Vor- und Nachteile: Wann die Vermietung mit Möbeln sinnvoll ist
Eine Vermietung mit Möbeln ist vor allem dann sinnvoll, wenn Ihre Wohnung Mietergruppen anspricht, die voraussichtlich nur vorübergehend an einem Ort wohnen wollen. Dazu gehören zum Beispiel Studierende, Pendler oder Geschäftsreisende. Auch Monteurwohnungen sind in der Regel möbliert. Zwar können möblierte Wohnungen auch Mieter mit dem Wunsch nach einem längerfristigen Mietverhältnis ansprechen, in der Regel sind solche Wohnung aber vor allem für alle interessant, die nur für eine gewisse oder zunächst unbestimmte Zeit mieten wollen.
Berücksichtigen Sie bei Ihrer Entscheidung neben den Bedürfnissen potenzieller Mieter auch den lokalen Mietmarkt, also das Verhältnis aus Angebot und Nachfrage.
- Möblierte Wohnungen lassen sich im Vergleich zu unmöblierten Wohnungen zu höheren Preisen vermieten – und das bedeutet höhere Mieteinnahmen.
- Die Vermietung möblierter Wohnungen bietet einen Steuervorteil, da Sie die Kosten für Ausstattung und Reparaturen von der Steuer absetzen können.
- Kleine Wohnungen lassen sich mit Möblierung oft schneller vermieten.
- Durch die Anschaffung und regelmäßige Erneuerung oder Instandhaltung der Möbel entstehen zusätzliche Kosten für Vermieter.
- Die Vermietung von möbliertem Wohnraum kann auch eine höhere Mieter-Fluktuation bedeuten, da sie vor allem Mieter anspricht, die nur vorübergehend eine Wohnung suchen. Mit der häufigen Neuvermietung ist Aufwand und ein höheres Risiko für Leerstand
- Auch die Prüfung, Instandhaltung und Pflege des Inventars verursachen einen zeitlichen Aufwand für Vermieter, vor allem wenn Reparaturen oder Neuanschaffungen vorgenommen werden müssen. Hinzu kommt: Wer möbliert vermietet, sollte den Umfang der Möblierung in einer Möblierungs- oder Inventarliste im Mietvertrag festlegen. Die Verwaltung und Dokumentation solcher Listen verursachen ebenfalls einen zusätzlichen Mehraufwand.
Häufig gestellte Fragen zur Vermietung möblierter Wohnungen
Nach dem deutschen Mietrecht gilt eine Wohnung oder ein Haus, das über eine notwendige Grundausstattung mit Möbeln und gegebenenfalls weiteren Haushaltsgeräten für den täglichen Bedarf ausgestattet ist, als möblierter Wohnraum.
Gewusst: In Deutschland gibt es keine gesetzliche Definition für möblierten Wohnraum. Vermieter von möbliertem Wohnraum sollten daher den genauen Umfang der Möblierung im Mietvertrag festhalten, um Missverständnisse zu vermeiden
Eine Kaution dient Vermietern dazu, sich bei möglichen Schäden an Wohnung und Einrichtung oder bei Zahlungsausfällen abzusichern. Generell ist es auch bei möblierten Wohnungen üblich, eine Kaution in Höhe von maximal drei Monatskaltmieten zu verlangen. Als Vermieter sind Sie dazu verpflichtet, die Kaution getrennt von Ihrem privaten Vermögen anzulegen.
Zusätzlich zur Kaution ist bei möblierten Wohnungen ein Möblierungszuschlag üblich. Dieser darf nicht unverhältnismäßig hoch sein. Zur Berechnung des Möblierungszuschlages werden daher neben dem Umfang der Möblierung auch der Zeitwert der Einrichtungsgegenstände sowie deren Qualität und Zustand herangezogen. In Deutschland haben sich zwei Berechnungsmodelle durchgesetzt: das Berliner und das Hamburger Modell.
- Der Möblierungszuschlag nach dem Berliner Modell berechnet sich so: Neuwert der Möblierung / 10 Jahre x Anzahl nicht vergangener Jahre x 0,02 = monatlicher Möblierungszuschlag
- Der Möblierungszuschlag nach dem Hamburger Modell berechnet sich so: Möbelwert x (Verzinsung + Abschreibung) = jährlicher Möblierungszuschlag
Worauf es sonst noch bei der Vermietung ankommt, lesen Sie hier: „Wohnung vermieten: Was muss ich beachten?“