Redaktion: In Deutschland soll Wohnraum für Mieter bezahlbar bleiben. Aus diesem Grund sind dieses Jahr zwei neue Gesetzesänderungen in Kraft getreten: Mietpreisbremse und Bestellerprinzip. Was heißt das genau?
Marc Zelaskowska: Bisher regulierte der Markt, wer jeweils die Dienste eines Immobilienmaklers bezahlt. Bei der Vermietung einer Wohnung gab der Eigentümer die Leistung beim Makler in Auftrag, der Mieter zahlte die Provision. Seit dem 1. Juni 2015 ist das anders: Wer bestellt, der muss den Makler auch bezahlen. Die Mietpreisbremse ermöglicht, Mieterhöhungen bei Neuvermietungen von Wohnraum einzuschränken. Das bremst den Anstieg der Mieten besonders in Großstädten und Ballungsgebieten und soll – in Kombination mit dem Bestellerprinzip – zur Entlastung der Mieter führen.
Redaktion: Was ändert sich mit Einführung des Bestellerprinzips?
Marc Zelaskowska: Vom Bestellerprinzip sind ausschließlich Mietverhältnisse betroffen. Beim Verkauf einer Immobilie kann der Makler weiterhin mit dem Käufer als auch Verkäufer einen Maklervertrag abschließen. In vielen Gebieten Deutschlands mit geringer Nachfrage nach Wohnraum übernehmen die Vermieter schon lange selber die Maklerprovision bei der Vermietung. Für sie hat die Umstellung keine Auswirkungen. In Großstädten und Ballungsgebieten befürchten Mieter, dass Eigentümer die Kosten für die Maklercourtage auf die Miete umlegen könnten. Dass Vermieter so reagiert haben, hat die Marktentwicklung in den letzten Monaten aber nicht gezeigt.
Redaktion: Warum soll ich als Eigentümer einen Makler beauftragen?
Marc Zelaskowska: Auch wenn die direkte Immobilienvermarktung durch den Eigentümer selbst die Provision „einspart“, bieten die Leistungen eines Maklers viele Vorteile. Die allgemeine Aussage „in Gebieten mit hoher Nachfrage lässt sich schnell ein Mieter finden“, klingt nur auf den ersten Blick verlockend. Denn: Die Eigenvermarktung bedeutet einen hohen organisatorischen Aufwand. Im Durchschnitt kommen auf gefragte Wohnungen in Großstädten wie Köln 50 Anfragen pro Wohnung per E-Mail und Telefon. Bevor diese Kontakte auf sie zukommen, müssen Vermieter sich im Klaren sein, welche rechtlichen Grundlagen bei der Vermietung einzuhalten sind und wie sie ihre Immobilie in welchen Kanälen präsentieren möchten.
Redaktion: Was kommt auf mich als Eigentümer zu, wenn ich meine Immobilie selbst vermarkte?
Marc Zelaskowska: Abgesehen von der Entscheidung und der Vorbereitung, wie und wo ich meine Immobilie als Vermieter präsentiere, kommen die Qualifizierung der Interessenten, Organisation und Durchführung von Besichtigungsterminen sowie die Übergabe und Vertragsverhandlungen mit dem neuen Mieter hinzu. Eigentümer müssen die Bonität des Interessenten prüfen und die Schufa-Auskunft einholen. Wer dann noch beruflich stark eingebunden ist oder eine Immobilie besitzt, die nicht in der gleichen Stadt beziehungsweise in seiner Nähe ist, hat einen sehr hohen zeitlichen Aufwand.
Redaktion: Was macht der Makler konkret?
Marc Zelaskowska: Vermieter profitieren außer von unseren lokalen Marktkenntnissen auch von der professionellen Prüfung von Interessenten, von unserem Wissen um die gesetzlichen Änderungen von Mietverträgen und von der richtigen Mietpreisermittlung. Besonders bei der Qualifizierung von Interessenten helfen wir und geben Sicherheit bei der Auswahl eines solventen Mieters. Zudem stehen uns bei der Präsentation einer Immobilie ganz andere Mittel zur Verfügung als einem privaten Vermieter – wie zum Beispiel 3D-Grundrisse und virtuelle Rundgänge. Schon vor der Einführung des Bestellerprinzips haben wir deswegen KAMPMEYER.komfort eingeführt, das Rundum-Sorglos-Paket für Vermieter.
Besonders, wenn es um die Miethöhe geht, sind die Dienste eines Immobilienprofis gefragt. Orientierung bietet der örtliche Mietspiegel, berücksichtig werden aber auch die Qualität der Wohnung und deren Lage. Nicht zu vergessen: Die Beschränkungen durch die Mietpreisbremse müssen eingehalten werden. Als privater Anbieter sind sie mit der Unterstützung eines Maklers also auf der sicheren Seite.
Marc Zelaskowska ist Vermietungsexperte bei KAMPMEYER und beantwortet gerne Ihre individuellen Fragen. Nutzen Sie auch unseren Gutschein zur MIETPREIS-Analyse. Wir ermitteln die richtige Miete für Ihre Immobilie.
Einen Termin buchen Sie telefonisch oder unter www.kampmeyer.com/termin ganz einfach online.
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