Hier erfahren Sie, welche Steuern beim Wohnungs- und Hausverkauf anfallen, wann Sie Ihr Eigenheim steuerfrei verkaufen können und wie Sie die Steuerlast mindern.
Steuern beim Hausverkauf
Steuern beim Wohnungsverkauf
Besonderheiten beim Thema Steuern & Immobilien
Steuern beim Grundstücksverkauf
Beim Verkauf eines Grundstücks sind Verkäufer verpflichtet, die Spekulationssteuer zu zahlen. Anders als beim Wohnungs- und Hausverkauf kann ein Grundstück nicht selbst genutzt werden, wodurch die Regelung mit der Eigennutzung entfällt.
Steuern bei einer geerbten Immobilie
Haben Sie eine Immobilie geerbt und möchten diese verkaufen, übernehmen Sie die Spekulationsfrist des Erblassers: Liegt der Kauf der geerbten Immobilie mindestens zehn Jahre zurück, sind Sie von der Spekulationssteuer befreit. Sind weniger als zehn Jahre seit dem Kauf vergangen, entscheidet auch hier die Eigennutzung, ob der Verkauf steuerfrei ist.
Je nach Verwandtschaftsverhältnis und Wert der Immobilie kann es außerdem sein, dass die Erbschaftssteuer fällig wird. Der Verwandtschaftsgrad bestimmt Ihren Freibetrag.
Alles rund um das Thema Erbe und Verkauf erfahren Sie in unserem Beitrag „Geerbte Immobilie verkaufen“.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Steuern beim Wohnungs- und Hausverkauf
Die Spekulationssteuer fällt an, wenn eine Immobilie innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist verkauft wird und der Eigentümer seine Immobilie in den letzten drei Jahren nicht selbst bewohnt hat. Die Höhe richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz des Verkäufers. Ziehen Sie die Veräußerungskosten und Anschaffungskosten beim Verkaufspreis Ihrer Immobilie ab, um den Gewinn zu ermitteln. Berechnen Sie dann mithilfe Ihres persönlichen Steuersatzes die zu zahlende Spekulationssteuer.
Die Grunderwerbssteuer fällt bei jedem Immobilienverkauf an und ist vom Käufer einer Immobilie zu entrichten. Die Höhe ist dabei abhängig vom jeweiligen Bundesland. Sie variiert zwischen 3,5 und 6,5 Prozent vom Kaufpreis einer Immobilie.
Die Gewerbesteuer wird fällig, wenn Sie drei oder mehr Immobilienverkäufe innerhalb von fünf Jahren durchführen. In diesem Fall kann es sein, dass das Finanzamt Sie als gewerblich einstuft. Diese sogenannte Drei-Objekt-Grenze gilt allerdings nicht in jedem Fall. Bei jeder Transaktion prüfen die Steuerbehörden, ob ein gewerblicher Handel vorliegt.
Ist die Spekulationssteuer fällig, können Sie folgende Kosten vom Verkaufsgewinn abziehen und so die Steuerlast senken:
- Notarkosten
- Maklergebühren
- Grundbucheintrag
- Kosten für Inserate, Annoncen oder Home Staging
- Kosten für das Wertgutachten
- Reparatur- und Modernisierungskosten, wenn diese innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf umgesetzt wurden