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Umlagefähige Nebenkosten

Lesedauer: 6 Minuten
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01. März 2025
Zwei Personen arbeiten an einem Schreibtisch mit Dokumenten, einem Taschenrechner, einem Tablet und gedruckten Tabellen; eine Person zeigt auf den Taschenrechner, während die andere auf ein Papier schreibt.
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Zu den umlagefähigen Nebenkosten, auch Betriebskosten genannt, gehören alle regelmäßigen Ausgaben, die durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch eines Gebäudes, Nebengebäudes, Grundstücks sowie von Anlagen oder Einrichtungen laufend entstehen.

Welche Kosten im Einzelnen dazu gehören, ist genau in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt.

Umlagefähige Nebenkosten im Überblick

Grundsteuer

Die Grundsteuer gilt als öffentliche Last des Grundstücks. Sie wird von Kommunen erhoben und kann vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden.

Laut Deutschem Mieterbund zahlen Mieter in Deutschland durchschnittlich 0,17 Euro pro Quadratmeter im Monat für die Grundsteuer.

Beachten Sie, dass die Grundsteuer nie Teil der Hausverwalterabrechnung ist. Sie wird stattdessen von direkt von Kommunen per Bescheid bei den Eigentümern erhoben.

Wasserkosten

Gemeint sind das Wassergeld, die Kosten für die Wasseruhr und die Wasseraufbereitungsanlage.

Laut Deutschem Mieterbund zahlen Mieter in Deutschland durchschnittlich 0,26 Euro pro Quadratmeter im Monat für Wasser und Abwasser.

Abwasser

Gemeint sind damit die Kosten für Schmutz- und Niederschlagswasser. In der Betriebskostenverordnung sind sie als Kosten für die „Entwässerung des Grundstücks“ genannt.

Heizkosten und Warmwasserkosten

Auch die Kosten für Heizung und Warmwasser gelten als Betriebskosten und können verbrauchsabhängig auf den Mieter umgelegt werden.

Laut Deutschem Mieterbund zahlen Mieter in Deutschland durchschnittlich 1,26 Euro pro Quadratmeter im Monat für Heizung und Warmwasser.

Kosten für den Betrieb eines Aufzugs

Dazu zählen Kosten für den Betriebsstrom, die Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung, Pflege und Reinigung sowie regelmäßige Prüfung der Betriebssicherheit und -bereitschaft.

Laut Deutschem Mieterbund zahlen Mieter in Deutschland durchschnittlich 0,20 Euro pro Quadratmeter im Monat für den Betrieb eines Aufzugs.

Übrigens: Die Kosten sind auch auf Mieter, die den Fahrstuhl nicht nutzen, weil sie zum Beispiel im Erdgeschoss wohnen, umlagefähig.

Straßenreinigung und Müllabfuhr

Kosten für die Müllabfuhr und die Reinigung der Straße sind umlagefähig.

Laut Deutschem Mieterbund zahlen Mieter in Deutschland pro Monat durchschnittlich 0,03 Euro pro Quadratmeter für die Straßenreinigung und 0,14 Euro pro Quadratmeter für die Müllbeseitigung.

Bitte beachten Sie: Kosten für die Anschaffung neuer Mülltonnen sind nicht umlagefähig, sondern Vermietersache.

Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung

Darunter fallen zum Beispiel die Kosten für eine Putzkraft, die gemeinschaftlich genutzte Bereiche (Flur, Treppe, Waschküche usw.) reinigt. Auch Kosten für die Bekämpfung von Motten, Schaben oder Ratten sind umlagefähig.

Laut Deutschem Mieterbund zahlen Mieter in Deutschland pro Monat durchschnittlich 0,20 Euro pro Quadratmeter für die Gebäudereinigung.

Gartenpflege

Unter Gartenpflege fallen sowohl Kosten für Personal, das die Gartenarbeiten durchführt, als auch Kosten für neue Blumen und Pflanzen.

Laut Deutschem Mieterbund zahlen Mieter in Deutschland pro Monat durchschnittlich 0,14 Euro pro Quadratmeter für die Gartenpflege.

Allgemeinstrom

Gemeint sind die Stromkosten für die Außenbeleuchtung, die Beleuchtung im Treppenhaus und in der Waschküche.

Laut Deutschem Mieterbund zahlen Mieter in Deutschland pro Monat durchschnittlich 0,06 Euro pro Quadratmeter für Allgemeinstrom.

Bitte beachten Sie allerdings: Eine defekte Glühbirne ist nicht umlagefähig, sondern Sache des Vermieters, denn notwendige Reparaturen sind Vermieterpflicht.

Schornsteinfeger

Aufwendungen für den Schornsteinfeger gehören laut Betriebskostenverordnung zu den laufenden öffentlichen Lasten und sind daher auf den Mieter umlegbar.

Laut Deutschem Mieterbund zahlen Mieter in Deutschland pro Monat durchschnittlich 0,03 Euro pro Quadratmeter für den Schornsteinfeger.

Hausmeister

Kosten, die für einen Hausmeister entstehen, sind umlagefähig. Bitte beachten Sie allerdings, dass nicht alle Kosten für Hausmeistertätigkeiten umlagefähig sind. So ist zum Beispiel der Austausch einer defekten Glühbirne Vermieterpflicht und damit nicht umlagefähig.

Am besten schließen Vermieter zwei Verträge mit dem Hausmeister ab: einen Vertrag über umlagefähige Tätigkeiten, einen Vertrag über nicht umlagefähige Tätigkeiten.

Laut Deutschem Mieterbund zahlen Mieter in Deutschland pro Monat durchschnittlich 0,30 Euro pro Quadratmeter für umlagefähige Hausmeistertätigkeiten – Gebäudereinigung, Gartenpflege und Winterdienst exkludiert.

Kosten für die Sach- und Haftpflichtversicherung

Dazu gehören:

  • Gebäudeversicherung gegen Elementar-, Feuer-, Sturm- und Wasserschäden
  • Glasversicherung
  • Haftpflichtversicherungen für Gebäude, Öltank und Aufzug

Laut Deutschem Mieterbund zahlen Mieter in Deutschland pro Monat durchschnittlich 0,28 Euro pro Quadratmeter für Versicherungen.

Kosten für gemeinschaftlichen Waschraum

Kosten, die durch einen gemeinschaftlich genutzten Waschraum entstehen, sind ebenfalls umlagefähig. Dazu zählen Kosten für Strom, Reinigung oder Wartung der Geräte.

Sonstige Betriebskosten

Dazu zählen zum Beispiel Wartungskosten für Rauchmelder oder Kosten für die Durchführung einer Trinkwasseranalyse.

Laut Deutschem Mieterbund zahlen Mieter in Deutschland durchschnittlich 0,07 Euro pro Quadratmeter pro Monat für sonstige Betriebskosten.

Bitte beachten Sie: Damit die sonstigen Betriebskosten umlagefähig sind, müssen Vermieter diese ganz genau im Mietvertrag angeben. Idealerweise schließen Vermieter dazu einen Wartungsvertrag mit dem entsprechenden Dienstleister ab.

Häufig gestellte Fragen zu den umlagefähigen Nebenkosten