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Geerbte Immobilie verkaufen

Lesedauer: 20 Minuten
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08. April 2025
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Eine Holzbank steht auf einer grasbewachsenen Hügelkuppe unter einem teilweise bewölkten Himmel, mit einem großen Baum auf der rechten Seite. Am unteren Rand steht ein Banner mit der Aufschrift "Auch als Download verfügbar" und einem Download-Symbol.
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Wer ein Haus oder eine Wohnung erbt, steht vor der Frage: Was soll mit der Immobilie passieren? Neben der Eigennutzung oder Vermietung kommt für viele auch der Verkauf der geerbten Immobilie infrage – und ist oft der beste Weg. Worauf Sie beim Verkauf Ihrer geerbten Immobilie achten sollten, welche Fristen und Steuerregelungen es gibt und wann der Verkauf sinnvoll ist, das erfahren Sie hier.

Immobilie geerbt: Was tun?

Sollte ich eine geerbte Immobilie annehmen oder ausschlagen?

Wer eine Immobilie erbt, übernimmt nicht nur die Vermögenswerte, sondern auch die Verbindlichkeiten und Schulden des Erblassers. Prüfen Sie daher, mit welchen Pflichten und Verbindlichkeiten die Immobilie belastet ist, bevor Sie Ihr Erbe annehmen. Ein Grundbuchauszug gibt Ihnen Auskunft. Jeder Erbe hat ein Recht auf Einsicht der Grundbucheinträge.

Wohnung oder Haus geerbt: einziehen, verkaufen oder vermieten?

Ob Sie Ihre geerbte Immobilie am besten selbst nutzen, vermieten oder verkaufen, hängt von vielen individuellen Faktoren ab. In den meisten Fällen ist der Wohnungs- beziehungsweise Hausverkauf nach einer Erbschaft die beste Lösung.

Sie sind sich noch unsicher? In unserem Beitrag zum Thema „Vermieten oder verkaufen?“ zeigen wir Ihnen, wann der Verkauf und wann die Vermietung für Sie sinnvoll ist.

Unsere kostenlose Online-Immobilienbewertung verrät Ihnen in nur wenigen Klicks, was Ihre Immobilie wert ist. Für eine verbindliche Bewertung begutachten unsere Experten Ihre Immobilie gerne vor Ort.

Steuern beim Verkauf einer geerbten Immobilie

Die Erbschaftssteuer

Fällig bei jedem Erbe

Mit jedem Erbe fällt eine Erbschaftssteuer an. Spätestens drei Monate nachdem Sie von Ihrer Erbschaft erfahren haben, sind Sie deshalb verpflichtet, das Finanzamt zu informieren. Halten Sie diese Frist unbedingt ein, ansonsten kann das Finanzamt Sie wegen Steuerhinterziehung belangen.

Allerdings gibt es persönliche Freibeträge

Je nach Verwandtschaftsgrad können Sie Ihren persönlichen Steuerfreibetrag geltend machen. Das bedeutet: Nur wenn der Verkehrswert Ihrer geerbten Immobilie Ihren persönlichen Freibetrag übertrifft, fällt die Erbschaftssteuer an. In diesem Fall wird Ihr Freibetrag vom Verkehrswert Ihrer Immobilie abgezogen und der Restwert versteuert.

Die Erbschaftsteuer fällt also nicht auf Ihr gesamtes Erbe, sondern nur auf die Überschreitung des Freibetrags an.

Wie viel Erbschaftssteuer Sie letztlich zahlen müssen, hängt von Ihrer Erbschaftssteuerklasse und der Höhe Ihres Erbes ab.

 

Wert des ErbesSteuerklasse ISteuerklasse IISteuerklasse III
bis 75.000 €7 %15 %30 %
bis 300.000 €11 %20 %30 %
Bis 600.000 €15 %25 %30 %
Bis 6.000.000 €19 %30 %30 %
Bis 13.000.000 €23 %35 %50 %
Bis 26.000.000 €27 %40 %50 %
Ab 26.000.000 €30 %43 %50 %

 

Ein Beispiel

Sie erben das Haus Ihrer Großeltern im Wert von 200.000 Euro

Ihr Freibetrag beträgt 100.000 Euro. Heißt: Sie müssen 100.000 Euro (Verkehrswert – Freibetrag) versteuern. Da Sie unterhalb der Grenze von 300.000 Euro liegen, fallen 11 % Erbschaftssteuer an. Das sind 11.000 Euro steuern.

 

Gut zu wissen: Grundlage für die Steuern bildet der Verkehrswert, den das Finanzamt bestimmt. Das Finanzamt führt die Verkehrswert-Ermittlung dabei nach allgemeinen Kriterien durch. Individuelle, aber möglicherweise wertbeeinflussende Faktoren werden daher oft nicht berücksichtigt. Ist das geerbte Haus beziehungsweise die geerbte Wohnung vermietet, zieht das Finanzamt außerdem zehn Prozent vom Verkehrswert ab. Um zu vermeiden, dass Sie Ihre geerbte Immobilie zu einem zu geringen Preis verkaufen, können Sie einen regionalen Makler mit der Bewertung beauftragen. Für einen ersten Überblick ist auch eine kostenlose Online-Immobilienbewertung sinnvoll.

Eine Immobilie steuerfrei erben (Erbschaftssteuer sparen)

Liegt der Verkehrswert Ihrer Immobilie unterhalb Ihres persönlichen Freibetrags, erben Sie die Immobilie steuerfrei – vorausgesetzt Ihr Freibetrag wird nicht durch andere Vermögensgegenstände ausgeschöpft.

Auch wenn eine der folgenden Szenarien auf Sie zutrifft, sparen Sie sich die Erbschaftssteuer – selbst wenn der Verkehrswert Ihren Freibetrag übertrifft:

  1. Der Erblasser hat die Immobilie selbst bewohnt. Sie sind der Ehe-/Lebenspartner oder das Kind des Erblassers und bewohnen die Immobilie noch mindestens zehn Jahre selbst. Dann sparen Sie sich die Erbschaftssteuer, auch wenn Sie Ihren persönlichen Freibetrag überschreiten. Die Wohnfläche der Immobilie darf dabei nicht größer als 200 Quadratmeter sein.
  2. Sie sind Kind oder Ehe-/Lebenspartner des Erblassers und kombinieren Ihren Freibetrag aus der Erbschaftssteuer mit Ihrem Versorgungsfreibetrag. Dieser soll gewährleisten, dass sie weiterhin finanziell versorgt sind. Kombinieren Sie die Freibeträgen, erhöhen Sie den steuerfreien Anteil Ihres Erbes. Für Ehepartner liegt der Versorgungsfreibetrag bei 256.000 Euro. Bei Kindern beeinflusst das Alter die Höhe:
  • Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren: 52.000 €
  • Kinder im Alter von 5 bis 10 Jahren: 41.000 €
  • Kinder im Alter von 10 bis 15 Jahren: 30.700 €
  • Kinder im Alter von 15 bis 20 Jahren: 20.500 €
  • Kinder im Alter von 20 bis 27 Jahren: 10.300 €

Die Spekulationssteuer

Auch die Spekulationssteuer kann beim Verkauf einer geerbten Immobilie fällig werden – und zwar immer dann, wenn Sie eine Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist, also innerhalb von zehn Jahren, erneut verkaufen.

Ob die Spekulationssteuer auf den Verkaufserlös Ihrer geerbten Immobilie anfällt, hängt von zwei Faktoren ab: der Nutzungsart der Immobilie und Eigentumsdauer des Erblassers.

Die Spekulationssteuer fällt beim Verkauf Ihrer geerbten Immobilie an, wenn:

  • der Erblasser die Immobilie vermietet hat und der Erwerb der Immobilie weniger als 10 Jahre zurückliegt.

Der Verkauf Ihrer geerbten Immobilie ist steuerfrei (die Spekulationssteuer entfällt), wenn:

  • der Erblasser die Immobilie selbst bewohnt hat.
  • der Erblasser die Immobilie vermietet hat und der Erwerb der Immobilie mehr als zehn Jahre zurückliegt.

Die Höhe der Spekulationssteuer

Nicht der gesamte Erlös unterliegt der Spekulationssteuerpflicht. Die Spekulationssteuer fällt nur auf die Wertsteigerung an. Das bedeutet: Die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Verkaufspreis ist steuerpflichtig. Auch Kosten für den Makler und Notar dürfen Sie abziehen.

Die Spekulationssteuer umgehen

Gemäß Einkommenssteuergesetz (§ 23 EstG) fällt für den Verkauf einer privaten Immobilie keine Spekulationssteuer an, wenn folgende Szenarien erfüllt sind:

Kosten beim Verkauf einer geerbten Immobilie

Sie möchten Ihre Immobilie privat verkaufen? Lesen Sie in unserem Ratgeber alles rund um den Immobilienverkauf ohne Makler.

Häufig gestellte Fragen zum Verkauf einer geerbten Immobilie

Bitte beachten Sie, dass unsere Artikel keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Zur Klärung Ihrer rechtlichen und finanziellen Situation bitten wir Sie, entsprechende Experten wie zum Beispiel Rechtsanwälte, Steuerberater und Finanzberater hinzuzuziehen. Trotz großer Sorgfalt und gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Wir freuen uns über entsprechende Hinweise.