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Ratgeber

Immobilienbewertung bei einer Erbschaft

So erfahren Sie den Wert Ihrer geerbten Immobilie

Lesedauer: 6 Minuten
13. August 2024

Der Immobilienwert kann im Erbfall aus verschiedenen Gründen hilfreich sein – etwa zur Bewertung der Erbschaftssteuer, für die Entscheidung, ob Sie die Immobilie verkaufen oder behalten möchten oder um Miterben auszuzahlen. Wir zeigen Ihnen, worauf es bei der Immobilienbewertung bei einer Erbschaft ankommt und geben Ihnen mit unserer Online-Immobilienbewertung die Möglichkeit, kostenlos und unverbindlich eine Einschätzung zu erhalten.

Kurz und bündig: Erbe & Immobilienbewertung

  • Haben Sie eine Immobilie geerbt, müssen Sie unter Umständen Erbschaftssteuer zahlen. Der Wert der Immobilie entscheidet über die Höhe der Steuerforderung.
  • Das Finanzamt ermittelt dazu den sogenannten Verkehrswert auf Basis des Bewertungsgesetzes (BewG) – und damit auf Basis eines sehr vereinfachten Verfahrens, bei dem wertmindernde Faktoren kaum eine Rolle spielen. Der Wert fällt daher in der Regel zu hoch aus, wodurch auch die fällige Erbschaftssteuer hoch ist.
  • Ein Makler berücksichtigt alle wertmindernden und wertsteigernden Faktoren und ermittelt so einen realistischen und marktgerechten Preis. Eine solche Bewertung ist umfassender und erfolgt im Gegensatz zur Bewertung vom Finanzamt erst nach einer Vor-Ort-Besichtigung.
  • Für die Bewertung Ihrer geerbten Immobilie kommen verschiedene Methoden wie das Vergleichswert-, das Sachwert- oder das Ertragswertverfahren infrage. Mit welchem Verfahren der Wert ermittelt wird, hängt von der Immobilienart, der Nutzung und auch den verfügbaren Informationen ab.
  • Hinzu kommen weitere wertbeeinflussende Faktoren wie die Lage, der Zustand, die Ausstattung und das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage.
  • Bei KAMPMEYER können Sie eine erste Bewertung Ihrer Immobilie online vornehmen. Unsere Einschätzung erhalten Sie bequem per E-Mail. Für eine detaillierte Immobilienbewertung nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.

Gute Gründe für ein Immobiliengutachten bei einer Erbschaft

  • Sie möchten eine qualifizierte Zweitmeinung. Da die Ermittlung des Verkehrswertes für die Erbschaftssteuer ohne Besichtigung und auf Basis allgemeiner Kriterien erfolgt, bewertet das Finanzamt oft zum Nachteil für Erben.
  • Sie sind sich unsicher, ob Sie die geerbte Immobilie behalten, verkaufen oder vermieten möchten. Eine Immobilienbewertung für den Kauf- und Mietpreis gibt Aufschluss.
  • Sie möchten verkaufen oder vermieten und einen angemessenen Preis veranschlagen.
  • Sie haben die Immobilie in einer Erbengemeinschaft geerbt, möchten Miterbinnen und -erben auszahlen oder eine Erbauseinandersetzung lösen.

Wie funktioniert die Immobilienbewertung im Erbfall?

Immobilienbewertung durch das Finanzamt für die Erbschaftssteuer

Haben Sie eine Immobilie geerbt, ist das Finanzamt am Wohnsitz der verstorbenen Person für die Ermittlung des Verkehrswertes und Berechnung der Erbschaftssteuer zuständig.

Die Wohnungs- oder Hausbewertung erfolgt dabei auf Basis der Vorgaben des Bewertungsgesetzes (BewG). Das Finanzamt besichtigt die Immobilie also nicht und nutzt stattdessen einfache Verfahren, zum Beispiel den Bodenrichtwert oder andere verfügbare Daten, um den Wert festzulegen. Das Problem: Solche allgemeinen Kriterien geben zwar eine erste Orientierung, beziehen wertmindernde Faktoren aber gar nicht erst ein, wodurch der Verkehrswert oft viel zu hoch eingeschätzt wird – und die Erbschaftssteuer zu hoch ausfällt.

Nur wenn Sie Ihren Freibetrag überschreiten, ist die Erbschaftssteuer fällig

Erst wenn der Verkehrswert Ihrer geerbten Immobilie Ihren persönlichen Freibetrag übertrifft, fällt die Erbschaftssteuer an. Ist das der Fall, wird Ihr Freibetrag vom Verkehrswert der Immobilie abgezogen und der Restwert versteuert.

Die Freibeträge im Überblick:

  • Ehegatten und Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder, Stief- und Adoptivkinder (sowie Enkelkinder, wenn die Kinder des Erblassers verstorben sind): 400.000 Euro
  • Enkelkinder: 200.000 Euro
  • Eltern und Großeltern: 100.000 Euro
  • Stiefeltern: 20.000 Euro
  • Geschwister und Kinder der Geschwister: 20.000 Euro
  • Andere Erben: 20.000 Euro

Immobilienbewertung durch einen Makler

Anders läuft die Immobilienbewertung mit einem Makler ab: Dieser nutzt – je nachdem, ob es sich um ein Ein- oder Mehrfamilienhaus, ein Reihenhaus, eine Wohnung oder ein leeres Grundstück handelt – verschiedene Verfahren und berücksichtigt außerdem weitere Einflussfaktoren wie die Lage, den Zustand und die Ausstattung sowie das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage.

So ergibt sich am Ende der für Sie beste Preis, der vom Markt akzeptiert wird und alle wertbeeinflussenden Faktoren einbezieht.

Die verschiedenen Einflussfaktoren

  • Einflussfaktor Lage

    Bei dem wertbeeinflussenden Faktor Lage wird zwischen der Mikrolage und der Makrolage unterschieden. Letztere meint die Stadt oder Region, in der sich die Immobilie befindet und ergibt eine wirtschaftliche und soziodemografische Einordnung. Die Mikrolage wiederum bezieht sich auf die unmittelbare Nachbarschaft und die Umgebung, beispielsweise die Verkehrsanbindung, Einkaufsmöglichkeiten und soziale sowie kulturelle Angebote. Generell gilt: Je besser die Makro- und Mikrolage der Immobilie eingestuft wird, desto höher ist der Wert.

  • Einflussfaktor Zustand

    In welchem Jahr wurde die Immobilie gebaut? Welche Energieeffizienzklasse hat sie? Müssen Renovierungsarbeiten vorgenommen werden? Je besser der Zustand, desto höher der Wert der Immobilie.

  • Einflussfaktor Ausstattung

    Weiteren Einfluss auf den Wert einer Immobilie haben verschiedene Ausstattungsmerkmale. Dazu zählen einerseits die eingesetzten Baumaterialien und die Bauqualität, andererseits Merkmale wie ein Garten, ein Balkon, eine Fußbodenheizung oder ein Kamin.

    Wir erleben oft, dass der Einfluss der Ausstattung auf die Gesamtbewertung unterschätzt wird – und das, obwohl die Ausstattung den Preis nach oben (oder unten) treiben kann. Wir empfehlen daher unbedingt alle Ausstattungsmerkmale gründlich zu begutachten und einzubeziehen.

  • Einflussfaktor Angebot und Nachfrage

    Obendrein kommt ebenfalls das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage ins Spiel. Je kleiner das Angebot und je größer die Nachfrage, desto höher kann ein Preis angesetzt werden und umgekehrt. Genau das hat ein regionaler Makler für Sie genau im Blick: Er weiß, was auf dem Immobilienmarkt möglich ist und kann den für Sie besten Preis ermitteln. Vor allem beim Verkauf einer geerbten Immobilie zahlt sich das aus.

Die Bewertungsverfahren

  • Das Vergleichswertverfahren

    Haben Sie eine Wohnimmobilie geerbt, können Sie den Wert durch das Vergleichswertverfahren bestimmen lassen. Hierbei werden reale Kaufpreise vergleichbarer Immobilien herangezogen, um die Bewertung vorzunehmen. Dabei gilt: Je größer der Pool an Vergleichsobjekten, desto präziser kann der Wert bestimmt werden.

  • Das Sachwertverfahren

    Wenn das Vergleichswertverfahren nicht infrage kommt, kann der Wert einer geerbten Immobilie mit dem Sachwertverfahren durch eine Formel errechnet werden. Dieses Vorgehen erfordert Sach- sowie Marktkenntnisse und sollte daher von Expertinnen oder Experten durchgeführt werden. Das Verfahren eignet sich sowohl für Wohnimmobilien als auch für Gewerbeimmobilien. Die Formel zur Berechnung des Immobilienwerts lautet:

    Sachwert = (Bodenrichtwert + Gebäudesachwert) x Marktanpassungsfaktor

    Zur Erklärung:

    • Der Bodenrichtwert zieht regionale Kaufpreise als Grundlage heran und gibt durchschnittliche Liegenschaftspreise der Region an.
    • Etwas komplexer errechnet sich der Gebäudesachwert. Er wird aus den Regelherstellungskosten, der Bruttogrundfläche unter Abzug der Alterswertminderung ermittelt.
    • Um die aktuelle Marktlage einzubeziehen, wird der Marktanpassungsfaktor zurate gezogen, der sich aus umfassenden Analysen von Gebäudearten und Regionen ergibt.
  • Das Ertragswertverfahren

    Für vermietete Objekte oder Spezialimmobilien wie Parkhäuser und Hotels eignet sich besonders das Ertragswertverfahren. Der Wert wird dabei anhand der Höhe der Mieteinnahmen ermittelt:

    Ertragswert = Bodenwert + Gebäudeertragswert + Zuschläge – Abzüge

    Der Bodenwert bezeichnet den Wert eines unbebauten Grundstücks. Die Mieteinnahmen und sonstige Einnahmen bilden den Gebäudeertragswert.

  • Eine besondere Form der Wertbestimmung beim Verkauf: das Bieterverfahren

    Eine weitere Methode zur Wertermittlung von Verkaufsimmobilien ist das Bieterverfahren. Wie der Name schon vermuten lässt, bestimmen bei diesem Verfahren Kaufinteressenten durch ihre Gebote den Preis. Der Eigentümer wählt am Ende aus, welches Gebot den Zuschlag bekommt. Besonders geeignet ist diese Methode für beliebte Immobilien in Ballungsräumen. Planen Sie Ihre geerbte Immobilie in einer Stadt wie Köln, Bonn oder Düsseldorf zu verkaufen, kann sich diese Verkaufsstrategie also für Sie auszahlen.

Besonderheiten bei geerbten Immobilien – das sollten Sie beachten

  • Denken Sie an die Meldefrist beim Finanzamt: Maximal drei Monate nach der Benachrichtigung über das Erbe müssen Sie das Amt darüber informieren, da mit jedem Erbe auch eine Erbschaftssteuer einhergeht. Wer diese Frist verpasst, kann wegen Steuerhinterziehung belangt werden.
  • Bevor Sie ein Immobilienerbe annehmen, prüfen Sie ebenso die Verbindlichkeiten und Schulden im Grundbuch, die mit dem Erbe einhergehen.
  • Wenn Sie das Erbe annehmen, lassen Sie sich unbedingt als Eigentümerin oder Eigentümer im Grundbuch eintragen.
  • Möchten Sie die Immobilie verkaufen, berücksichtigen Sie die 10-jährige-Spekulationsfrist, um die Spekulationssteuer zu sparen. Mehr dazu lesen Sie hier: Verkauf einer geerbten Immobilie.

Immobilienwert online ermitteln – kostenlos und unverbindlich

Um einen ersten Eindruck über den Wert Ihrer Immobilie zu bekommen, nutzen Sie ganz einfach unsere Online-Immobilienbewertung. Das Ergebnis der Bewertung erhalten Sie kostenlos und unverbindlich direkt in Ihr E-Mail-Postfach. Das Einzige, was Sie dafür angeben müssen, sind ein paar Details zur Lage, Wohn- und Grundstücksfläche, zum Zustand und zur Ausstattung der geerbten Immobilie.

Alternativ können Sie auch einen Termin für eine Beratung und Bewertung mit einem unserer Makler vereinbaren. Das Ergebnis ist ein zuverlässiger Verkaufspreis, zu dem Sie Ihre Immobilie verkaufen können.

Unsere Makler übernehmen auch die detaillierte Immobilienbewertung im Erbfall

Mit unserer jahrelangen Erfahrung und unseren regionalen Kenntnissen rund um die Besonderheiten der Metropolregion Rheinland ermitteln wir einen genauen Preis, der vom Markt angenommen wird. Der Unterschied zu einem Gutachten vom Sachverständigen: Als Makler holen wir das Beste für Sie raus – während ein Gutachten meist einen Preis ermittelt, den Sie jederzeit für Ihre Immobilie erhalten.

Möchten Sie Ihre Immobilie mit KAMPMEYER verkaufen, ist auch die detaillierte Bewertung kostenlos für Sie.

Unverbindlich beraten lassen

Mehr Informationen und Detailwissen erhalten Sie in unserem Beitrag zur Immobilienbewertung.

Bitte beachten Sie, dass unsere Veröffentlichungen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten wie Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater hinzuzuziehen. Trotz großer Sorgfalt und gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden.

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