Der Immobilienwert kann bei einer Scheidung aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein – vor allem dann, wenn Sie darüber nachdenken, Ihre gemeinsame Immobilie zu verkaufen. Wir zeigen Ihnen, worauf es bei der Bewertung ankommt und geben Ihnen mit unserer Online-Immobilienbewertung eine kostenlose und unverbindliche erste Einschätzung.
Wann die Bewertung Ihrer Scheidungsimmobilie sinnvoll ist
Eine Immobilienbewertung ist neutral, objektiv und damit ein guter Weg, um Streitigkeiten zu vermeiden. In diesen konkreten Fällen ist eine Immobilienbewertung sinnvoll:
- Sie möchten Ihren Partner auszahlen und dafür den Wert erfahren. Eine Immobilienbewertung kann auch die Frage beantworten, ob Sie Ihren Partner auszahlen können.
- Sie möchten die Immobilie vermieten und einen angemessenen Preis veranschlagen
- Sie möchten die Scheidungsimmobilie zu dem für Sie besten Preis verkaufen und den Verkaufserlös aufteilen.
- Sie möchten eine Teilungsversteigerung (öffentliche Versteigerung) und damit einen Verlust vermeiden. Zu der kommt es, wenn Sie sich nicht einigen können.
- Falls ein Ehepartner die Immobilie mit in die Ehe bringt, kann sich eine Immobilienbewertung auch lohnen, um den Zugewinn der Immobilie zu berechnen.
Der Immobilienverkauf ist bei einer Scheidung oft die beste Option
- Aus finanziellen Gründen: Mit dem Verkauf stehen Ihnen und auch Ihrem Partner liquide Mittel zur Verfügung. Da sich mit einer Scheidung das Einkommen auf zwei Haushalte aufteilt und die doppelte Haushaltsführung höhere Gesamtkosten verursacht, ist der Verkauf oft die beste Lösung.
- Die Immobilie ist zu groß: Mit der Scheidung ändert sich auch die Anzahl der Personen in einem Haushalt. In vielen Fällen ist die Immobilie schlichtweg zu groß – ein Verkauf der alten und Kauf einer neuen Immobilie daher sinnvoll.
- Der Verkauf als Neustart: Mit dem Verkauf können beide Partner neu starten – ein Wunsch, dem viele nachgehen. Auch, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Für einen erfolgreichen Verkauf ist eine sorgfältige Immobilienbewertung das A und O.
Verkehrswertgutachten vs. Kurzgutachten
Diese Faktoren haben einen Einfluss auf den Immobilienwert
Bei der Lage wird noch einmal differenziert zwischen
- Mikrolage: Sie bezieht sich auf die unmittelbare Nachbarschaft und die Umgebung, beispielsweise die Verkehrsanbindung, Einkaufsmöglichkeiten und soziale sowie kulturelle Angebote.
- Makrolage: Sie bezieht sich auf die Stadt oder Region, in der sich die Immobilie befindet und ordnet die Immobilie wirtschaftlich sowie soziodemografisch ein.
Natürlich gilt: Je besser die Makro- und Mikrolage, desto besser wirkt sich das auf den Wert Ihrer Immobilie aus.
Je besser der Zustand der Immobilie, desto höher der Immobilienwert. Entscheidend ist dabei unter anderem, wann die Immobilie gebaut wurde, welche Energieeffizienz sie hat und ob Sanierungs- und Renovierungsarbeiten vorgenommen werden müssen. Auch die Baumaterialien und Bauqualität spielen eine Rolle.
Hin und wieder können es vermeintliche Kleinigkeiten sein, die den Wert der Immobilie positiv beeinflussen. Ein Garten, ein Balkon, eine Fußbodenheizung oder ein Kamin – all diese Besonderheiten können den Wert Ihrer Immobilie positiv beeinflussen.
Trifft eine hohe Nachfrage auf ein geringes Angebot, wirkt sich das auf den Immobilienwert aus. In der Metropolregion Rheinland zeigt sich genau das in hohen Preisen. Das Gleiche gilt aber auch andersrum: Ist das Angebot groß, die Nachfrage gering, wird der Markt (voraussichtlich) einen niedrigeren Wert akzeptieren.
Ein regionaler Makler kann genau hier punkten. Denn der weiß, was auf dem Markt möglich ist und kann das Verhältnis aus Angebot und Nachfrage realistisch einschätzen.
Fragen und Antworten zur Immobilienbewertung bei einer Scheidung
Viele Ehepaare entscheiden sich bei einer Scheidung für den Verkehrswert, der den aktuellen Wert Ihrer Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt wiedergibt. Solche umfassenden Gutachten sind allerdings teuer und eigentlich nur dann sinnvoll, wenn Sie sich nicht einigen können und ein gerichtliches Verfahren bevorsteht.
Wer sich einigen kann und zum Beispiel einen Verkauf anstrebt, kann auch ein Kurzgutachten erstellen lassen. Dieses Gutachten bezieht ebenso alle wertbeeinflussenden Faktoren ein und ist deutlich günstiger als das vollumfängliche Verkehrswertgutachten. Besonders profitieren Sie, wenn Sie einen Makler in der Region beauftragen. Denn der ermittelt den besten Wert, damit Sie am Ende den für Sie besten Preis erhalten.
Der Immobilienwert wird auch bei einer Scheidung je nach Immobilie auf Basis des Vergleichswertverfahrens, Sachwertverfahrens oder Ertragswertverfahrens berechnet.
- Beim Vergleichswertverfahren werden reale Kaufpreise vergleichbarer Immobilien herangezogen, um die Bewertung vorzunehmen.
- Kommt das Vergleichswertverfahren nicht infrage, kann das Sachwertverfahren zur Wertermittlung dienen. Dabei wird der Bodenrichtwert (durchschnittlicher Liegenschaftspreis der Region) mit dem Gebäudesachwert addiert und die Summe mit dem Marktanpassungsfaktor multipliziert. Für dieses Vorgehen ist Sach- und Marktkenntnis nötig.
- Das Ertragswertverfahren bewertet Ihre Immobilie anhand eines monatlichen Ertrags, zeigt also wie viel Käufer über die Gesamtnutzungsdauer erwirtschaften können.
Um den tatsächlichen Wert zu bestimmen, wird die Restschuld vom aktuellen Wert abgezogen und durch zwei geteilt.
Der Zugewinn bei einer Immobilie beschreibt einfach gesagt die Wertsteigerung der Immobilie. Heißt also: Wenn einer der Eheleute eine Immobilie in die Ehe bringt, sie zu Beginn der Ehe 300.000 Euro und zum Zeitpunkt der Scheidung 400.000 Euro wert ist, beträgt die Wertsteigerung 100.000 Euro. Um den Zugewinnausgleich auszuzahlen, wird die Wertsteigerung durch zwei geteilt. Beide erhalten also bei einer Scheidung 50.000 Euro.
Entscheiden Sie sich für ein Verkehrswertgutachten, zahlen üblicherweise beide Ehepartner das Gutachten.
Mehr Informationen und Detailwissen erhalten Sie in unserem Beitrag zur Immobilienbewertung oder im direkten Kontakt mit unseren Maklern. Sie übernehmen gerne die Bewertung Ihrer Immobilie in Köln oder Bonn sowie in der gesamten Metropolregion Rheinland.
Bitte beachten Sie, dass unsere Veröffentlichungen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten wie Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater hinzuzuziehen. Trotz großer Sorgfalt und gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden.