Wenn Immobilien über das Bieterverfahren veräußert werden, ist der angegebene Verkaufspreis der Mindestverkaufspreis für den Verkäufer. Käufer sind aufgefordert, das Objekt nach ihren Vorstellungen zu bewerten und ein Gebot abzugeben. Die Abgabe eines Höchstgebots führ allerdings nicht zu einer Verkaufsverpflichtung des Eigentümers. Verkäufer können sich immer gegen einen Interessenten entscheiden. Das ist auch der Unterschied zur Zwangsversteigerung.