Wie läuft die Übergabe einer Immobilie ab?
Beim Termin zur Übergabe müssen Verkäufer und Käufer nicht zwingend selbst anwesend sein. Obwohl es sich empfiehlt, selbst vor Ort zu sein, kann auch ein Vertreter am Termin teilnehmen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, eine dritte, neutrale Person am Termin teilnehmen zu lassen. Wird der Verkauf über einen Makler abgewickelt, wird dieser ohnehin diese Rolle einnehmen.
Während der gemeinsamen Begehung fertigt der Verkäufer der Immobilie ein Übergabeprotokoll an, das eventuell vorhandene Mängel sowie alle wichtigen Informationen enthält.
Strom-, Wasser-, Gas-/Öl-Stände werden inklusive Zählernummer gemeinsam abgelesen und im Übergabeprotokoll festgehalten.
Neben Dokumenten wie Energieausweis, Grundriss usw. gehören dazu auch Bedienungsanleitungen, zum Beispiel der Heizungsanlage oder von technischen Geräten, die vom Käufer übernommen werden.
Alle Schlüssel, dazu zählen ebenfalls die Zimmertürschlüssel sowie Schlüssel für Garagen oder Schuppen, werden übergeben.
Käufer, Verkäufer sowie die dritte anwesende Person überprüfen das Übergabeprotokoll und unterzeichnen es.
Was ist bei der Übergabe einer verkauften Immobilie zu beachten?
Das Wichtigste haben Sie bereits im Kaufvertrag mit Ihrem Käufer geregelt. Dennoch sollten Sie vor und während der Übergabe ein paar Punkte beachten, um selbst auf der sicheren Seite zu sein – und die Immobilie zur Zufriedenheit aller zu übergeben.
Vor der Übergabe
Den genauen Termin zur Übergabe vereinbaren Sie idealerweise bei Tageslicht. So können beide Parteien bei ausreichender Beleuchtung die Immobilie gemeinsam begehen.
Offensichtliche Mängel sollten Teil des Kaufvertrags sein, dazu zählen zum Beispiel Risse, Flecken oder Schäden am Boden. Haben Sie sich im Kaufvertrag darauf geeinigt, dass Sie diese Mängel vollständig oder zum Teil beseitigen, müssen diese zum Zeitpunkt der Übergabe behoben sein
Gewusst: Beim Immobilienverkauf gilt der Grundsatz „Gekauft, wie gesehen!“. Das heißt: Ihr Käufer übernimmt die Immobilie so, wie er sie besichtigt hat. Offensichtliche Mängel sollten vorab jedoch im Kaufvertrag aufgenommen werden. Für später entdeckte Mängel können Sie als Eigentümer nicht haftbar gemacht werden – außer es handelt sich um gravierende Mängel, die Sie bewusst während des Verkaufsprozesses verschwiegen haben.
Alle Möbel, die nicht vom Käufer übernommen werden, müssen vor der Übergabe ausgeräumt werden. Zum Zeitpunkt der Übergabe muss die Immobilie besenrein und frei von Möblierung und sonstigem Besitzeigentum sein, das nicht mit verkauft wurde.
Während der Übergabe
Grundsätzlich sollte bereits vor der Übergabe das Wichtigste im Kaufvertrag geregelt sein. Dazu zählen zum Beispiel die Übernahme von Möbeln, Übertragung von Versicherungen sowie offensichtliche Mängel an der Immobilie. Bei der Übergabe selbst empfiehlt es sich jedoch, ein Übergabeprotokoll anzufertigen. Denn mit einem detaillierten Protokoll schützen Sie sich vor späteren Forderungen des Käufers.
Das sollte im Übergabeprotokoll stehen:
- Adresse der verkauften Immobilie
- Name und Anschrift des Käufers sowie Verkäufers
- Sofern eine dritte neutrale Person anwesend ist: Name und Anschrift der Person
- Mängelliste, die bei der zweiten Begehung auffallen (wobei die wichtigsten bereits im Kaufvertrag festgehalten werden sollten)
- Auflistung des Inventars, das vom Käufer übernommen wird
- Aktuelle Zählerstände sowie die dazugehörigen Zählernummern (Strom, Wasser, Gas/Öl). Bei Häusern, die mit Öl heizen, sollte außerdem eine exakte Angabe darüber aufgenommen werden, wie viel Öl noch vorhanden ist
- Anzahl und Zweck der Schlüssel (Haustürschlüssel, Kellerschlüssel, Zimmerschlüssel, Garagenschlüssel, Schuppenschlüssel usw.), die zur Immobilie gehören und übergeben werden
- Dokumente, die zur Immobilie gehören und übergeben werden
Übernimmt der Käufer ebenfalls einige Dienstleistungsverträge, zum Beispiel Müllabfuhr oder Energieversorger, sollte diese Vereinbarung ebenfalls Teil des Übergabeprotokolls sein.
Übergeben Sie Ihrem Käufer sämtliche Unterlagen zur Immobilie, dazu zählen:
- Energieausweis
- Baupläne und Lageplan der Immobilie
- Nachweis über Sanierungen, Reparaturen oder Renovierungen vor der Übergabe
- Versicherungsscheine
- Dienstleistungsverträge, sofern diese übernommen werden, zum Beispiel Wartungsverträge
Erklären Sie dem Käufer alle Geräte, die sich in der Immobilie befinden und vom Käufer übernommen werden, zum Beispiel die Heizungsanlage. Übergeben Sie außerdem Bedienungsanleitungen zu den Geräten. Auch Garantiebelege und Rechnungen sollten dem Käufer übergeben werden.
Übergeben Sie alle Schlüssel, die zur Immobilie gehören. Dazu gehören Schlüssel für:
- Haus-/Wohnungstüren
- Fenster
- Balkon- und Terrassentüren
- Innentüren
- Kellertüren
- Briefkasten
- Garage
- Schuppen/Gartenhaus
Im Übergabeprotokoll sollte sowohl die Anzahl als auch der Verwendungszweck der Schlüssel festgehalten werden.
Dazu zählen Sie als Verkäufer, der Käufer sowie die dritte, neutrale Person. Das Protokoll sollte idealerweise in zweifacher Ausführung vorliegen. So kann ein Exemplar dem Käufer ausgehändigt werden und ein Exemplar bleibt für Ihre Unterlagen bestehen.
Häufig gestellte Fragen zur Übergabe beim Wohnungs- und Hausverkauf
Übergeben Sie Ihre Immobilie erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung. Denn mit der Übergabe wechseln alle Dokumente und Schlüssel ihren Besitzer. Warten Sie, bis der Notar Ihnen grünes Licht gibt, und übergeben Sie erst dann die Immobilie. So vermeiden Sie, dass es im letzten Moment doch noch Probleme mit der Finanzierung gibt.
Natürlich können Sie Ihre Immobilie auch vor der Kaufpreiszahlung an den Käufer übergeben. In einem solchen Fall sollten Sie die Übergabe Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses im Kaufvertrag festhalten. Lassen Sie sich von Ihrem Notar dazu beraten. In vielen Fällen wird dann eine Anzahlung vereinbart.
Als erfahrene Qualitätsmakler raten wir davon ab, die Immobilie vor der Kaufpreiszahlung zu übergeben. Warten Sie lieber, bis der Notar Ihnen grünes Licht gibt und der vollständige Kaufpreis auf Ihrem Konto eingegangen ist.
Es empfiehlt sich, das Übergabeprotokoll in zweifacher Ausführung anzufertigen. So behalten Sie ein Dokument für Ihre Unterlagen und ein Exemplar geht an den Käufer.