Besonderheiten für möblierte Immobilien beachten
Möchten Sie Ihre Wohnung möbliert vermieten, können Sie einen höheren Mietpreis verlangen als für eine nicht-möblierte Wohnung. Schließlich steigt der Nutzwert der Wohnung mit der Möblierung.
Wie viel mehr Sie verlangen können, hängt stark vom Zustand der Möbel und dem Zeitwert ab. Viele Vermieter nutzen das Berliner Modell, um den Möblierungszuschlag zu berechnen: Laut dem Modell dürfen zwei Prozent des Zeitwerts der Einrichtungsgegenstände zum Mietpreis addiert werden. Diese Berechnung des Zeitwerts geht von einer linearen Abschreibung der Gegenstände über zehn Jahre aus.
Ein Beispiel:
Im ersten Jahr der Vermietung dürfen Sie zwei Prozent vom Anschaffungswert der Möbel zum Mietpreis addieren. Haben die Möbel 8.000 Euro gekostet, bedeutet das:
8.000 (Euro Anschaffungskosten) x 0,02 (Prozent) = 160 (Euro Möblierungszuschlag)
Zu Beginn dürfen Sie also 160 Euro zum Mietpreis addieren.
Möchten Sie zwei Jahre später erneut vermieten, bleibt eine Restnutzungsdauer von 8 Jahren. Für die Berechnung des Möblierungszuschlags bedeutet das:
8.000 (Euro Anschaffungskosten) / 10 (Jahre gesamte Nutzungsdauer) x 8 (Restnutzungsdauer) = 6.400 (Euro momentaner Zeitwert)
Davon dürfen Sie wiederum zwei Prozent Möblierungszuschlag zum Mietpreis addieren:
6.400 (Euro Zeitwert) x 0,02 (Prozent) = 128 (Euro Möblierungszuschlag)
Nach zwei Jahren dürfen Sie noch 128 Euro zum Mietpreis addieren.
Mehr zur Vermietung von möblierten Wohnungen.
Warmmiete berechnen
Um die Warmmiete zu berechnen, müssen Sie zur Kaltmiete die Nebenkosten addieren.
Folgende Nebenkosten sind verbrauchsunabhängig und dürfen mit einem Umlageschlüssel auf die Mieter aufgeteilt werden:
- Grundsteuer
- Abwasser
- Gebäude- und Straßenreinigung, Müllabfuhr
- Versicherungen
- Gartenpflege und Hausmeisterarbeiten
- Hausstrom
- sonstige Betriebskosten
Folgende Kosten sind verbrauchsabhängig und werden nach Wohnfläche, Haushaltsgröße oder Anzahl der Wohneinheiten aufgeteilt:
Bitte beachten Sie: Damit Sie die Nebenkosten anrechnen dürfen, müssen diese im Mietvertrag geregelt werden.
Besonderheit bei der Mietpreisberechnung von Häusern
Bei der Vermietung eines Hauses ist es sinnvoll, dass Ihre Mieter die Kosten für Strom, Gas und Wasser direkt selbst übernehmen, also entsprechende Verträge mit den jeweiligen Versorgern abschließen. Letztlich reduziert das auch Ihr Ausfallrisiko.
Beispielrechnung: So könnte Ihre Mietpreisberechnung aussehen
Zentrumnahe 60 qm Wohnung in einem Mehrfamilienhaus bei dem kürzlich eine energetische Sanierung durchgeführt wurde
Baujahr: 1990
Ortsübliche Vergleichsmiete: 9,50 Euro
+ 1,40 Euro Zuschlag für die Lage pro qm
+ 1,60 Euro Zuschlag für eine kürzlich integrierte Wärmedämmung
= 12,50 Euro Miete pro qm
In der Region gilt keine Mietpreisbremse und der Mietpreis des Vormieters lag bei 10,90 Euro pro qm. Die Kappungsgrenze wird demnach auch eingehalten.
Bei einer 60 qm Wohnung ergibt sich also eine Kaltmiete von 750 Euro pro Monat. Hinzu kommen die Nebenkosten.