Beim Hamburger Modell hingegen werden die Anschaffungskosten des Inventars verzinst. Das Modell geht von einem jährlichen Wertverlust der Möbel von 10 Prozent und einer Nutzungsdauer von 7 Jahren aus. Dazu kommt eine maximale Abschreibung von 15 Prozent und eine Kapitalverzinsung von beispielsweise 12 Prozent.
Der Möblierungszuschlag nach dem Hamburger Modell berechnet sich so:
Möbelwert x (Verzinsung + Abschreibung) = jährlicher Möblierungszuschlag
Ein Beispiel:
Für Möblierungskosten von 10.000 Euro ergibt sich im ersten Jahr folgende Berechnung:
10.000 € x (0,15 + 0,12) = 2.700 € (jährlich)
2.700 € / 12 = 225 € (monatlich)
Die Berechnung für das zweite Jahr sieht dann folgendermaßen aus:
9.000 € x (0,15 + 0,12) = 2.430 € (jährlich)
2.430 € / 12 = 202,50 € (monatlich)