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Ratgeber

Grunderwerbsteuer-Förderung in NRW 2022

Was es mit der Förderung von Wohneigentum auf sich hat

Lesedauer: 5 Minuten
13. September 2022

Wer eine Immobilie kauft, muss mit Nebenkosten rechnen. Neben den Notarkosten und den Kosten für den Grundbucheintrag ist auch die Grunderwerbsteuer fällig. Letztere ist mit 6,5 Prozent in NRW im Vergleich zum Rest der Republik am höchsten. Für viele Kaufinteressenten bedeutet das in Summe einen hohen Preis für das Eigenheim.

In diesem Jahr gibt es deshalb unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zur Grunderwerbsteuer für Wohneigentum (NRW.Zuschuss Wohneigentum). Relevant ist die Förderung für all diejenigen, die im Jahr 2022 eine Immobilie kaufen wollen. Auch die, die in diesem Jahr bereits gekauft haben, können rückwirkend einen Antrag stellen und bis zu 10.000 Euro Förderung erhalten.

Das Wichtigste zur Grunderwerbsteuer-Förderung in NRW im Überblick

    • Die Förderung umfasst zwei Prozent des Kaufpreises und maximal 10.000 Euro.
    • Sie gilt für alle natürlichen Personen, die im Jahr 2022 einen notariell beurkundeten Kaufvertrag abgeschlossen haben und die Immobilie als Hauptwohnsitz nutzen.
    • Anträge können seit dem 30. August 2022 bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden. Bitte beachten Sie: Der Fördertopf ist 400 Millionen Euro groß. Um zu vermeiden, dass die Fördermittel zur Antragstellung bereits aufgebraucht sind, empfehlen wir Ihnen eine zeitnahe Antragstellung.
    • Der Antrag wird direkt bei der NRW.Bank digital eingereicht.

Der Umfang des Zuschusses

Mit dem Förderprogramm stellt das Land NRW 400 Millionen Euro bereit, um Privatpersonen zu entlasten, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2022 eine Immobilie oder Bauland erworben haben oder noch erwerben.

Der Fördersatz liegt bei zwei Prozent auf den Kaufpreis und ist auf maximal 10.000 Euro festgesetzt, gilt also nur für die ersten 500.000 Euro des Kaufpreises.

Die jeweiligen Anträge können noch bis zum 30. Juni 2023 bei der NRW.Bank gestellt werden. Die Förderung gilt sowohl für den Erwerb von Neuimmobilien als auch von Bestandsimmobilien und Grundstücken.

 

Ein Beispiel:

Wer ein Eigenheim für 400.000 Euro kauft, muss statt 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer mit der Förderung im Grunde nur noch 4,5 Prozent Grunderwerbsteuer zahlen. Das sind 18.000 Euro statt 26.000 Euro. Der Zuschuss liegt bei 8.000 Euro.

 

Voraussetzungen für den Zuschuss zur Grunderwerbsteuer

Die NRW.Bank bewilligt die Förderung nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Die Immobilie liegt in NRW.
  2. Der Kaufvertrag wurde im Jahr 2022 notariell beglaubigt, das heißt: Der Erwerbsvorgang begann frühestens am 1. Januar 2022 und wurde spätestens am 31. Dezember 2022 abgeschlossen.
  3. Die Immobilie wird als Hauptwohnung selbst genutzt.
  4. Die Immobilie wird nach geplanten Baumaßnahmen selbst genutzt (Frist zur Einreichung der Meldebescheinigung beträgt drei Jahre).
  5. Die Grunderwerbsteuer wurde bei Antragsstellung bereits vollständig gezahlt.

 

Übrigens: Auch wenn Sie gemeinsam eine Immobilie erwerben, können Sie die Förderung beantragen. Dazu muss mindestens ein Käufer in der Immobilie mit Erstwohnsitz wohnen. Den Antrag für den Zuschuss müssen alle Käufer gemeinsam einreichen.

 

 

Antrag zur Förderung der Grunderwerbsteuer in NRW stellen

Die Antragstellung zur Förderung von Wohneigentum ist seit dem 30. August 2022 möglich und erfolgt ausschließlich digital direkt bei der NRW.Bank. Pro Kaufvertrag können Sie nur einen Antrag stellen – auch wenn Sie die Immobilie mit mehreren Personen gekauft haben.

 

Diese Daten müssen Sie einreichen:

  • Ort der Immobilie
  • Bankverbindung
  • Steuer-ID
  • Kopie der Ausweisdokumente
  • notariell beurkundeter Kaufvertrag oder rechtskräftiger Zuschlagsbeschluss im Falle einer Zwangsversteigerung
  • Grunderwerbsteuerbescheid
  • Zahlungsnachweis für die Grunderwerbsteuer (z. B. Kontoauszug)
  • Meldebescheinigung (spätestens drei Jahre nach Antragstellung)

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Häufig gestellte Fragen zur Förderung der Grunderwerbssteuer

  • Wann startet NRW.Zuschuss Wohneigentum?

    Die Antragstellung ist seit dem 30. August 2022 möglich. Die Förderung gilt für Immobilienkäufe im gesamten Kalenderjahr 2022.

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in NRW 2022?

    Die Grunderwerbsteuer liegt in NRW 2022 bei 6,5 Prozent. Sie ist beim Kauf einer Immobilie oder beim Kauf von Bauland fällig. Für das Jahr 2022 besteht allerdings die Möglichkeit, einen Zuschuss in Höhe von 2 Prozent auf die ersten 500.000 Euro des Kaufpreises zu erhalten.

  • Was ändert sich 2022 bei der Grunderwerbsteuer?

    Privatpersonen, die 2022 eine Immobilie kaufen, können von einem Zuschuss in Höhe von 2 Prozent auf die ersten 500.000 Euro des Kaufpreises profitieren. Durch die Förderung soll die Grunderwerbsteuer punktuell abgefedert und Privatpersonen beim Immobilienkauf entlastet werden.

  • Wer kann einen Antrag stellen?

    Grundsätzlich können natürliche Personen, die 2022 eine Immobilie in NRW gekauft haben oder noch kaufen werden und diese selbst nutzen, einen Antrag stellen. Die NRW.Bank ist zuständig für die Prüfung der Voraussetzungen und die anschließende Bewilligung, Antragsbearbeitung und Auszahlung.

     

    Welche Voraussetzungen müssen für die Antragstellung erfüllt sein?

    1. Der Kaufvertrag wurde im Jahr 2022 notariell beglaubigt.
    2. Die Immobilie liegt in NRW.
    3. Die Immobilie wird als Hauptwohnung selbst genutzt.
    4. Die Immobilie wird nach den Baumaßnahmen selbst genutzt.
    5. Die Grunderwerbsteuer wurde bei Antragsstellung bereits vollständig gezahlt.
  • Welche Dokumente muss ich einreichen?

    Die NRW.Bank benötigt folgende Informationen von Ihnen:

    • Ort der Immobilie
    • Bankverbindung
    • Steuer-ID
    • Kopie der Ausweisdokumente
    • notariell beurkundeter Kaufvertrag oder rechtskräftiger Zuschlagsbeschluss im Falle einer Zwangsversteigerung
    • Grunderwerbsteuerbescheid
    • Zahlungsnachweis für die Grunderwerbsteuer (z. B. Kontoauszug)
    • Meldebescheinigung (spätestens drei Jahre nach Antragstellung)
  • Wo wird der Antrag gestellt?

    Direkt bei der NRW.Bank. Der Antrag zur Förderung kann ausschließlich digital gestellt werden.

  • Was umfasst die Förderung der Grunderwerbsteuer?

    Die Förderung umfasst zwei Prozent auf die ersten 500.000 Euro des Kaufpreises, also maximal 10.000 Euro.

  • Wie viel Geld bekomme ich zurück?

    Die Höhe des Zuschusses hängt vom Kaufpreis Ihrer Immobilie ab. Auf die ersten 500.000 Euro des Kaufpreises erhalten Sie zwei Prozent Nachlass.

    Angenommen Sie kaufen eine Immobilie in Höhe von 400.000 Euro, so erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 8.000 Euro. Statt 26.000 Euro Grunderwerbsteuer zahlen Sie 18.000 Euro.

  • Bis wann kann ich einen Antrag stellen?

    Den Antrag zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum können Sie noch bis zum 30. Juni 2023 bei der NRW.Bank stellen. Grundsätzlich raten wir Ihnen dazu, den Antrag frühzeitig zu stellen. Der Fördertopf ist auf 400 Millionen Euro begrenzt. Rein rechnerisch können damit grob 40.000 Immobilienkäufe gefördert werden, wenn diese die jeweilige Höchstförderung ausschöpfen. Davon ist eher nicht auszugehen, wodurch wahrscheinlich mehr Privatpersonen von der Fördersumme profitieren.

  • Welche Zuschüsse gibt es noch beim Immobilienkauf?

    Der Zuschuss zur Gewerbesteuer ist eine Form der Förderung von Wohneigentum. Daneben gibt es weitere Förderungen, die beim Wohnungs- und Hauskauf interessant für Sie sein könnten, und mit dem NRW.Zuschuss kombiniert werden können:

    1. KfW-Förderung: Die staatliche KfW-Bankengruppe (KfW) unterstützt Sie mit einem zinsgünstigen und langfristigen Darlehen, unabhängig von Ihrem Einkommen und Familienstand. Neben Zinsbindungsfristen von bis zu 20 Jahren profitieren Sie zum Beispiel auch von tilgungsfreien Jahren zu Beginn der Laufzeit. Die Bank vergibt auch Fördermittel für energieeffiziente Sanierungen sowie einen altersgerechten Umbau von Immobilien, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt werden.
    2. Wohn-Riester: Bei Wohn-Riester, auch als Eigenheimrente bekannt, handelt es sich um eine staatliche Förderung, die Ihnen dabei helfen soll, die Immobilie schneller abzubezahlen. Wird ein Teil des Einkommens in einen Wohn-Riester-Vertrag gezahlt, vergibt der Staat Zuschüsse. Voraussetzung ist, dass Sie selbst in der Immobilie wohnen und gesetzlich rentenversichert sind.
    3. Wohnraumförderung: Diese Art der Förderung soll einkommensschwache und kinderreiche Familien unterstützen. Liegt das Einkommen unter einer bestimmten Grenze und existiert außerdem ausreichend Eigenkapital, ist eine Förderung in Form von Zuschüssen, zinsgünstigen Darlehen oder vergünstigtem Bauland möglich.

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