Sie haben vor, in nächster Zeit ein Haus zu bauen? Dann können Sie für Ihren Neubau auf verschiedene Förderungen zurückgreifen, die Sie finanziell entlasten. Für die meisten Förderungen gilt: Je energieeffizienter Sie bauen, desto höher fällt die Förderung aus.
Förderungen beim Hausbau – meist nur für energieeffiziente Gebäude
Der Traum vom Eigenheim gestaltet sich heutzutage kostenintensiver als noch vor ein paar Jahrzehnten – insbesondere bei einem Neubau. Beim Bauen geht es heute schließlich nicht mehr nur um den persönlichen Geschmack. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer legen Wert auf einen klimafreundlichen Neubau und sind in Teilen sogar dazu verpflichtet: Das GEG gibt vor, dass ein Neubau mindestens die Anforderungen eines Effizienzhauses 55 erfüllen muss. Das Problem: Dieser Standard ist nicht förderfähig. Angehende Bauherrinnen und Bauherren sollten sich daher im Vorfeld gut überlegen, welche Effizienzhausstufe sie erreichen wollen, um von den möglichen Förderungen für einen Neubau zu profitieren.
KfW-Förderungen für den Neubau
KfW-Kredit Nr. 297, 298 „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, fördert mit dem Kredit 297, 298 „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ sowohl den Hausbau als auch den Erstkauf eines Neubaus. Je nachdem welche Förderstufe Sie mit Ihrem neu gebauten Haus erreichen, können Sie einen Kredit von 100.000 bis zu 150.000 Euro ab 2,5 Prozent effektivem Jahreszins erhalten.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Neubau die Anforderungen an ein „Klimafreundliches Wohngebäude“ erfüllt. Das bedeutet, dass das Haus die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht und hinsichtlich den Treibhausgasemissionen den Standards des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ entspricht – also wenig CO2 ausstößt. Effizienzhaus-Stufe 40 meint, dass Ihr Gebäude nur 40 Prozent Primärenergie im Vergleich zu einem konventionell gebauten Referenzhaus benötigt. Außerdem darf das Haus nicht mit Gas, Öl oder Biomasse beheizt werden.
Die nächste Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ erreichen Sie, wenn Ihr Haus zusätzlich entweder die Vorgaben des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium“ erfüllt und das durch ein Nachhaltigkeitszertifikat bescheinigt wird.
Kredit Nr. 124 „KfW-Wohneigentumsprogramm“
Mit dem Kredit 124 „KfW-Wohneigentumsprogramm“ können Sie ebenfalls einen Förderkredit der KfW für den Bau und ebenfalls den Kauf eines Neubaus erhalten. Einzige Voraussetzung: Der gebaute Wohnraum muss nach Fertigstellung von einer Privatperson selbst bewohnt werden. Möglich ist ein Kredit von bis zu 100.000 Euro ab 3,7 Prozent effektivem Jahreszins.
KfW-Kredit Nr. 300 „Wohneigentum für Familien“
Der KfW-Förderkredit 300 „Wohneigentum für Familien“ unterstützt Familien mit Kindern unter 18 Jahren beim Bau eines klimafreundlichen Hauses. Eine Kredit-Voraussetzung ist, dass das Haus die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ oder „Klimafreundliches Wohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ erreicht. Ihr Haus muss demnach die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen (also nur 40 Prozent der Primärenergie im Vergleich zu konventionell gebauten Referenzhäusern verbrauchen), darf nur wenig CO2 ausstoßen und nicht mit Gas, Öl und Biomasse beheizt werden. Für das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ benötigen Sie zudem ein Nachhaltigkeitszertifikat. Für eine Kreditzusage darf Ihr Haushaltseinkommen außerdem nur bei maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind liegen (plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind).
Abhängig von Ihrem Einkommen und der erreichten Förderstufe können Sie einen Kredit von bis zu 170.000 beziehungsweise 270.000 Euro bekommen.
KfW-Kredit Nr. 270 „Erneuerbare Energien – Standard“
Wenn Sie im Zuge Ihres Hausbaus auch Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung, für Netze und Speicher sowie für Anlagen für Photovoltaik, Wind, Wasser oder Biogas installieren, steht Ihnen hierfür der Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass die Anlagen eine bessere Energieeffizienz bewirken, also in der Regel auf Basis erneuerbarer Energien laufen.
NRW.BANK: Eigentumsförderung für Ihren Neubau
Für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen, die ein Haus in NRW bauen wollen, kann auch das Programm „Eigentumsförderung – Neubau oder Kauf“ im Rahmen eines Kredites für den Bau, den Kauf oder den Ersterwerb von Wohneigentum bei der NRW.BANK in Frage kommen. Voraussetzung ist, dass der Wohnraum selbst genutzt wird. Je nach Einkommensgruppe und Kostenkategorie ist ein Kreditbetrag von bis zu 184.000 Euro mit einem Zinssatz von 0,5 Prozent sowie zehn Prozent Tilgungsnachlass möglich.
Förderung barrierefreies Bauen Neubau, Familienboni und Zusatzdarlehen
Weiterführend vergibt die NRW.BANK Familienboni und Zuschüsse für barrierefreie Objekte sowie Zusatzdarlehen mit bis zu 50 Prozent Tilgungsnachlass, wenn Sie gewisse Energiestandards einhalten oder nachhaltiges Baumaterial wie Holz verwenden.
Zuschüsse, die Sie schon vor dem Bau nutzen können
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie Vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag einzahlen und als zusätzlichen finanziellen Booster für den Hausbau nutzen.
Arbeitgeber können ihre Mitarbeitenden mit bis zu 40 Euro im Monat (also maximal 480 Euro im Jahr) unterstützen. Über die Jahre gesehen können Sie so schnell ein Tausende Euro Eigenkapital sparen.
Die Arbeitnehmersparzulage steht allen zu, die von ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erhalten und deren zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro (bei Paaren unter 80.000 Euro) liegt.
Bei der Arbeitnehmersparzulage zahlt der Staat maximal neun Prozent auf 480 Euro (das ist der maximale Betrag, den Sie als vermögenswirksame Leistungen erhalten können) beziehungsweise bei Paaren 940 Euro. Jedes Jahr sind also maximal 43 Euro pro Person (oder als Paar 86 Euro) möglich.
Auch die Arbeitnehmersparzulage können Sie in Ihren Bausparvertrag einzahlen lassen und so schon vor dem Hausbau finanziell profitieren.
Von der Wohnungsbauprämie können Alleinstehende bis maximal 35.000 Euro Einkommen (oder verheiratete Paare mit maximal 70.000 Euro Einkommen) profitieren.
Bei der Wohnungsbauprämie beträgt die Förderung zehn Prozent Ihrer jährlichen Einzahlungen, wobei die maximal förderbare jährliche Sparleistung für Alleinstehende bei 700 Euro und für Paare bei 1.400 Euro liegt. Sparen Sie also jährlich 700 Euro für einen eigenen Wohnraum, erhalten Sie 70 Euro Wohnungsbauprämie.
Mit Wohn-Riester bezuschusst der Staat den Aufbau einer privaten Altersvorsorge. Schließlich kann ein Haus auch als Altersvorsorge dienen.
Wohn-Riester, manchmal auch „Eigenheimrente“ genannt, ist also ebenfalls eine staatliche Fördermöglichkeit beim Hausbau. Sie ist unabhängig von Einkommensgrenzen, erfordert aber einen Mindestsparbetrag von 60 Euro.
Mit Wohn-Riester profitieren Sie gleich auf zwei Weisen:
- Sie erhalten Riester-Zulagen auf die Spar- und Tilgungsleistung (maximal 175 Euro)
- Sie profitieren von Steuererstattungen, denn Sie können Ihre Sparbeträge als Sonderausgaben steuerlich absetzen (maximal 2.100 Euro im Jahr)
Häufige Fragen zu aktuellen Förderungen beim Hausbau
Für den Hausbau gibt es verschiedene Förderprogramme. Die meisten Programme setzen voraus, dass der Neubau energieeffizient ist:
- KfW-Förderprogramm Nr. 297 „Klimafreundlicher Neubau“ setzt voraus, dass Ihr Neubau den Standard „Effizienzhaus 40“ erreicht
- KfW-Förderprogramm Nr. 300 „Wohneigentum für Familien“ richtet sich an Familien mit Kindern bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze
- KfW-Förderprogramm Nr. 124 „KfW-Wohneigentumsprogramm“ stellt kaum Anforderungen an Ihren Neubau
- KfW-Förderprogramm Nr. 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ ist möglich für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie wie Photovoltaik, Wasser, Wind oder Biogas
- Eigentumsförderung von der NRW.BANK – sofern Ihre Immobilie in NRW liegt
Gewusst: Seit Juli 2021 gibt es mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Fördermittel für Neubauten. Früher konnten Sie diese beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen, inzwischen erhalten Sie die Mittel ausschließlich bei der KfW. Für Altbausanierungen stehen Ihnen weiterhin BAFA-Förderungen zur Verfügung.
Die Höhe der Neubauförderung durch die KfW variiert – je nach Kredit und teilweise auch je nach Effizienzstufe. Die unterschiedlichen Kredithöhen bewegen sich in etwa im Rahmen von 100.000 bis zu 270.000 Euro.
Nein, seit Ende 2023 gibt es kein Baukindergeld mehr. Familien können aber stattdessen vom KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“ profitieren.
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