Wer erstellt den Kaufvertrag für ein Haus oder eine Wohnung?
Es gibt keine verbindliche Regelung, wer den Immobilienkaufvertrag entwirft.
Einem Laien ist es jedoch meist nicht möglich, alle juristischen Details zu beachten und rechtssicher auszuformulieren. Deshalb ist es ratsam, einen Experten damit zu betrauen: Dies ist in aller Regel der Notar. Entwirft der Notar den Vertrag für den Immobilienverkauf nicht selbst, wird er dennoch prüfen, ob er rechtlich einwandfrei ist.
Haben Sie einen Makler damit beauftragt, Sie beim Wohnungs- oder Hausverkauf zu unterstützen, kann er auch den Entwurf des Immobilienkaufvertrages durch den Notar begleiten. Das ist sogar sinnvoll, denn schließlich war er bei den Terminen zwischen Käufer und Verkäufer dabei und kennt die Absprachen, die getroffen wurden.
Vertragserstellung mit KAMPMEYER: Vertrauen Sie uns Ihren Wohnungs- oder Hausverkauf an, kümmern wir uns neben vielen anderen Aufgaben, die beim Immobilienverkauf anfallen, ebenfalls um die Vertragsgestaltung. So ist der gesamte Verkaufsprozess besonders entspannt für Sie.