Hier erfahren Sie, welche Steuern beim Wohnungs- und Hausverkauf anfallen, wann Sie Ihr Eigenheim steuerfrei verkaufen können und wie Sie die Steuerlast mindern.
Hier erfahren Sie, welche Steuern beim Wohnungs- und Hausverkauf anfallen, wann Sie Ihr Eigenheim steuerfrei verkaufen können und wie Sie die Steuerlast mindern.
Möchten Sie Ihr Haus verkaufen, planen Sie folgende Steuerzahlungen ein:
Die Höhe der Spekulationssteuer ist abhängig von der Höhe des Gewinns sowie Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz. Haben Sie bei einer Vermietung in der Vergangenheit Abschreibungen gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht, vermindern diese die Anschaffungskosten.
Ein Beispiel:
Verkaufspreis des Hauses: 430.000 Euro
Gewinn: 102.000 Euro
Persönlicher Steuersatz: 40 Prozent
Spekulationssteuer: 40.800 Euro
*1: Unter Veräußerungskosten fallen zum Beispiel Malerarbeiten oder Instandsetzungen der Außenanlagen.
*2: Die Anschaffungskosten beinhalten den Kaufpreis des Hauses sowie die Kaufnebenkosten, Grunderwerbssteuer, Notarkosten sowie gegebenenfalls Maklergebühren.
Ist Ihr vermietetes Haus stark im Wert gestiegen, ist ein Verkauf nach den zehn Jahren für viele Eigentümer die beste Lösung.
Der Verkauf Ihres Hauses ist steuerfrei, wenn Sie das Haus:
Gewusst: „Eigene Wohnzwecke“ bedeutet, dass das Haus von Ihnen selbst oder durch Ihre Kinder bewohnt wird, sofern diese noch Kindergeld beziehen.
Möchten Sie Ihre Wohnung verkaufen, sollten Sie folgende Steuern einplanen:
Die Höhe des Veräußerungsgewinns sowie Ihr persönlicher Einkommenssteuersatz bestimmen die Höhe der Spekulationssteuer. Haben Sie Abschreibungen gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht, während Ihre Wohnung vermietet war, vermindern diese die Anschaffungskosten.
Ein Beispiel:
Verkaufspreis der Wohnung: 320.000 Euro
Gewinn: 58.000 Euro
Persönlicher Steuersatz: 40 Prozent
Spekulationssteuer: 23.200 Euro
*1: Unter Veräußerungskosten fallen zum Beispiel Malerarbeiten oder Instandsetzungen der Außenanlagen.
*2: Die Anschaffungskosten beinhalten den Kaufpreis der Wohnung sowie die Kaufnebenkosten, Grunderwerbssteuer, Notarkosten sowie gegebenenfalls Maklergebühren.
Ist Ihr vermietetes Haus stark im Wert gestiegen, ist ein Verkauf nach den zehn Jahren für viele Eigentümer die beste Lösung.
Der Verkauf Ihrer Eigentumswohnung ist steuerfrei, wenn Sie die Wohnung:
Gewusst: „Eigene Wohnzwecke“ bedeutet, dass die Wohnung von Ihnen selbst oder durch Ihre Kinder bewohnt wird, sofern diese noch Kindergeld beziehen.
Beim Verkauf eines Grundstücks sind Verkäufer verpflichtet, die Spekulationssteuer zu zahlen. Anders als beim Wohnungs- und Hausverkauf kann ein Grundstück nicht selbst genutzt werden, wodurch die Regelung mit der Eigennutzung entfällt.
Haben Sie eine Immobilie geerbt und möchten diese verkaufen, übernehmen Sie die Spekulationsfrist des Erblassers: Liegt der Kauf der geerbten Immobilie mindestens zehn Jahre zurück, sind Sie von der Spekulationssteuer befreit. Sind weniger als zehn Jahre seit dem Kauf vergangen, entscheidet auch hier die Eigennutzung, ob der Verkauf steuerfrei ist.
Je nach Verwandtschaftsverhältnis und Wert der Immobilie kann es außerdem sein, dass die Erbschaftssteuer fällig wird. Der Verwandtschaftsgrad bestimmt Ihren Freibetrag.
Alles rund um das Thema Erbe und Verkauf erfahren Sie in unserem Beitrag „Geerbte Immobilie verkaufen“.
Ist die Spekulationssteuer fällig, können Sie folgende Kosten vom Verkaufsgewinn abziehen und so die Steuerlast senken:
Als Qualitätsmakler übernehmen wir nicht nur den sicheren Verkauf für Sie, sondern geben Ihnen auch eine detaillierte Übersicht über alle anfallenden alle anfallenden Kosten und Steuern. Wir bereiten den Verkauf professionell und sicher vor, sind zu jeder Zeit an Ihrer Seite und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.
Seit über 20 Jahren begleiten wir Eigentümer beim Verkauf von Immobilien mit innovativen Vermarktungsstrategien und höchster Professionalität.
Sie möchten Ihre Immobilie privat verkaufen? In unserem Ratgeber finden Sie alles rund um den Immobilienverkauf – von der Immobilienbewertung, über die Dauer des Verkaufs hin zu einer Übersicht wichtiger wichtiger Unterlagen. Auch aktuelle Themen wie das Bieterverfahren,die Auswirkungen der Inflation auf Immobilien oder die neue Grundsteuer beleuchten wir in unserem Ratgeber. Damit Sie Ihre Immobilie sicher und professionell verkaufen.
Die Spekulationssteuer fällt an, wenn eine Immobilie innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist verkauft wird und der Eigentümer seine Immobilie in den letzten drei Jahren nicht selbst bewohnt hat. Die Höhe richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz des Verkäufers.
Ziehen Sie die Veräußerungskosten und Anschaffungskosten beim Verkaufspreis Ihrer Immobilie ab, um den Gewinn zu ermitteln. Berechnen Sie dann mit Hilfe Ihres persönlichen Steuersatzes die zu zahlende Spekulationssteuer.
Die Grunderwerbssteuer fällt bei jedem Immobilienverkauf an und ist vom Käufer einer Immobilie zu entrichten. Die Höhe ist dabei abhängig vom jeweiligen Bundesland. Sie variiert zwischen 3,5 und 6,5 Prozent vom Kaufpreis einer Immobilie.
Die Gewerbesteuer wird fällig, wenn Sie drei oder mehr Immobilienverkäufe innerhalb von fünf Jahren durchführen. In diesem Fall kann es sein, dass das Finanzamt Sie als gewerblich einstuft. Diese sogenannte Drei-Objekt-Grenze gilt allerdings nicht in jedem Fall. Bei jeder Transaktion prüfen die Steuerbehörden, ob ein gewerblicher Handel vorliegt.