Sie möchten Ihre Eigentumswohnung vermieten? Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie die Wohnungsvermietung gelingt und was Sie dabei beachten sollten. Unsere Experten-Tipps helfen Ihnen bei einem sicheren Mietvertragsabschluss.
Sie möchten Ihre Eigentumswohnung vermieten? Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie die Wohnungsvermietung gelingt und was Sie dabei beachten sollten. Unsere Experten-Tipps helfen Ihnen bei einem sicheren Mietvertragsabschluss.
Was muss ich beachten, wenn ich meine Eigentumswohnung vermieten möchte? – ein Überblick
Ob sich die Vermietung Ihrer Eigentumswohnung lohnt, hängt von der erwarteten Rendite ab. Um die zu ermitteln, setzen Sie den Kaufpreis Ihrer Wohnung ins Verhältnis zu den Mieteinnahmen.
Ein Beispiel:
Kaufpreis der Wohnung: 200.000 Euro
Mieteinnahmen pro Jahr: 9.000 Euro
Mietrendite: 4,5 Prozent
Ab drei Prozent pro Jahr spricht man von einer guten Mietrendite, wobei die Vermietung Ihrer Eigentumswohnung grundsätzlich auch sinnvoll sein kann, wenn die Verzinsung alternativer Geldanlagen geringer ist.
Die Vermietung ist außerdem nur sinnvoll, wenn Sie genug Zeit dafür haben. Folgende Aufgaben kommen als Vermieter auf Sie zu:
Beachten Sie auch: Ein unbefristeter Mietvertrag kann ohne triftigen Grund nicht einfach beendet werden. Die Vermietung sollte daher immer gut überlegt sein.
Grundsätzlich können Sie Ihre Wohnung auch privat vermieten. Wer noch keine Erfahrung hat, sollte unbedingt ausreichend Zeit für die Vorbereitung einplanen. Hochwertige Fotos, ein aufbereiteter Grundriss und vollständige Unterlagen legen den Grundstein für eine erfolgreiche Vermietung.
Wer sich Zeit, Mühe und womöglich Ärger sparen möchte, sollte auf einen Makler setzen: Der bereitet die Vermietung vor, weiß, welcher Mietpreis realistisch und angemessen ist und schließt den Mietvertrag sicher ab. Die Maklerkosten für die Vermietung können Sie übrigens von der Steuer absetzen. Am Ende rentiert es sich fast immer, einen Makler bei der Vermietung zu beauftragen. Alle Vorteile (und Nachteile) finden Sie in unserem Ratgeber „Vermietung mit oder ohne Makler?„.
Übrigens: Mit KAMPMEYER genießen Sie nicht nur die Vorzüge einer innovativen Vermietung, sondern auch maximale Planungssicherheit. Sollte innerhalb des ersten Jahres eine erneute Vermietung notwendig sein, übernehmen wir diese kostenfrei erneut für Sie.
Wer die eigene Wohnung vermieten möchte, benötigt einen gültigen Energieausweis. Schon in der Wohnungsanzeige müssen die wichtigsten Kennzahlen veröffentlicht werden: Baujahr des Gebäudes, Energieträger der Heizung, Art des Energieausweises, Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch in kWh/qm.
Dabei wird zwischen zwei Arten von Energieausweisen unterschieden:
Bitte beachten Sie: Der Energieausweise wird nicht für einzelne Wohnungen, sondern für das gesamte Gebäude erstellt. Den können Sie entweder bei der Hausverwaltung anfordern oder die Ausstellung bei der nächsten Eigentümerversammlung beantragen. Liegt Ihnen kein aktueller Energieausweis für Ihre Eigentumswohnung vor, sollten Sie sich frühzeitig darum kümmern.
Risse, Bohrlöcher, bunte Wände oder unansehnliche Silikonfugen lassen die Wohnung auf den ersten Blick abgenutzt erscheinen. Spätestens zu den Besichtigungsterminen sollten die Mängel beseitigt werden, am besten noch bevor Sie die Fotos fürs Inserat erstellen.
Ratsam sind folgende Arbeiten:
Der Mietpreis für Ihre Wohnung setzt aus der Nettokaltmiete und den Mietnebenkosten zusammen.
Um die Nettokaltmiete zu bestimmen, sollten Sie den Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde heranziehen. Dieser gibt Ihnen eine Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmieten, zeigt Ihnen also, wie viel aktuell für vergleichbare vermietete Wohnungen gezahlt wird.
Für die Festlegung der Nettokaltmiete wird zwischen Gebieten ohne und Gebieten mit Mietpreisbremse unterschieden:
Die finale Höhe der Nettokaltmiete hängt von folgenden Faktoren ab:
Vermieten Sie Ihre Wohnung zum ersten Mal, müssen Sie außerdem die Wohnfläche berechnen. Schließlich hängt die Nettokaltmiete von der Quadratmeterzahl ab. Beachten Sie, dass bei Dachschrägen, geringen Raumhöhen und Balkonen oder Terrassen die Grundfläche nicht gleich der Wohnfläche ist.
Um den finalen Mietpreis zu bestimmen, addieren Sie zur Nettokaltmiete die Nebenkosten, auch zweite Miete genannt. Diese sollten Sie nicht zu knapp kalkulieren, um spätere (hohe) Nachzahlungen zu vermeiden.
Zu den Mietnebenkosten, die Sie auf den Mieter umlegen können, gehören:
Nicht dazu gehören Kosten für die Verwaltung, Instandhaltung und Instandsetzung sowie bauliche Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln, durch die Abnutzung, Alterung oder Witterungseinflüsse entstehen.
Gewusst: Da es zwischen den Bundesländern und Städten teilweise große Unterschiede gibt, was die Höhe der Nebenkosten angeht, veröffentlich der Deutsche Mieterbund jedes Jahr einen Betriebskostenspiegel. Mit dem können Sie sich einen guten Eindruck über die Nebenkosten machen. In NRW liegen die durchschnittlichen Nebenkosten pro Quadratmeter und Monat bei 2,28 Euro.
Mehr zur Berechnung der Nebenkosten bei der Vermietung sowie eine Übersicht aller umlagefähiger Nebenkosten und nicht umlagefähiger Nebenkosten, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Auch die Kaution hängt von der Nettokaltmiete ab: Sie darf maximal drei Monatskaltmieten betragen und dient Ihnen als Absicherung, zum Beispiel wenn Mietrückstände entstehen. Als Eigentümer sind Sie dazu verpflichtet, die Kaution zu den gängigen Zinssätzen anzulegen. Wird das Mietverhältnis beendet, müssen Sie die Mietkaution innerhalb eines angemessenen Zeitraums zurückerstatten.
Gewusst: Mieter können die Kaution in drei Raten zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
Potenzielle Mieter entscheiden innerhalb von wenigen Sekunden, ob ihnen Ihre Wohnung gefällt oder nicht. Hochwertige Fotos sind also das A und O, wenn Sie Ihre Wohnung erfolgreich vermieten möchten.
Fotografieren Sie alle Räume sowie einen gegebenenfalls vorhandenen Außenbereich. Auch die Ansicht des Hauses gibt Ihren potenziellen Mietern einen guten ersten Eindruck vom Zustand der Immobilie.
3 Tipps für gute Wohnungsfotos:
Neben den Fotos ist auch ein Grundriss sinnvoll, um den neuen Mietern einen guten Überblick über die Größe und Zimmeraufteilung zu geben. Der Grundriss enthält im besten Fall alle Maßangaben (Zimmerlänge und -breite, Quadratmeter des Raumes), und zeigt, wo sich Fenster und Türen befinden. Wer einen etwas aufwendigeren Grundriss erstellen lässt, kann auch die Himmelsrichtung der Wohnung, Wasser- und Stromanschlüsse sowie Deckenhöhe, Fenstergröße und Türöffnungswinkel mit aufnehmen.
Für den Beschreibungstext Ihres Inserats sollten Sie einmal die Perspektive potenzieller Mieter einnehmen: Was ist ihnen besonders wichtig? Worauf legen sie bei einer Mietwohnung besonders viel wert?
Eignet sich Ihre Wohnung für (kleine) Familien, sollten Sie zum Beispiel die Nähe zu Schulen, Kindergärten, Arztpraxen und Naherholungsgebieten beschreiben. Auch Parkmöglichkeiten, die Nachbarschaft und die Nähe zu Spielplätzen und Supermärkten sind möglicherweise interessant.
Eignet sich Ihre Wohnung für Singles und/oder Paare, ist die Nähe zu Naherholungsgebieten ebenso interessant wie die Nähe zur Stadt und die Anbindung an die Autobahn beziehungsweise öffentliche Verkehrsmittel.
Daneben sollten Sie natürlich auch allgemeine Informationen genau beschreiben:
Weitere möglicherweise wichtige Fragen:
Seien Sie so ausführlich wie möglich, um alle wichtigen Fragen schon im Inserat zu klären.
Beachten Sie: Je genauer Sie die Wohnung beschreiben, desto mehr Mieter finden Ihr Inserat.
Das Online-Inserat ist ein guter Weg, schnell viele Interessenten zu erreichen. Daneben lohnt es sich auch, das Mietinserat in den sozialen Netzwerken zu teilen und gegebenenfalls in Regionalzeitungen und Schwarzen Brettern zu vermarkten.
Gerade in angespannten Wohnungsmärkten ist die Nachfrage nach Mietwohnungen hoch – und aus der Vielzahl der Interessenten gilt es, einen solventen und verantwortungsvollen Mieter zu finden.
Beachten Sie, dass Mieter nicht dazu verpflichtet sind, eine Selbstauskunft auszufüllen und Sie als Eigentümer erst kurz vor Mietvertragsabschluss Nachweise über die finanzielle Situation Ihres zukünftigen Mieters verlangen dürfen.
Im ersten Schritt dient daher die Nachricht der Interessenten dazu, eine erste Auswahl zu treffen und anschließend die Besichtigungstermine zu koordinieren – entweder in einer Sammelbesichtigung oder in Einzelbesichtigungen.
Vor den Besichtigungen sollten Sie:
Die Besichtigung selbst sollte am besten bei Tageslicht stattfinden. Um einen guten ersten Eindruck von den potenziellen Mietern zu bekommen, nehmen Sie sich Zeit für ein kurzes Gespräch. Das ist insbesondere bei Sammelbesichtigungen wichtig.
Daneben ist es natürlich genauso wichtig, dass Sie einen guten ersten Eindruck mit der Wohnung hinterlassen. Bereiten Sie sich daher auf Fragen zur Wohnung, zum Gebäude oder den Nebenkosten vor. Auch den Energieausweis sollten Sie zur Besichtigung bereitlegen.
Bevor der Mietvertrag unterschrieben wird, sollten Sie die Bonität des potenziellen Mieters prüfen. Bitte Sie Ihre Mietinteressenten darum
Die letztendliche Entscheidung ist eine Mischung aus Sympathie und dem Ergebnis der Bonitätsprüfung: Wer passt gut in die Wohnung und kann Bonität nachweisen?
Mehr dazu, wie Sie einen guten Mieter finden und worauf es bei der Mieterauswahl ankommt.
Der Mietvertrag sollte alles Wichtige zum Mietverhältnis regeln und gegebenenfalls Sonderregelungen beinhalten. Es ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, einen Mietvertrag schriftlich aufzusetzen, trotzdem ist das ratsam. Der Vertrag sollte folgende Punkte enthalten:
Sofern vorhanden, können Sie auch eine Hausordnung beilegen, die zum Beispiel die Reinigung des Treppenhauses oder die Nutzung von Gemeinschaftsräumen regelt.
Es wird außerdem zwischen drei Arten von Mietverträgen unterschieden:
Zusätzliche Regelung zu Kleinreparaturen
Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber vor, dass Vermieter in der Pflicht sind, Kleinreparaturen zu übernehmen. Handelt es sich um einen vermieterfreundlichen Mietvertrag, kann diese Pflicht zum Teil auf die Bewohner übertragen werden. Eine solche Regelung legt fest, in welcher Höhe sich die Mieter an anfallenden Kleinreparaturen jährlich beteiligen müssen. Bitte beachten Sie, dass Sie als Vermieter grundsätzlich dazu verpflichtet sind, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten. Zugelassen sind maximal 75 bis 100 Euro pro Reparatur und 6 bis 10 Prozent der Jahreskaltmiete.
Sonstige Regelungen
Wurde der Mietvertrag von beiden Parteien unterschrieben, vereinbaren Sie einen Termin zur Wohnungs- und Schlüsselübergabe.
Während der Übergabe gehen Sie gemeinsam mit dem neuen Mieter durch die Wohnung und fertigen ein Übergabeprotokoll an. Darin sollte folgende Punkte festgehalten werden:
Damit Sie auf der sicheren Seite sind, sollte das Übergabeprotokoll alle anwesenden Personen sowie Datum und Uhrzeit der Übergabe beinhalten und von beiden Seiten unterzeichnet werden.
Bitte beachten Sie auch: Seit November 2015 sind Vermieter außerdem verpflichtet, den Einzug einer Mietpartei schriftlich innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen. Nur so können sich die neuen Mieter am neuen Wohnort anmelden. Übergeben Sie die Meldebestätigung am besten schon bei der Wohnungsübergabe. So verhindern Sie eine Fristversäumnis und ein damit verbundenes Bußgeld.
Wenn Sie Ihre Wohnung vermieten, sind Sie verpflichtet, Ihre Mieteinnahmen zu versteuern. Bei der privaten Vermietung geschieht das in der Anlage V Ihrer Einkommensteuererklärung.
Die Höhe der Steuer ist abhängig von den Einnahmen sowie Ihrem persönlichen Steuersatz. Alle Ausgaben, die durch die Vermietung entstanden sind, können Sie als Werbungskosten geltend machen – und so Steuern bei der Vermietung sparen. Zu den abzugsfähigen Kosten zählen:
Bewahren Sie dazu alle Unterlagen und Belege gut auf.
Übrigens: Sollten bei der Hausvermietung Verluste entstehen, kann sich das positiv auf Ihre gesamte Steuerlast auswirken. Jährliche Mieteinnahmen unter 520 Euro sind steuerfrei.
Wir sind Ihr Qualitätsmakler für die professionelle Vermietung Ihres Hauses. Warum KAMPMEYER? Weil Sie bei uns von einer 1-Jahr-Vermietungs-Flat, maximaler Transparenz und garantiertem Erfolg profitieren.
Mit der 1-Jahr-Vermietungs-Flat können Sie sich entspannt zurücklehnen, denn sollte innerhalb der ersten 12 Monate ab Mietvertragsabschluss eine erneute Vermietung erforderlich sein, übernehmen wir diese kostenfrei.
Volle Transparenz erhalten Sie nicht nur durch Objekt-Tracking PLUS, das sie jederzeit über den Fortschritt ihrer Vermietung informiert, sondern auch hinsichtlich der Kosten: zwei Kaltmieten einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Maklerprovision können Sie übrigens steuerlich als Werbekosten absetzen
Der garantierte Erfolg beruht auf 25 Jahren Erfahrung und zahlreichen Vermietungen in der Metropolregion Rheinland.
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Sie möchten selbst vermieten? Mit unserem Ratgeber „Immobilie vermieten“ stehen wir Ihnen mit allen Fragen und Antworten zur Seite.
Ja, Sie dürfen selbst entscheiden, was Sie mit Ihrem Wohneigentum machen. Sie können Ihre Eigentumswohnung also einfach vermieten, ohne bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
Bevor Sie Ihre Eigentumswohnung vermieten, sollten Sie unbedingt sicherstellen, dass sich die Vermietung lohnt. Die Rendite gibt Ihnen eine gute Orientierung. Daneben ist es genauso wichtig, dass Sie ausreichend Zeit für die Vermietung haben.
Darauf gibt es keine allgemeingültige Antwort. Sowohl der Verkauf als auch die Vermietung können sinnvoll sein. Gerade in Städten, in denen eine hohe Nachfrage herrscht, ist die Vermietung der Eigentumswohnung häufig finanziell gesehen eine gute Lösung.
Entscheidend ist unter anderem auch die Mietrendite. Ab 3 Prozent spricht man von einer guten Mietrendite. Ein Beispiel: Sie haben Ihre Wohnung zu einem Kaufpreis von 200.000 Euro gekauft und nehmen jedes Jahr 9.000 Euro in Form von Mieten ein. Ihre Mietrendite liegt in diesem Fall bei 4,5 Prozent.
Alle Argumente für und gegen die Vermietung erfahren Sie in unserem Beitrag „Immobilie verkaufen oder vermieten?“.
Eine Mietrendite ab drei Prozent pro Jahr ist lukrativ. Ist die Verzinsung alternativer Geldanlagen geringer, kann die Vermietung auch bei einer niedrigeren Rendite sinnvoll sein.
Das hängt von mehreren Faktoren ab:
Beachten Sie auch: Vermieten Sie Ihre Wohnung mit Einbauküche, sind Sie für Reparaturen verantwortlich. Die Kosten, die mit der Küche im Zusammenhang stehen, können Sie allerdings steuerlich geltend machen.
Mehr dazu, erfahren Sie in unserem Ratgeber „Wohnung mit oder ohne Küche vermieten?“
Es gibt keine pauschale Antwort darauf, wie viel bei Ihnen als Vermieter übrig bleibt. Ihre Mieteinnahmen sind zu Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz zu versteuern und deshalb individuell. Der Steuerfreibetrag liegt bei 520 Euro.
Die Meldebestätigung muss folgende Punkte enthalten:
Grundsätzlich können Sie Ihre Wohnung selbst vermieten. Insbesondere in puncto Sicherheit ist es allerdings sinnvoll, die Vermietung von einem Makler durchführen zu lassen. Der weiß, welche Miethöhe angemessen ist, setzt den Mietvertrag sicher auf und vermeidet Fehler.
Hinzu kommt: Ein Makler findet meist schneller einen geeigneten Mieter. Das spart Ihnen Zeit und Aufwand und vermeidet Leerstand.
Obwohl die private Vermietung gut gelingen kann, zahlen sich die Kosten für einen Makler am Ende fast immer in einem garantiert marktgerechten Mietpreis und einer schnellen Vermietung aus.
Übrigens: Die Maklerprovision können Sie über die Werbekosten steuerlich geltend machen. Alles darüber erfahren Sie in unserem Beitrag „Maklerprovision bei der Vermietung“.
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