Zu den umlagefähigen Nebenkosten, auch Betriebskosten genannt, gehören alle regelmäßigen Ausgaben, die durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch eines Gebäudes, Nebengebäudes, Grundstücks sowie von Anlagen oder Einrichtungen laufend entstehen.
Welche Kosten im Einzelnen dazu gehören, ist genau in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt.
Umlagefähige Nebenkosten im Überblick
Grundsteuer
Die Grundsteuer gilt als öffentliche Last des Grundstücks. Sie wird von Kommunen erhoben und kann vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden.
Laut Deutschem Mieterbund zahlen Mieter in Deutschland durchschnittlich 0,17 Euro pro Quadratmeter im Monat für die Grundsteuer.
Beachten Sie, dass die Grundsteuer nie Teil der Hausverwalterabrechnung ist. Sie wird stattdessen von direkt von Kommunen per Bescheid bei den Eigentümern erhoben.
Wasserkosten
Gemeint sind das Wassergeld, die Kosten für die Wasseruhr und die Wasseraufbereitungsanlage.
Laut Deutschem Mieterbund zahlen Mieter in Deutschland durchschnittlich 0,26 Euro pro Quadratmeter im Monat für Wasser und Abwasser.
Abwasser
Gemeint sind damit die Kosten für Schmutz- und Niederschlagswasser. In der Betriebskostenverordnung sind sie als Kosten für die „Entwässerung des Grundstücks“ genannt.
Heizkosten und Warmwasserkosten
Auch die Kosten für Heizung und Warmwasser gelten als Betriebskosten und können verbrauchsabhängig auf den Mieter umgelegt werden.
Laut Deutschem Mieterbund zahlen Mieter in Deutschland durchschnittlich 1,26 Euro pro Quadratmeter im Monat für Heizung und Warmwasser.
Kosten für den Betrieb eines Aufzugs
Dazu zählen Kosten für den Betriebsstrom, die Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung, Pflege und Reinigung sowie regelmäßige Prüfung der Betriebssicherheit und -bereitschaft.
Laut Deutschem Mieterbund zahlen Mieter in Deutschland durchschnittlich 0,20 Euro pro Quadratmeter im Monat für den Betrieb eines Aufzugs.
Übrigens: Die Kosten sind auch auf Mieter, die den Fahrstuhl nicht nutzen, weil sie zum Beispiel im Erdgeschoss wohnen, umlagefähig.
Straßenreinigung und Müllabfuhr
Kosten für die Müllabfuhr und die Reinigung der Straße sind umlagefähig.
Laut Deutschem Mieterbund zahlen Mieter in Deutschland pro Monat durchschnittlich 0,03 Euro pro Quadratmeter für die Straßenreinigung und 0,14 Euro pro Quadratmeter für die Müllbeseitigung.
Bitte beachten Sie: Kosten für die Anschaffung neuer Mülltonnen sind nicht umlagefähig, sondern Vermietersache.
Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
Darunter fallen zum Beispiel die Kosten für eine Putzkraft, die gemeinschaftlich genutzte Bereiche (Flur, Treppe, Waschküche usw.) reinigt. Auch Kosten für die Bekämpfung von Motten, Schaben oder Ratten sind umlagefähig.
Laut Deutschem Mieterbund zahlen Mieter in Deutschland pro Monat durchschnittlich 0,20 Euro pro Quadratmeter für die Gebäudereinigung.
Gartenpflege
Unter Gartenpflege fallen sowohl Kosten für Personal, das die Gartenarbeiten durchführt, als auch Kosten für neue Blumen und Pflanzen.
Laut Deutschem Mieterbund zahlen Mieter in Deutschland pro Monat durchschnittlich 0,14 Euro pro Quadratmeter für die Gartenpflege.
Allgemeinstrom
Gemeint sind die Stromkosten für die Außenbeleuchtung, die Beleuchtung im Treppenhaus und in der Waschküche.
Laut Deutschem Mieterbund zahlen Mieter in Deutschland pro Monat durchschnittlich 0,06 Euro pro Quadratmeter für Allgemeinstrom.
Bitte beachten Sie allerdings: Eine defekte Glühbirne ist nicht umlagefähig, sondern Sache des Vermieters, denn notwendige Reparaturen sind Vermieterpflicht.
Schornsteinfeger
Aufwendungen für den Schornsteinfeger gehören laut Betriebskostenverordnung zu den laufenden öffentlichen Lasten und sind daher auf den Mieter umlegbar.
Laut Deutschem Mieterbund zahlen Mieter in Deutschland pro Monat durchschnittlich 0,03 Euro pro Quadratmeter für den Schornsteinfeger.
Hausmeister
Kosten, die für einen Hausmeister entstehen, sind umlagefähig. Bitte beachten Sie allerdings, dass nicht alle Kosten für Hausmeistertätigkeiten umlagefähig sind. So ist zum Beispiel der Austausch einer defekten Glühbirne Vermieterpflicht und damit nicht umlagefähig.
Am besten schließen Vermieter zwei Verträge mit dem Hausmeister ab: einen Vertrag über umlagefähige Tätigkeiten, einen Vertrag über nicht umlagefähige Tätigkeiten.
Laut Deutschem Mieterbund zahlen Mieter in Deutschland pro Monat durchschnittlich 0,30 Euro pro Quadratmeter für umlagefähige Hausmeistertätigkeiten – Gebäudereinigung, Gartenpflege und Winterdienst exkludiert.
Kosten für die Sach- und Haftpflichtversicherung
Dazu gehören:
- Gebäudeversicherung gegen Elementar-, Feuer-, Sturm- und Wasserschäden
- Glasversicherung
- Haftpflichtversicherungen für Gebäude, Öltank und Aufzug
Laut Deutschem Mieterbund zahlen Mieter in Deutschland pro Monat durchschnittlich 0,28 Euro pro Quadratmeter für Versicherungen.
Kosten für gemeinschaftlichen Waschraum
Kosten, die durch einen gemeinschaftlich genutzten Waschraum entstehen, sind ebenfalls umlagefähig. Dazu zählen Kosten für Strom, Reinigung oder Wartung der Geräte.
Sonstige Betriebskosten
Dazu zählen zum Beispiel Wartungskosten für Rauchmelder oder Kosten für die Durchführung einer Trinkwasseranalyse.
Laut Deutschem Mieterbund zahlen Mieter in Deutschland durchschnittlich 0,07 Euro pro Quadratmeter pro Monat für sonstige Betriebskosten.
Bitte beachten Sie: Damit die sonstigen Betriebskosten umlagefähig sind, müssen Vermieter diese ganz genau im Mietvertrag angeben. Idealerweise schließen Vermieter dazu einen Wartungsvertrag mit dem entsprechenden Dienstleister ab.
Häufig gestellte Fragen zu den umlagefähigen Nebenkosten
Umlagefähige Nebenkosten (Betriebskosten) sind die Kosten, die Sie als Vermieter auf die Mieter übertragen können. Dazu gehören:
- Grundsteuer
- Wasserkosten
- Abwasserkosten
- Heizkosten und Warmwasserkosten
- Kosten für den Betrieb eines Aufzugs
- Straßenreinigung und Müllabfuhr
- Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
- Gartenpflege
- Allgemeinstrom
- Schornsteinfeger
- Hausmeister
- Sach- und Haftpflichtversicherung
- Kosten für gemeinschaftlichen Waschraum
- Sonstige Betriebskosten
Gewusst: Häufig ist die Hausgeldabrechung von Ihrem Verwalter bereits deutlich zwischen umlagefähige und nichtumlagefähige Nebenkosten mit Zwischensumme unterteilt.
Nicht umlagefähig sind unter anderem Kosten für die Instandhaltung, Reparatur oder Verwaltung. Eine vollständige Übersicht aller nicht-umlagefähiger Nebenkosten finden Sie in unserem Ratgeber.
Laut Deutschen Mieterbund zahlen Mieter in Deutschland im Durchschnitt 2,51 Euro pro Quadratmeter im Monat für die umlagefähigen Nebenkosten. Werden alle denkbaren Betriebskosten auf die Mieter umgelegt, können die Nebenkosten bis zu 3,15 Euro pro Quadratmeter betragen.
Um eine genaue Höhe festzulegen, es zwei Möglichkeiten: Sie können die Nebenkosten entweder per Vorauszahlung oder als Betriebskostenpauschale berechnen. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag „Nebenkosten berechnen“.