Zurück

Maklerprovision bei der Vermietung

Lesedauer: 5 Minuten
Artikelübersicht
Lesedauer: 5 Minuten
10. Oktober 2025
Tags:
Ein handschriftlicher Vermerk mit der Überschrift Maklerprovision listet Zeitersparnis, Marketingkosten und Steuern als Vorteile auf und erwähnt am Ende den tatsächlichen Vermittlungsaufwand. Blaues Klebeband hält den Zettel fest.
Teilen:

Was ist eine übliche Maklerprovision bei der Vermietung?

Für die Höhe der Maklerprovision ist entscheidend, wer den Makler beauftragt:

1. Der Mieter beauftragt den Makler

In diesem Fall ist es gesetzlich festgelegt, dass die Höhe der Maklerprovision maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich der Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent betragen darf.

Handelt es sich um eine Staffelmiete, bildet die Miete des ersten Jahres die Berechnungsgrundlage.

2. Der Vermieter beauftragt den Makler

In diesem Fall gibt es keine gesetzliche Regelung. Der Makler darf die Höhe der Provision also frei wählen. Bitte beachten Sie hierbei, dass manchmal auch zusätzliche Extrakosten, zum Beispiel für die Besichtigung oder Übergabe, anfallen.

Wer muss die Maklerprovision bei der Vermietung zahlen?

Bei der privaten Vermietung

Seit 2015 regelt das Bestellerprinzip bei der Vermietung von Wohnraum, dass der Auftraggeber der Dienstleistung eines Immobilienmaklers die Kosten des Maklers vollständig tragen muss.

Heißt: Beauftragen Sie als Vermieter einen Makler für die Vermietung Ihrer Immobilie, müssen Sie die Kosten für die Maklerleistung auch vollständig selbst tragen. Dabei ist es nicht erlaubt, die Kosten auf den Mieter umzulegen.

Übrigens: Wer gegen das Bestellerprinzip verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.

Bei Gewerbeimmobilien

Bei Gewerbeimmobilien gilt das Bestellerprinzip nicht. Beauftragen Sie einen Gewerbemakler, entscheidet die aktuelle Marktsituation, wer die Provision zahlen muss:

  1. Die Nachfrage ist größer als das Angebot: Es liegt ein Vermietermarkt vor, Mieter zahlen die Provision.
  2. Das Angebot ist größer als die Nachfrage: Eigentümer und Vermieter müssen die Maklerprovision selbst zahlen.

Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?

Bei der Maklerprovision handelt es sich um ein Erfolgshonorar. Heißt der Makler hat erst Anspruch auf die Provision, wenn der Auftrag erfolgreich abgeschlossen wurde. Bei der Vermietung ist das mit Abschluss des Mietvertrags der Fall. Natürlich muss der Makler aktiv für den Abschluss des Mietvertrags gearbeitet haben.

Anders als beim Immobilienverkauf ist bei der Vermietung ein schriftlicher Maklervertrag die Grundlage für den Provisionsanspruch. Dieser muss in Papierform oder digital vorliegen, damit der Makler die Provision verlangen darf.

Der Maklervertrag regelt, wann genau die Zahlung erfolgen muss. Meist wird ein Zahlungsziel von sieben bis 14 Tagen vereinbart.

Bitte beachten Sie: Eine Vorauszahlung der Maklerprovision ist verboten. Ihr Makler darf diese weder fordern noch annehmen.

Wie kann ich als Vermieter die Maklerkosten absetzen?

Die Kosten für einen Makler können Sie als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Schließlich zählen zu den Werbungskosten alle Kosten, die zum Erwerb, zur Sicherung und zur Erhaltung der Mieteinnahmen aufgewendet werden müssen.

Ziehen Sie dazu die Maklerkosten von den jährlichen Mieteinnahmen ab.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Maklergebühren bei der Vermietung“