Der Umfang des Zuschusses
Mit dem Förderprogramm stellt das Land NRW 400 Millionen Euro bereit, um Privatpersonen zu entlasten, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2022 eine Immobilie oder Bauland erworben haben oder noch erwerben.
Der Fördersatz liegt bei zwei Prozent auf den Kaufpreis und ist auf maximal 10.000 Euro festgesetzt, gilt also nur für die ersten 500.000 Euro des Kaufpreises.
Die jeweiligen Anträge können noch bis zum 30. Juni 2023 bei der NRW.Bank gestellt werden. Die Förderung gilt sowohl für den Erwerb von Neuimmobilien als auch von Bestandsimmobilien und Grundstücken.
Ein Beispiel:
Wer ein Eigenheim für 400.000 Euro kauft, muss statt 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer mit der Förderung im Grunde nur noch 4,5 Prozent Grunderwerbsteuer zahlen. Das sind 18.000 Euro statt 26.000 Euro. Der Zuschuss liegt bei 8.000 Euro.
Voraussetzungen für den Zuschuss zur Grunderwerbsteuer
Die NRW.Bank bewilligt die Förderung nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Immobilie liegt in NRW.
- Der Kaufvertrag wurde im Jahr 2022 notariell beglaubigt, das heißt: Der Erwerbsvorgang begann frühestens am 1. Januar 2022 und wurde spätestens am 31. Dezember 2022 abgeschlossen.
- Die Immobilie wird als Hauptwohnung selbst genutzt.
- Die Immobilie wird nach geplanten Baumaßnahmen selbst genutzt (Frist zur Einreichung der Meldebescheinigung beträgt drei Jahre).
- Die Grunderwerbsteuer wurde bei Antragsstellung bereits vollständig gezahlt.
Übrigens: Auch wenn Sie gemeinsam eine Immobilie erwerben, können Sie die Förderung beantragen. Dazu muss mindestens ein Käufer in der Immobilie mit Erstwohnsitz wohnen. Den Antrag für den Zuschuss müssen alle Käufer gemeinsam einreichen.
Antrag zur Förderung der Grunderwerbsteuer in NRW stellen
Die Antragstellung zur Förderung von Wohneigentum ist seit dem 30. August 2022 möglich und erfolgt ausschließlich digital direkt bei der NRW.Bank. Pro Kaufvertrag können Sie nur einen Antrag stellen – auch wenn Sie die Immobilie mit mehreren Personen gekauft haben.
Diese Daten müssen Sie einreichen:
- Ort der Immobilie
- Bankverbindung
- Steuer-ID
- Kopie der Ausweisdokumente
- notariell beurkundeter Kaufvertrag oder rechtskräftiger Zuschlagsbeschluss im Falle einer Zwangsversteigerung
- Grunderwerbsteuerbescheid
- Zahlungsnachweis für die Grunderwerbsteuer (z. B. Kontoauszug)
- Meldebescheinigung (spätestens drei Jahre nach Antragstellung)