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Steuern beim Immobilienverkauf: Diese Steuern sollten Sie beim Wohnungs- und Hausverkauf einplanen

Lesedauer: 7 Minuten
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23. Juni 2025
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Eine Person benutzt einen Taschenrechner, während sie einen Stift in der Hand hält, mit Finanzunterlagen, einem Laptop und einer Tasse Kaffee auf einem Holztisch.
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Hier erfahren Sie, welche Steuern beim Wohnungs- und Hausverkauf anfallen, wann Sie Ihr Eigenheim steuerfrei verkaufen können und wie Sie die Steuerlast mindern.

Steuern beim Hausverkauf

Steuern beim Wohnungsverkauf

Besonderheiten beim Thema Steuern & Immobilien

Steuern beim Grundstücksverkauf

Beim Verkauf eines Grundstücks sind Verkäufer verpflichtet, die Spekulationssteuer zu zahlen. Anders als beim Wohnungs- und Hausverkauf kann ein Grundstück nicht selbst genutzt werden, wodurch die Regelung mit der Eigennutzung entfällt.

Steuern bei einer geerbten Immobilie

Haben Sie eine Immobilie geerbt und möchten diese verkaufen, übernehmen Sie die Spekulationsfrist des Erblassers: Liegt der Kauf der geerbten Immobilie mindestens zehn Jahre zurück, sind Sie von der Spekulationssteuer befreit. Sind weniger als zehn Jahre seit dem Kauf vergangen, entscheidet auch hier die Eigennutzung, ob der Verkauf steuerfrei ist.

Je nach Verwandtschaftsverhältnis und Wert der Immobilie kann es außerdem sein, dass die Erbschaftssteuer fällig wird. Der Verwandtschaftsgrad bestimmt Ihren Freibetrag.

Alles rund um das Thema Erbe und Verkauf erfahren Sie in unserem Beitrag „Geerbte Immobilie verkaufen“.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Steuern beim Wohnungs- und Hausverkauf