Objektbeschreibung
Die Liblarer Spatzen – ein Investment mit Kopf und Herz!
Das ursprünglich im Jahr 1950 errichtete Wohnhaus wurde 1953 erweitert. Das vormalige Wohnhaus befindet sich auf einem ca. 615 m² großen Grundstück und bietet neben der vermietbaren Fläche von ca. 182 m² Wohn-/Nutzfläche noch einen geräumigen, massiv errichteten Schuppen (ca. 24 m² Nutzfläche) sowie am Ende des Grundstücks (Zuwegung über den Anemonenweg) zwei PKW-Stellplätze. Das durch das durchgehende Treppenhaus erschlossene Dachgeschoss (Speicher) bietet eine wertvolle Ausbaureserve. Der Garten ist als Außenbereich der Kita entsprechend gestaltet.
Seit 1992 wird die Immobilie von der Elterninitiative „Liblarer Spatzen e.V.“ genutzt.
Eine Kita in Ihrer reinsten Form, die derzeit 18 Kindern einen wunderbaren Ort der Entwicklung bietet.
Der aktuelle Mietvertrag läuft bis zum 30. Juni 2027 und erwirtschaftet eine monatliche Nettokaltmiete in Höhe von 1.150,00 Euro.
Nach Rücksprache mit dem Vereinsvorstand ist das Interesse an einer Weiterführung des Mietvertrages nach Vertragsablauf sehr groß.
Das zukünftige Mietsteigerungspotenzial liegt nach heutigem Stand bei rund 300,00 Euro pro Monat (7,97 Euro/m² Wohn-/Nutzfläche).
Verschaffen Sie sich mit dieser Kapitalanlage nicht nur eine lukrative Rendite mit realistischem Steigerungspotenzial, sondern investieren Sie auch in eine Freude bringende Kinderschar und unsere Zukunft.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, vereinbaren Sie einen Innenbesichtigungstermin mit uns!
(Achtung! Bitte sehen Sie von unabgestimmten Besuchen ab, es handelt sich um eine Kindertagesstätte, deren Ablauf nicht gestört werden darf! Vielen Dank für Ihr Verständnis.)
Ausstattung
Ausstattungsdetails im Überblick:
- Massivbauweise
- Dachziegeleindeckung
- Kunststofffenster mit Isolierverglasung und Rollläden
- Teilkeller
- geräumiger Schuppen, massiv
- großzügiger Außenbereich
- zwei PKW-Stellplätze
- nachhaltiges Mietverhältnis
- Ausbaupotenzial im Dachgeschoss
Käuferprovision: 4,76 % des beurkundeten Kaufpreis inkl. der gesetzlichen MwSt.
Hinweis: Die Vorschriften zur Verteilung der Makler-Provision sehen bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen vor, dass sich Verkäufer und Käufer gegenüber dem Makler, der KAMPMEYER Immobilien GmbH, zur Zahlung der Provision in gleicher Höhe verpflichten, wenn wir für beide Seiten tätig werden. Wir halten uns an diese gesetzliche Vorgabe.