Seit dem 01.06.2015 entlastet die Mietrechtsnovellierung Mieter von der Maklerprovision. Seitdem gilt: Wer den Makler bestellt, bezahlt ihn auch. ...
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Wenn Immobilien über das Bieterverfahren veräußert werden, ist der angegebene Verkaufspreis der Mindestverkaufspreis für den Verkäufer. Käufer ...
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Im Energieausweis werden energetische Kennzahlen für Gebäude erfasst. Er informiert über den Energieverbrauch und die Gesamteffizienz der ...
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Seit dem 1. Mai 2014 gilt die Energieeinsparverordnung (EnEV), die bei allen kommerziellen Immobilienanzeigen als Angabe verpflichtend ist. Der ...
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Im Grundbuch sind die Eigentumsverhältnisse und mit dem Grundstück verbundenen Rechte und auf ihm liegenden Lasten erfasst. Es ist ein amtliches ...
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Eine Immobilie ist ein Grundstück oder ein mit diesem verbundenes Bauwerke (Gebäude oder Wohnung). Wenn es sich um ein Grundstück handelt, wird ...
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Bei der Immobilienbewertung ist die Lage das wichtigste Kriterium. Jedoch tragen individuelle Faktoren und die Mikrolage ebenfalls zur ...
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Die Dienstleistung eines Immobilienmaklers greift bei allen Lebensphasen von Immobilien. Makler beschaffen unbebaute Grundstücke für Investoren, ...
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Die amtliche Flurkarte gehört zu den Katasterunterlagen, die beim Katasteramt entgeltlich angefordert werden kann. Aus ihr ergeben sich ...
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Das Kölschen Grundgesetzt Et kölsche Jrundjesetz sind elf mundartliche Redensarten, die das Leben in Köln, besonders zu Karneval, regeln. Es sind ...
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Vom Mieter muss die Kündigung von Wohnraum-Mietverträgen zwingend in Schriftform erfolgen und vom Mieter unterschrieben werden. Besteht die ...
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Die Kündigungsbestätigung wird vom Vermieter verfasst. Sie muss das Vertragsende gegenüber dem Mieter bestätigen, Verpflichtungen zur Mietzahlung ...
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Ein Immobilienmarktbericht gibt im allgemeinen Auskunft über die wichtigsten aktuellen Entwicklungen und Trends auf dem Immobilienmarkt. Der ...
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Die Mietpreisbremse ermöglicht, Mieterhöhungen bei Neuvermietungen von Wohnraum einzuschränken. Das bremst den Anstieg der Mieten besonders in ...
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Der Mietvertrag ist die verbindliche Einigung zwischen Mieter und Vermieter. Sein Inhalt ist entscheidend, wenn es zu einer Kündigung kommt. ...
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Beim Provisonsanspruch gibt es eine sogenannte Nachwirkungszeit. Das heißt: Wenn ein Maklerkunde nach Ablauf des Maklervertrages auf Grund der ...
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Wird der notarielle Kaufvertrag beurkundet, entsteht der Provionsionsanspruch. Makler nehmen normalerweise am Beurkundungstermin teil, um ...
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Quadratmeter ist ein Flächenmaß, nämlich die kohärente SI-Einheit einer Fläche. Ein Quadratmeter ist die Fläche eines Quadrats der Seitenlänge 1 Meter.
Mit technischen Systemen, die mit dem Oberbegriff Smart Home bezeichnet werden, lassen sich Geräte, Heizkörper und verschiedene Sensoren ...
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Bei einer Wohnungsübergabe wird meistens ein Übergabeprotokoll erstellt. Dort werden eventuelle Schäden und die Schlüsselanzahl festgehalten. ...
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Für den Immobilienverkauf benötigen Sie diverse Unterlagen. Einige haben Sie bereits vorliegen, andere müssen Sie einholen. Begleiten Sie den ...
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Ein Veedel ist – ähnlich dem Wiener Grätzl oder dem Berliner Kiez – die Bezeichnung für ein Stadtviertel. Dabei muss es nicht unbedingt ein ...
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Das Vergleichswertverfahren ist ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien. Bei dieser Methode werden Kaufpreise von Grundstücken ...
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Das Veedel am Waidmarkt blickt auf eine 2.000 Jährige Geschichte zurück. Angefangen hat alles mit den Römern. Sie legten entlang des Rheins eine ...
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Dieser Artikel erschien als Gastbeitrag von Ditmar Rompf im Immobilienmarktbericht Köln 2017. Hier können Sie den Immobilienmarktbericht kostenlos bestellen.
Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie: ein Thema, das seit über einem Jahr die Branche beherrscht. Am 21. März 2017 jährte sich das Inkrafttreten der Gesetzesänderung erstmals. Was hat sich durch die Regelung verändert? Ditmar Rompf, Vorstand der Hüttig & Rompf AG, zieht Bilanz.
Ausgang der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (kurz „WoKri“) war eine europäische Richtlinie, die in nationales Recht umgewandelt werden sollte. Die Regelung hatte zum Ziel, den Verbraucherschutz in ganz Europa auf ein einheitliches Niveau zu heben. Aber weil wir Deutschen alles etwas gründlicher machen, wurde diese Umsetzung dafür verwendet, eine leichte Verstärkung der europäischen Vorgaben in ein Gesetz zu gießen. Auch eine Begrenzung für den sogenannten Widerrufsjoker sollte Teil der neuen Regelung werden. Deshalb wurde das Gesetz erst kurz vor Inkrafttreten verabschiedet.
Natürlich war die Richtlinie der Branche aber schon lange bekannt. Der Referentenentwurf und später der Gesetzesentwurf waren bereits frühzeitig vor der Verabschiedung des Gesetzes veröffentlicht worden. Ein Vorsprung für Kreditinstitute? Man hatte trotzdem den Eindruck, dass einige Banken, insbesondere die Institute aus dem öffentlich-rechtlichen und genossenschaftlichen Lager, erst kurz nach Gesetzeskraft in die Phase der Umsetzung der Richtlinie eingetreten sind.
Als Immobilienfinanzierer hat die Hüttig & Rompf AG die Reaktionen der Kreditinstitute auf die Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie direkt miterlebt – und dabei sehr unterschiedliche Interpretationen erlebt.
Einige Banken nahmen nach dem 21. März 2016 erst einmal überhaupt keine Baufinanzierungsanfragen mehr an. Andere legten die Richtlinie noch strenger aus, als sie tatsächlich formuliert war. So meinten einige Kreditinstitute, dass durch die WoKri nur noch Finanzierungen umgesetzt werden dürften, die mit erheblichem Eigenkapital unterlegt waren. Zum Teil gaben Banken potentiellen Darlehensnehmern mit einem Alter über 45 Jahren überhaupt keine Finanzierungszusage mehr, da diese – angeblich durch die WoKri – ihr Darlehen bis zum Rentenalter zurückgezahlt haben müssten. Dies war aufgrund der Haushaltsrechnung natürlich oft nicht möglich.
Glücklicherweise legten aber längst nicht alle Banken solch ein Vorgehen an den Tag. Wahrscheinlich wären sonst viele Immobilientransaktionen gefährdet gewesen.
Inzwischen ist die Lage bei den Banken merklich ruhiger geworden. Auch der Gesetzgeber hat reagiert und allzu restriktive Passagen der Richtlinie entschärft. Geblieben ist aber, dass Kreditinstitute und Finanzierungsvermittler die Lebenszyklen der Darlehensnehmer und deren mögliche Auswirkungen auf die Bedienbarkeit des Darlehens genauer im Blick haben müssen.
Bei Finanzierungsfragen rund um die Immobilie bietet es sich an, einen ungebundenen Baufinanzierungsberater zu Rate zu ziehen. Denn mit Inkrafttreten der WoKri sind die Unterschiede in der Beurteilung von Baufinanzierungen durch die Banken deutlich größer geworden.
Dieser Artikel erschien als Gastbeitrag von Ditmar Rompf im Immobilienmarktbericht Köln 2017.

Ditmar Rompf [Vorstand Hüttig & Rompf AG]
Nach langjährigen Erfahrungen im Vertrieb von Finanzdienstleistungen mit Schwerpunkt Immobilienfinanzierungen gründete Ditmar Rompf 1988 gemeinsam mit Paul Hüttig die
Hüttig & Rompf Aktiengesellschaft, zunächst als GbR, in Hanau am Main. Heute ist er Vorstand und Aktionär der Hüttig & Rompf AG
Stichworte: Baufinanzierung, Finanzierung, Immobilien, Immobilienmarktbericht, Köln, Wohnimmobilienkreditrichtlinie
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