Seit dem 1. Mai 2014 gilt die Energieeinsparverordnung (EnEV), die bei allen kommerziellen Immobilienanzeigen als Angabe verpflichtend ist. Der Energieausweis soll Käufern und Mietern bei der Auswahl einer Immobilie Vergleichswerte schaffen. Es gibt zwei Arten, den Verbrauchs- oder Bedarfsausweis.