Während der Übergabe
Fertigen Sie ein detailliertes Übergabeprotokoll an
Grundsätzlich sollte bereits vor der Übergabe das Wichtigste im Kaufvertrag geregelt sein. Dazu zählen zum Beispiel die Übernahme von Möbeln, Übertragung von Versicherungen sowie offensichtliche Mängel an der Immobilie. Bei der Übergabe selbst empfiehlt es sich jedoch, ein Übergabeprotokoll anzufertigen. Denn mit einem detaillierten Protokoll schützen Sie sich vor späteren Forderungen des Käufers.
Das sollte im Übergabeprotokoll stehen:
- Adresse der verkauften Immobilie
- Name und Anschrift des Käufers sowie Verkäufers
- Sofern eine dritte neutrale Person anwesend ist: Name und Anschrift der Person
- Mängelliste, die bei der zweiten Begehung auffallen (wobei die wichtigsten bereits im Kaufvertrag festgehalten werden sollten)
- Auflistung des Inventars, das vom Käufer übernommen wird
- Aktuelle Zählerstände sowie die dazugehörigen Zählernummern (Strom, Wasser, Gas/Öl). Bei Häusern, die mit Öl heizen, sollte außerdem eine exakte Angabe darüber aufgenommen werden, wie viel Öl noch vorhanden ist
- Anzahl und Zweck der Schlüssel (Haustürschlüssel, Kellerschlüssel, Zimmerschlüssel, Garagenschlüssel, Schuppenschlüssel usw.), die zur Immobilie gehören und übergeben werden
- Dokumente, die zur Immobilie gehören und übergeben werden
Übernimmt der Käufer ebenfalls einige Dienstleistungsverträge, zum Beispiel Müllabfuhr oder Energieversorger, sollte diese Vereinbarung ebenfalls Teil des Übergabeprotokolls sein.
Übergeben Sie alle notwendigen Unterlagen
Übergeben Sie Ihrem Käufer sämtliche Unterlagen zur Immobilie, dazu zählen:
- Energieausweis
- Baupläne und Lageplan der Immobilie
- Nachweis über Sanierungen, Reparaturen oder Renovierungen vor der Übergabe
- Versicherungsscheine
- Dienstleistungsverträge, sofern diese übernommen werden, zum Beispiel Wartungsverträge
Erklären Sie erklärungsbedürftige Geräte und übergeben Sie die jeweiligen Bedienungsanleitungen
Erklären Sie dem Käufer alle Geräte, die sich in der Immobilie befinden und vom Käufer übernommen werden, zum Beispiel die Heizungsanlage. Übergeben Sie außerdem Bedienungsanleitungen zu den Geräten. Auch Garantiebelege und Rechnungen sollten dem Käufer übergeben werden.
Übergeben Sie die Schlüssel
Übergeben Sie alle Schlüssel, die zur Immobilie gehören. Dazu gehören Schlüssel für:
- Haus-/Wohnungstüren
- Fenster
- Balkon- und Terrassentüren
- Innentüren
- Kellertüren
- Briefkasten
- Garage
- Schuppen/Gartenhaus
Im Übergabeprotokoll sollte sowohl die Anzahl als auch der Verwendungszweck der Schlüssel festgehalten werden.
Lassen Sie das Protokoll von allen Parteien unterzeichnen
Dazu zählen Sie als Verkäufer, der Käufer sowie die dritte, neutrale Person. Das Protokoll sollte idealerweise in zweifacher Ausführung vorliegen. So kann ein Exemplar dem Käufer ausgehändigt werden und ein Exemplar bleibt für Ihre Unterlagen bestehen.