Eine Immobilie kann für Erben und Beschenkte schon bald mit höheren Kosten verbunden sein als bisher. Der Entwurf des Jahressteuergesetz 2022 beinhaltet die Neuregelung der Erbschafts- und Schenkungssteuer, die zu einer höheren Belastung von Erben und Beschenkten führt. Weil zu erwarten ist, dass Notare zum Jahreswechsel noch weniger freie Termine haben werden, rät KAMPMEYER Eigentümern jetzt sofort zu handeln: „Dadurch kann die Hälfte der Steuer gespart werden.“
Die höhere Steuerlast beruht auf Anpassungen von Vorschriften der Grundbesitzbewertung. Im Interview der WirtschaftsWoche schätzt Sybille Barent von Haus & Grund Deutschland die Steigerung der steuerlichen Werte so ein, dass es „bei bestimmten Immobilien sogar zu einer Verdoppelung kommen“ kann. Gemeint sind Immobilien, die im Ertragswertverfahren oder im Sachwertverfahren bewertet werden.
Das Sachwertverfahren wird wegen fehlender Vergleichswerte häufig bei Einfamilienhäusern angewendet, das Ertragswertverfahren, weil ihr Wert sich auch an Mieterträgen bemisst, bei Mehrfamilienhäusern. Besonders werden auch Immobilien betroffen sein, die ganz oder teilweise gewerblich genutzt werden.
Durch die Steuererhöhung droht eine „Überforderung vieler Betroffener“, die sich dann mit einem Notverkauf konfrontiert sehen dürften, so Roland Kampmeyer von KAMPMEYER Immobilien. „Um das zu vermeiden, empfehlen wir, die Vermögensverteilung und -nachfolge gegebenenfalls noch in diesem Jahr anzupassen.“ Dazu stünden Möglichkeiten, wie der Überlassungsvertrag, die Teilschenkung, die Schenkung mit Nießbrauch oder Rückforderungsrechten zu Verfügung, die sich in der Praxis bereits bewährt hätten. Steuerberater, Fachanwälte oder Notare können Sie nach Terminvereinbarung individuell beraten.
In unserem Ratgeber zur Erbschaftssteuer finden Sie weitere nützliche Informationen:
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