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Nebenkosten berechnen als Vermieter

Lesedauer: 10 Minuten
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28. Februar 2025
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Eine Person benutzt einen Smartphone-Rechner, während sie Bargeld in der Hand hält, während Dokumente und Papiere auf einem Holztisch ausgebreitet sind, was auf Budgetierung oder Finanzplanung hindeutet.
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Sie möchten eine Wohnung oder ein Haus vermieten und die Nebenkosten berechnen? Wir zeigen Ihnen welche Nebenkosten umlagefähig sind, welche Kosten zu den nicht umlagefähigen Nebenkosten zählen, wie Sie die Betriebskosten berechnen und was für eine korrekte Betriebskostenabrechnung wichtig ist.

Welche Nebenkosten dürfen Vermieter auf Mieter umlegen?

Vermieter dürfen nur die Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Diese umlagefähigen Nebenkosten wiederum unterteilen sich in warme Nebenkosten (Heizkosten und Warmwasserkosten) und kalte Nebenkosten (z. B. Kosten für die Gebäudereinigung).

Umlagefähige Nebenkosten

Nicht umlagefähige Nebenkosten

Die Instandhaltung einer Wohnung oder eines Hauses ist grundsätzlich Vermieterpflicht. Heißt also: Die Kosten für eine Heizungsreparatur, Badsanierung oder die Aufbereitung eines abgenutzten Bodens sind nicht auf den Mieter umlagefähig. Jegliche Verwaltungsarbeit ist nicht umlagefähig. Auch Kosten für den Steuerberater oder ähnliche Kosten, die mit der Verwaltungsarbeit bei der Vermietung zusammenhängen, können nicht auf den Mieter übertragen werden.

Bitte beachten Sie: Geben Sie solche Nebenkosten an Ihre Mieter weiter, gilt Ihre Nebenkostenabrechnung als unzulässig. Sie muss dann innerhalb einer bestimmten Abrechnungsfrist korrigiert werden. Passiert die Korrektur nicht, haben Sie als Vermieter keinen Anspruch mehr auf Nachzahlung.

Wie hoch sollte ich die Nebenkosten 2025 ansetzen?

Der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds gibt an, wie hoch die Betriebskosten pro Quadratmeter im Durchschnitt sind. Auf dieser Basis können Sie einen realistischen Wert ermitteln. Der letzte Betriebskostenspiegel wurde 2023 veröffentlicht.

Betriebskostenspiegel für Deutschland

Laut Deutschem Mieterbund müssen Mieter in Deutschland im Durchschnitt 2,51 Euro pro Quadratmeter im Monat für Betriebskosten zahlen. Addiert man dazu alle möglichen Betriebskostenarten, können die Nebenkosten auch bis zu 3,15 Euro pro Quadratmeter im Monat betragen.

Das ist ein Plus von 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Allein bei den Heiz- und Warmwasserkosten ist ein Anstieg vom 18 Prozent erkennbar.

Bitte beachten Sie, dass es teilweise starke regionale Unterschiede gibt, insbesondere was die Grundsteuer, Wasser- und Abwasserkosten und die Kosten für die Müllbeseitigung angeht.

Betriebskostenspiegel für NRW

Da die Nebenkosten je Bundesland teilweise stark variieren, gibt der Deutsche Mieterbund den Betriebskostenspiegel auf für NRW (und andere Bundesländer) heraus: Mieter zahlen in Nordrhein-Westfalen im Durchschnitt 2,45 Euro pro Quadratmeter im Monat für Betriebskosten.

Auch 2025 weiter hohe Nebenkosten

Auch 2025 müssen Vermieter und Mieter mit vergleichsweise hohen Nebenkosten rechnen. Hinzu kommt: Seit 2023 müssen Vermieter sich an der Klimaabgabe beteiligen – genauer gesagt an der CO2-Abgabe fürs Heizen. Bisher wurde diese vollständig von den Mietern übernommen. Wie hoch diese Beteiligung ausfällt, hängt davon ab, wie klimafreundlich das Haus ist. Generell gilt dabei: Je weniger klimafreundlich, desto höher ist die Beteiligung.

Wie berechne ich die Nebenkosten?

Besonderheit Haus vermieten und Nebenkosten berechnen

Genau wie bei der Vermietung einer Wohnung ist es auch bei der Hausvermietung wichtig, die Zahlung der Nebenkosten klar zu regeln.

Die Besonderheit beim Haus: Hier ist es sinnvoll, dass Mieter die Kosten für Strom, Gas und Wasser direkt übernehmen, also entsprechende Verträge mit den jeweiligen Versorgern abschließen – auch um das Ausfallrisiko bei der Vermietung zu minimieren.

Wie regle ich die Nebenkosten im Mietvertrag?

Grundsätzlich reicht es aus, im Mietvertrag festzulegen, dass der Mieter „sämtliche Betriebskosten gemäß § 2 BetrKV“ übernimmt – denn damit sind alle umlagefähigen Nebenkosten gemeint.

Möchten Sie als Vermieter weitere Nebenkosten als „Sonstige Betriebskosten“ umlegen, müssen Sie diese eindeutig im Mietvertrag benennen.

Häufig gestellte Fragen zu den Nebenkosten bei der Vermietung