Wie geht man beim Bieterverfahren vor?
1. Die Immobilie wird inseriert
Genau wie beim konventionellen Verkauf wird Ihre Immobilie online inseriert. Während bei einem herkömmlichen Inserat ein Preis angegeben ist, gibt es beim Verkauf per Bieterverfahren keine Preisangabe. Normalerweise wird auch kein Mindestpreis festgelegt. Wollen Sie als Eigentümer einen Mindestpreis festlegen, sollten Sie einen Experten hinzuziehen, um den Preis zu bestimmen. In Ihrer Annonce muss außerdem sofort hervorgehen, dass es sich um ein Bieterverfahren und bei dem Preis um den Mindestpreis handelt.
Die Anzeige sollte zudem eine Bietfrist sowie einen Besichtigungstermin enthalten. Die Bietfrist für Kaufinteressenten beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen. Zu dem Besichtigungstermin dürfen alle Kaufinteressenten kommen, wobei Sie auch individuelle Einzeltermine anbieten können.
Checkliste für Ihre Anzeige:
- Hinweis, dass es sich um ein Bieterverfahren handelt
- Bietfrist, bis wann Kaufinteressenten ihre Gebote abgeben müssen
- Besichtigungstermin, an dem Kaufinteressenten die Immobilie in einer offenen Besichtigung anschauen können
- Gegebenenfalls der Hinweis, dass es sich um einen Mindestpreis handelt, wenn Sie einen angeben wollen
2. Es finden Besichtigungstermine statt
Üblicherweise geben Sie im Inserat bereits einen festen Besichtigungstermin an. In der Regel findet eine offene Besichtigung mit allen Kaufinteressenten statt. Natürlich können auch Einzelbesichtigungen nach Absprache angeboten werden. Während des Besichtigungstermins erhalten die Kaufinteressenten ein ausführliches Exposé.
3. Kaufinteressenten geben Gebote ab
Innerhalb der von Ihnen festgelegten Frist geben Ihre Kaufinteressenten das jeweilige Gebot ab. Üblicherweise beträgt die Frist bis zu zwei Wochen. Bei der Gebotsabgabe gibt es zwei verschiedene Vorgehensweisen:
Offline-Bieterverfahren
Findet das Bieterverfahren offline statt, geben potenzielle Käufer ihr Gebot schriftlich per E-Mail, Brief oder Fax ab. Sind alle Gebote abgegeben, wird das Höchstgebot veröffentlicht beziehungsweise jeder Kaufinteressent über das Höchstgebot informiert. Bei einem dynamischen Bieterverfahren können Interessenten ihr Gebot noch einmal anpassen. Dann geht das Bieterverfahren in eine zweite Runde (zweistufiges Bieterverfahren).
Online-Bieterverfahren
Beim Online-Bieterverfahren, auch digitales Bieterverfahren genannt, findet die Gebotsabgabe über eine Plattform statt. In der Regel können sich die Bieter mit individuellen Zugangsdaten innerhalb eines kurzen Zeitfensters einloggen, um ihr Gebot abzugeben. Innerhalb weniger Stunden wird so das Höchstgebot ermittelt. Kaufinteressenten können das Höchstgebot einsehen, veränderte Gebote anderer Bieter verfolgen und ihr Gebot selbst anpassen. Im Vergleich zum Offline-Verfahren gelingt die Preisermittlung mittels Online-Verfahren deutlich schneller. Der Wettbewerbsgedanke führt hier außerdem meist dazu, dass der Preis schnell in die Höhe getrieben wird. Das Ergebnis ist oft ein hoher Verkaufspreis weit über dem Marktwert.
4. Sie entscheiden sich für ein Angebot
Ist die Frist abgelaufen, entscheiden Sie sich für eines der Gebote. In den meisten Fällen wird die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Immobilie an andere Interessenten mit einem geringeren Gebot zu verkaufen. Insbesondere wenn Ihre Immobilie für Sie einen emotionalen Wert hat, spielt es womöglich eine Rolle, dass Sie genau den richtigen Käufer für Ihr Eigentum finden.
Sie können mit Ihren Bietern ebenfalls in den Dialog treten und weiterverhandeln. Beauftragen Sie einen Makler mit dem Verkauf per Bieterverfahren, übernimmt dieser die Verhandlung für Sie.
5. Der Verkauf wird sicher abgeschlossen
Erst wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet und von beiden Parteien unterschrieben wurde, ist der Verkauf rechtskräftig. Solange hat Ihr Kaufinteressent die Möglichkeit, das Gebot zurückzuziehen.
Bitte beachten Sie: Bevor der Kaufvertrag beim Notar beurkundet wird, muss die Finanzierung des Kaufinteressenten geprüft, ein Kaufvertrag aufgesetzt und von beiden Parteien geprüft werden.