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Immobilienmarktbericht Köln 2017: Ein Jahr Wohnimmobilienkreditrichtlinie [Gastbeitrag]

Lesedauer: 2 Minuten
29. Mai 2017

Dieser Artikel erschien als Gastbeitrag von Ditmar Rompf im Immobilienmarktbericht Köln 2017. Hier können Sie den Immobilienmarktbericht kostenlos bestellen.

Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie: ein Thema, das seit über einem Jahr die Branche beherrscht. Am 21. März 2017 jährte sich das Inkrafttreten der Gesetzesänderung erstmals. Was hat sich durch die Regelung verändert? Ditmar Rompf, Vorstand der Hüttig & Rompf AG, zieht Bilanz.

Ausgang der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (kurz „WoKri“) war eine europäische Richtlinie, die in nationales Recht umgewandelt werden sollte. Die Regelung hatte zum Ziel, den Verbraucherschutz in ganz Europa auf ein einheitliches Niveau zu heben. Aber weil wir Deutschen alles etwas gründlicher machen, wurde diese Umsetzung dafür verwendet, eine leichte Verstärkung der europäischen Vorgaben in ein Gesetz zu gießen. Auch eine Begrenzung für den sogenannten Widerrufsjoker sollte Teil der neuen Regelung werden. Deshalb wurde das Gesetz erst kurz vor Inkrafttreten verabschiedet.

Natürlich war die Richtlinie der Branche aber schon lange bekannt. Der Referentenentwurf und später der Gesetzesentwurf waren bereits frühzeitig vor der Verabschiedung des Gesetzes veröffentlicht worden. Ein Vorsprung für Kreditinstitute? Man hatte trotzdem den Eindruck, dass einige Banken, insbesondere die Institute aus dem öffentlich-rechtlichen und genossenschaftlichen Lager, erst kurz nach Gesetzeskraft in die Phase der Umsetzung der Richtlinie eingetreten sind.

Als Immobilienfinanzierer hat die Hüttig & Rompf AG die Reaktionen der Kreditinstitute auf die Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie direkt miterlebt – und dabei sehr unterschiedliche Interpretationen erlebt.

Einige Banken nahmen nach dem 21. März 2016 erst einmal überhaupt keine Baufinanzierungsanfragen mehr an. Andere legten die Richtlinie noch strenger aus, als sie tatsächlich formuliert war. So meinten einige Kreditinstitute, dass durch die WoKri nur noch Finanzierungen umgesetzt werden dürften, die mit erheblichem Eigenkapital unterlegt waren. Zum Teil gaben Banken potentiellen Darlehensnehmern mit einem Alter über 45 Jahren überhaupt keine Finanzierungszusage mehr, da diese – angeblich durch die WoKri – ihr Darlehen bis zum Rentenalter zurückgezahlt haben müssten. Dies war aufgrund der Haushaltsrechnung natürlich oft nicht möglich.

Glücklicherweise legten aber längst nicht alle Banken solch ein Vorgehen an den Tag. Wahrscheinlich wären sonst viele Immobilientransaktionen gefährdet gewesen.

Inzwischen ist die Lage bei den Banken merklich ruhiger geworden. Auch der Gesetzgeber hat reagiert und allzu restriktive Passagen der Richtlinie entschärft. Geblieben ist aber, dass Kreditinstitute und Finanzierungsvermittler die Lebenszyklen der Darlehensnehmer und deren mögliche Auswirkungen auf die Bedienbarkeit des Darlehens genauer im Blick haben müssen.

Bei Finanzierungsfragen rund um die Immobilie bietet es sich an, einen ungebundenen Baufinanzierungsberater zu Rate zu ziehen. Denn mit Inkrafttreten der WoKri sind die Unterschiede in der Beurteilung von Baufinanzierungen durch die Banken deutlich größer geworden.

Dieser Artikel erschien als Gastbeitrag von Ditmar Rompf im Immobilienmarktbericht Köln 2017.

Hier können Sie den Immobilienmarktbericht kostenlos bestellen.

Ditmar Rompf [Vorstand Hüttig & Rompf AG]

Nach langjährigen Erfahrungen im Vertrieb von Finanzdienstleistungen mit Schwerpunkt Immobilienfinanzierungen gründete Ditmar Rompf 1988 gemeinsam mit Paul Hüttig die Hüttig & Rompf Aktiengesellschaft, zunächst als GbR, in Hanau am Main. Heute ist er Vorstand und Aktionär der Hüttig & Rompf AG

 

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