfelten Schränken bestehen.

  • Haben Mieter Anspruch auf eine Küche?

    Nein, Vermieter müssen allerdings dafür sorgen, dass im Raum Anschlüsse für Wasser, Strom und eventuell Gas vorhanden sind.

  • Wie berechnet man die Miete für eine Küche?

    Anschaffungswert / geschätzte Nutzungsdauer + Kapitalzinsen = jährlicher Zuschlag für die Küche

    Jahreszuschlag für die Küche / 12 = monatlicher Zuschlag zur Miete

  • Wie lange darf man als Vermieter Miete für eine Küche verlangen?

    Eine Küche gilt nach 10 Jahren als „verbraucht“. Das heißt: Nach dieser Nutzungsdauer darf der Vermieter keinen Schadenersatz mehr bei Beschädigung durch den Mieter verlangen und auch keine Kosten mehr auf die Miete schlagen.

  • Darf ein Mieter eine integrierte Einbauküche austauschen?

    Ja, allerdings muss die alte Küchenausstattung beim Auszug wieder installiert werden. Sollte es bei der Demontage zu Beschädigung kommen, haftet der Mieter.

    Der Austausch muss immer mit Ihnen als Vermieter abgesprochen werden. Gleiches gilt auch für andere Veränderungen an der Küche.

  • Wie viel Wert verliert eine Küche pro Jahr?

    Eine vermietete Einbauküche verliert im ersten Jahr 24 Prozent, in den Folgejahre 4 Prozent an Wert. Der Zeitwert der Küche berechnet sich demnach so:

     

    Anschaffungswert: 4.000 Euro

    Wert nach 1 Jahr: 3.040 Euro (960 Euro Wertminderung)

    Wert nach 2 Jahren: 2.918 Euro (122 Euro Wertminderung)

    Wert nach 3 Jahren: 2.796 Euro (122 Euro Wertminderung)

    usw.

  • Wer haftet für Schäden an der Küche?

    Wird die Küche mitvermietet, müssen Vermieter normale Abnutzungserscheinungen tolerieren. Für größere Schäden, zum Beispiel ein zersprungenes Ceranfeld, haften hingegen die Mieter.

  • Wer muss Reparaturen an der Küche zahlen?

    Wird die Küche mitvermietet, müssen Sie als Vermieter die Kosten für Reparaturen oder Ersatz tragen. Es besteht die Möglichkeit, im Mietvertrag festzuhalten, dass der Mieter Kleinreparaturen selbst übernehmen muss, allerdings nur bis zu einem bestimmten Betrag.

  • Wie kann ich eine Einbauküche von der Steuer absetzen?

    Die Abschreibung einer Einbauküche erfolgt linear über zehn Jahre und gilt auch für erneuerte Geräte und Küchenmöbel. Stimmen Sie sich hierzu mit Ihrem Steuerberater ab.

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