Objektbeschreibung
So vielen Möglichkeiten – Rheinweg 137 in Bonn-Kessenich.
Eigennutzer und Kapitalanleger aufgepasst. Dieses Drei-Parteien-Haus mit Potenzial im Dachgeschoss bietet Ihnen eine einmalige Chance.
Der Mietvertrag der Arztpraxis im Erdgeschoss ist zum 31.12.2025 gekündigt. Alle weiteren Etagen werden durch den Eigentümer genutzt, der Auszug wird zum 30.09.2025 erfolgen. Somit werden Sie als neuer Eigentümer sehr zeitnah die Möglichkeit haben, dieses einmalige Drei-Parteien-Haus nach Ihren Vorstellungen umzugestalten.
Als Eigennutzer könnten Sie alle Etagen bewohnen und sich so Ihr eigenes Townhouse erschaffen oder Sie konzentrieren sich auf die Erdgeschosseinheit, genießen den Garten und vermieten die oberen Etagen. Als Kapitalanleger hätten Sie nachgefragte Wohnungsgrößen im Portfolio. Sie entscheiden, ob Sie im Erdgeschoss weiter eine gewerbliche Nutzung wünschen oder diese wieder zur Wohnung umnutzen möchten.
Das Drei-Parteien-Haus im Rheinweg 137 in Bonn-Kessenich umfasst folgende Flächen:
Keller | 84,24 m² Nutzfläche
Erdgeschoss | 114,68 m² Gewerbefläche
1. Obergeschoss | 108,19 m² Wohnfläche
2. Obergeschoss | 94,79 m² Wohnfläche
Dachgeschoss | 96,42 m² Nutzfläche
Spitzboden | 35,30 m² Nutzfläche
Mit Anfrage des Exposés erhalten Sie Zugang zum umfangreichen Datenraum.
Ausstattung
- Baujahr 1939 und Erweiterung im Jahr 1964
- Grundstücksgröße ca. 310 m²
- Wohnfläche ca. 203 m²
- Gewerbefläche ca. 115 m²
- Nutzfläche ca. 216 m²
- In Kürze alle Flächen frei verfügbar
- Kunststofffenster aus den 70er Jahren im Erdgeschoss und 2. Obergeschoss
- Alle weiteren Etagen mit Holzdoppelfenstern und Einfachverglasung
- Dacheindeckung aus dem Jahr 1992
- Gaszentralheizung aus dem Jahr 2008
- Etagenheizung für das Dachgeschoss aus dem Jahr 2009
- Gasdurchlauferhitzer für Warmwasser im 1. und 2. Obergeschoss aus den Jahren 2010 und 2012
Käuferprovision: 3,57 % des beurkundeten Kaufpreis inkl. der gesetzlichen MwSt.
Hinweis: Die Vorschriften zur Verteilung der Makler-Provision sehen bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen vor, dass sich Verkäufer und Käufer gegenüber dem Makler, der KAMPMEYER Immobilien GmbH, zur Zahlung der Provision in gleicher Höhe verpflichten, wenn wir für beide Seiten tätig werden. Wir halten uns an diese gesetzliche Vorgabe.