Vom Mieter muss die Kündigung von Wohnraum-Mietverträgen zwingend in Schriftform erfolgen und vom Mieter unterschrieben werden. Besteht die Mietpartei aus mehreren Personen, wird eine Kündigung nur rechtswirksam, wenn alle Mieter das Kündigungsschreiben unterzeichnen.
Die Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung beträgt drei Monate. Reicht der Mieter die Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Monats ein – Samstage gelten als Werktage – wird sie zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam. Dabei kommt es weder auf das Datum des Schreibens noch auf den Poststempel an, wichtig ist das Eingangsdatum. Auf die Kündigung folgt eine Kündigungsbestätigung vom Vermieter.