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Mietpreis berechnen: Wie Eigentümer die (maximale) Miete für Haus und Wohnung berechnen

Lesedauer: 9 Minuten
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19. Mai 2025
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Eine illustrierte Frau, die einen großen Bleistift und einen Notizblock in der Hand hält, steht neben einem überdimensionalen Taschenrechner, der die Zahl 590104 anzeigt, mit großen mathematischen Symbolen auf dem Boden um sie herum.
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Als Vermieter wollen Sie einen passenden Mieter finden und Ihre Immobilie zu dem für Sie besten Preis vermieten. Wir zeigen Ihnen, wie das geht.

Erfahren Sie, wie Sie einen Mietpreis berechnen, der das Maximum aus Ihrem Mietobjekt holt und vom Markt akzeptiert wird – natürlich unter Berücksichtigung des gesetzlichen Rahmens.

Wie berechne ich den Mietpreis für meine Immobilie?

Ortsübliche Vergleichsmiete als Ausgangspunkt heranziehen

Grundsätzlich sollten Sie sich bei einem angemessenen Mietpreis immer an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren. Sie gibt Auskunft über die durchschnittliche Miete pro Quadratmeter in der jeweiligen Region und ist im Mietspiegel ersichtlich. Ihr Wert wird auf Basis der Mietpreise ermittelt, die in den letzten sechs Jahren im Durchschnitt für Mietobjekte in der Region verlangt wurde.

Obwohl die ortsübliche Vergleichsmiete keine rechtlich bindende Größe ist, sollte die Kaltmiete für Ihre Immobilie maximal 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Liegt sie mehr als 50 Prozent darüber riskieren Sie, dass der Gesetzgeber Sie als Mietwucher wertet.

Mietpreisbremse beachten

In manchen Städten mit Wohnungsknappheit – so auch in Köln und Bonn – gilt die sogenannte Mietpreisbremse. Sie ist rechtlich bindend und schreibt vor, dass bei der Neuvermietung der Mietpreis maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

Die Mietpreisbremse gilt allerdings nur für die Neuvermietung von Bestandsimmobilien. Das bedeutet: Die Mietpreise für neu errichtete Gebäude dürfen weiterhin frei kalkuliert werden. Ob die Mietpreisbremse für Ihre Stadt gilt, erfahren Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Kappungsgrenze berücksichtigen

Als Vermieter von Bestandsimmobilien müssen Sie auch die Kappungsgrenze einhalten – und das bedeutet: Sie dürfen die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent erhöhen. In manchen Städten, zum Beispiel in Köln und Bonn, gilt eine Kappungsgrenze von 15 Prozent. Grund ist die angespannte Wohnsituation.

Die Kappungsgrenze gilt übrigens auch, wenn die Mieterhöhung laut ortsüblicher Vergleichsmiete eigentlich erlaubt wäre.

Ausstattung, Zustand und Lage für den finalen Mietpreis einbeziehen

Schlussendlich entscheiden die Ausstattung, der Zustand und die Lage der Immobilie, wie viel Spielraum Sie ausschöpfen sollten – also wie hoch der finale Mietpreis ausfällt.

Besonderheiten für möblierte Immobilien beachten

Möchten Sie Ihre Immobilie möbliert vermieten, können Sie einen höheren Mietpreis verlangen als für eine nicht-möblierte Wohnung. Schließlich steigt der Nutzwert der Wohnung mit der Möblierung.

Wie viel mehr Sie verlangen können, hängt stark vom Zustand der Möbel und dem Zeitwert ab. Viele Vermieter nutzen das Berliner Modell, um den Möblierungszuschlag zu berechnen: Laut dem Modell dürfen zwei Prozent des Zeitwerts der Einrichtungsgegenstände zum Mietpreis addiert werden. Diese Berechnung des Zeitwerts geht von einer linearen Abschreibung der Gegenstände über zehn Jahre aus.

Warmmiete berechnen

Um die Warmmiete zu berechnen, müssen Sie zur Kaltmiete die Nebenkosten addieren.

Folgende Nebenkosten sind verbrauchsunabhängig und dürfen mit einem Umlageschlüssel auf die Mieter aufgeteilt werden:

  • Grundsteuer
  • Abwasser
  • Gebäude- und Straßenreinigung, Müllabfuhr
  • Versicherungen
  • Gartenpflege und Hausmeisterarbeiten
  • Hausstrom
  • sonstige Betriebskosten

Folgende Kosten sind verbrauchsabhängig und werden nach Wohnfläche, Haushaltsgröße oder Anzahl der Wohneinheiten aufgeteilt:

  • Heizung
  • Warmwasser

Bitte beachten Sie: Damit Sie die Nebenkosten anrechnen dürfen, müssen diese im Mietvertrag geregelt werden.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Maklergebühren bei der Vermietung“

Sie möchten selbst vermieten? Mit unserem Ratgeber „Immobilie vermieten“ stehen wir Ihnen mit allen Fragen und Antworten zur Seite. Dort erfahren Sie, was Sie bei der Wohnungsvermietung und Hausvermietung beachten müssen.