Seit dem 01.06.2015 entlastet die Mietrechtsnovellierung Mieter von der Maklerprovision. Seitdem gilt: Wer den Makler bestellt, bezahlt ihn auch. Makler werden in aller Regel von Vermietern beauftragt und jetzt auch von ihnen bezahlt. Vom Bestellerprinzip sind ausschließlich Mietverhältnisse betroffen. Beim Verkauf einer Immobilie kann der Makler weiterhin mit dem Käufer als auch Verkäufer einen Maklervertrag abschließen.
In vielen Gebieten Deutschlands mit geringer Nachfrage nach Wohnraum übernehmen die Vermieter schon lange selber die Maklerprovision bei der Vermietung. Für sie hat die Umstellung keine Auswirkungen. In Großstädten und Ballungsgebieten befürchten Mieter, dass Eigentümer die Kosten für die Maklercourtage auf die Miete umlegen könnten. Dass Vermieter so reagieren, hat die Marktentwicklung nicht gezeigt.