Als Vermieter wollen Sie einen passenden Mieter finden und Ihre Immobilie zu dem für Sie besten Preis vermieten. Wir zeigen Ihnen, wie das geht.
Erfahren Sie, wie Sie einen Mietpreis berechnen, der das Maximum aus Ihrem Mietobjekt holt und vom Markt akzeptiert wird – natürlich unter Berücksichtigung des gesetzlichen Rahmens.
Wie berechne ich den Mietpreis für meine Immobilie?
Ortsübliche Vergleichsmiete als Ausgangspunkt heranziehen
Grundsätzlich sollten Sie sich bei einem angemessenen Mietpreis immer an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren. Sie gibt Auskunft über die durchschnittliche Miete pro Quadratmeter in der jeweiligen Region und ist im Mietspiegel ersichtlich. Ihr Wert wird auf Basis der Mietpreise ermittelt, die in den letzten sechs Jahren im Durchschnitt für Mietobjekte in der Region verlangt wurde.
Obwohl die ortsübliche Vergleichsmiete keine rechtlich bindende Größe ist, sollte die Kaltmiete für Ihre Immobilie maximal 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Liegt sie mehr als 50 Prozent darüber riskieren Sie, dass der Gesetzgeber Sie als Mietwucher wertet.
Mietpreisbremse beachten
In manchen Städten mit Wohnungsknappheit – so auch in Köln und Bonn – gilt die sogenannte Mietpreisbremse. Sie ist rechtlich bindend und schreibt vor, dass bei der Neuvermietung der Mietpreis maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.
Die Mietpreisbremse gilt allerdings nur für die Neuvermietung von Bestandsimmobilien. Das bedeutet: Die Mietpreise für neu errichtete Gebäude dürfen weiterhin frei kalkuliert werden. Ob die Mietpreisbremse für Ihre Stadt gilt, erfahren Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Kappungsgrenze berücksichtigen
Als Vermieter von Bestandsimmobilien müssen Sie auch die Kappungsgrenze einhalten – und das bedeutet: Sie dürfen die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent erhöhen. In manchen Städten, zum Beispiel in Köln und Bonn, gilt eine Kappungsgrenze von 15 Prozent. Grund ist die angespannte Wohnsituation.
Die Kappungsgrenze gilt übrigens auch, wenn die Mieterhöhung laut ortsüblicher Vergleichsmiete eigentlich erlaubt wäre.
Ausstattung, Zustand und Lage für den finalen Mietpreis einbeziehen
Schlussendlich entscheiden die Ausstattung, der Zustand und die Lage der Immobilie, wie viel Spielraum Sie ausschöpfen sollten – also wie hoch der finale Mietpreis ausfällt.
Wer eine Wohnung mit einer modernen Heizung, hochwertigen Echtholzdielen und einem großen Balkon vermieten möchte, kann natürlich eine höhere Kaltmiete verlangen als jemand mit einer Wohnung, die weniger zu bieten hat.
Berücksichtigen Sie bei der Ausstattung:
- Bauart
- Heizung
- Zimmeranzahl
- Wohnfläche
- Fußböden
- Einbauküche
- Garten, Balkon oder Terrasse
- Keller oder Garage
Für den finalen Kaufpreis ist auch entscheidend, ob und wann Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Ist die Wohnung frisch renoviert und kann direkt bezogen werden oder müssen die neuen Mieter selbst erst Renovierungs- oder Verschönerungsarbeiten durchführen?
Entscheidend ist auch die Energiebilanz. Der Energieausweis gibt Ihnen Auskunft über den energetischen Zustand Ihrer Immobilie.
Wie beim Kauf und Verkauf von Immobilien spielt auch bei der Vermietung die Lage eine besonders wichtige Rolle. Dabei wird unterschieden zwischen:
- Top-Wohnlagen
- sehr guten Wohnlagen
- guten Wohnlagen
- mittleren Wohnlagen
- einfachen Wohnlagen
Besonderheiten für möblierte Immobilien beachten
Möchten Sie Ihre Immobilie möbliert vermieten, können Sie einen höheren Mietpreis verlangen als für eine nicht-möblierte Wohnung. Schließlich steigt der Nutzwert der Wohnung mit der Möblierung.
Wie viel mehr Sie verlangen können, hängt stark vom Zustand der Möbel und dem Zeitwert ab. Viele Vermieter nutzen das Berliner Modell, um den Möblierungszuschlag zu berechnen: Laut dem Modell dürfen zwei Prozent des Zeitwerts der Einrichtungsgegenstände zum Mietpreis addiert werden. Diese Berechnung des Zeitwerts geht von einer linearen Abschreibung der Gegenstände über zehn Jahre aus.
Im ersten Jahr der Vermietung dürfen Sie zwei Prozent vom Anschaffungswert der Möbel zum Mietpreis addieren. Haben die Möbel 8.000 Euro gekostet, bedeutet das:
8.000 (Euro Anschaffungskosten) x 0,02 (Prozent) = 160 (Euro Möblierungszuschlag)
Zu Beginn dürfen Sie also 160 Euro zum Mietpreis addieren.
Möchten Sie zwei Jahre später erneut vermieten, bleibt eine Restnutzungsdauer von 8 Jahren. Für die Berechnung des Möblierungszuschlags bedeutet das:
8.000 (Euro Anschaffungskosten) / 10 (Jahre gesamte Nutzungsdauer) x 8 (Restnutzungsdauer) = 6.400 (Euro momentaner Zeitwert)
Davon dürfen Sie wiederum zwei Prozent Möblierungszuschlag zum Mietpreis addieren:
6.400 (Euro Zeitwert) x 0,02 (Prozent) = 128 (Euro Möblierungszuschlag)
Nach zwei Jahren dürfen Sie noch 128 Euro zum Mietpreis addieren.
Warmmiete berechnen
Um die Warmmiete zu berechnen, müssen Sie zur Kaltmiete die Nebenkosten addieren.
Folgende Nebenkosten sind verbrauchsunabhängig und dürfen mit einem Umlageschlüssel auf die Mieter aufgeteilt werden:
- Grundsteuer
- Abwasser
- Gebäude- und Straßenreinigung, Müllabfuhr
- Versicherungen
- Gartenpflege und Hausmeisterarbeiten
- Hausstrom
- sonstige Betriebskosten
Folgende Kosten sind verbrauchsabhängig und werden nach Wohnfläche, Haushaltsgröße oder Anzahl der Wohneinheiten aufgeteilt:
- Heizung
- Warmwasser
Bitte beachten Sie: Damit Sie die Nebenkosten anrechnen dürfen, müssen diese im Mietvertrag geregelt werden.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Maklergebühren bei der Vermietung“
Ziehen Sie dazu am besten die ortsübliche Vergleichsmiete heran.
Beachten Sie zudem folgende Regeln:
- In Gebieten ohne Mietpreisbremse darf Ihre Kaltmiete maximal 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
- In Gebieten mit Mietpreisbremse darf sie maximal 10 Prozent darüber liegen.
- Es gilt eine Kappungsgrenze: Sie besagt, dass die Miete innerhalb von 3 Jahren nicht mehr als 20 Prozent erhöht werden darf. In manchen Städten gilt sogar eine Kappungsgrenze von 15 Prozent.
Der finale Preis ergibt sich schließlich aus der Lage, der Ausstattung und dem Zustand der Immobilie. Auch eine Möblierung kann sich auf den Mietpreis auswirken.
Die ortsübliche Vergleichsmiete gibt Auskunft über die durchschnittliche Miete pro Quadratmeter in der jeweiligen Region und wird auf Basis der Mietpreise ermittelt, die in den letzten sechs Jahren im Durchschnitt für Mietobjekte in der Region verlangt wurde.
Sie ist im Mietspiegel ersichtlich. Diesen können Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anfordern – oder in unseren Marktberichten nachsehen.
Für den Fall, dass es keinen Mietspiegel gibt, können Sie vergleichbare Mietobjekte in ähnlicher Lage heranziehen. Ermitteln Sie den durchschnittlichen Mietpreis. So erhalten Sie einen einigermaßen validen Ausgangspunkt zur Mietpreisberechnung.
Die Mietpreisbremse wurde 2015 durch die Bundesregierung eingeführt. Sie besagt, dass die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.
Die Miete darf bis zu 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen – sofern keine Mietpreisbremse gilt. Ausstattung, Zustand und Lage der Immobilie entscheiden, wie viel Zuschlag angemessen ist.
Ein zu hoher Mietpreis kann potenzielle Mieter abschrecken, die Vermietung verzögern und im schlimmsten Fall Leerstand verursachen – und das bedeutet für diese Zeit auch keine Mieteinnahmen.
Wer zu günstig vermietet, dem entgehen Mieteinnahmen. Das ist vor allem auf lange Sicht ungünstig. Viel zu günstige Mieten haben auch immer die Gefahr, Mietnomaden anzulocken.
Frühestens 15 Monate nach dem Einzug. Aus diesem Grund ist eine genaue Mietpreisberechnung so wichtig.
Während die ortsübliche Vergleichsmiete die Mieten der letzten sechs Jahre berücksichtigt, handelt es sich bei der Angebotsmiete nur um eine Momentaufnahme vergleichbarer Immobilien in ähnlicher Lage.
Bei der Staffelmiete ist im Mietvertrag bereits im Vorfeld geregelt, zu welchem Zeitpunkt die Miete um einen bestimmten Betrag ansteigt.
Bei der Indexmiete wird die Miete auf Basis des Preisindex angepasst. Dieser wird vom Statistischen Bundesamt ermittelt. Sobald der Verbraucherpreisindex steigt, steigt im selben Verhältnis die Miete.
Mit der Staffel- oder Indexmiete können Vermieter regelmäßig steigende Mieten vereinbaren. Das Problem: Solche Vermietungsmodelle stehen langfristigen Mietverhältnissen oft entgegen. Wer auf der Suche nach einem langjährigen, zuverlässigen Mietverhältnis ist, ist mit einem herkömmlichen Mietvertrag ohne festlegte Mietpreissteigerung besser beraten.
Sie möchten selbst vermieten? Mit unserem Ratgeber „Immobilie vermieten“ stehen wir Ihnen mit allen Fragen und Antworten zur Seite. Dort erfahren Sie, was Sie bei der Wohnungsvermietung und Hausvermietung beachten müssen.