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Immobilienbewertung bei einer Erbschaft

Lesedauer: 7 Minuten
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31. Juli 2025
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Straßenansicht von eleganten, historischen europäischen Gebäuden mit verzierten Fassaden und großen Fenstern. Bäume säumen den Bürgersteig, und im Vordergrund ist ein blaues Taxiparkschild zu sehen.
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Der Immobilienwert kann im Erbfall aus verschiedenen Gründen hilfreich sein – etwa zur Bewertung der Erbschaftssteuer, für die Entscheidung, ob Sie die Immobilie verkaufen oder behalten möchten oder um Miterben auszuzahlen. Wir zeigen Ihnen, worauf es bei der Immobilienbewertung bei einer Erbschaft ankommt.

Gute Gründe für ein Immobiliengutachten bei einer Erbschaft

  • Sie möchten eine qualifizierte Zweitmeinung. Da die Ermittlung des Verkehrswertes für die Erbschaftssteuer ohne Besichtigung und auf Basis allgemeiner Kriterien erfolgt, bewertet das Finanzamt oft zum Nachteil für Erben.
  • Sie sind sich unsicher, ob Sie die geerbte Immobilie behalten, verkaufen oder vermieten möchten. Eine Immobilienbewertung für den Kauf- und Mietpreis gibt Aufschluss.
  • Sie möchten verkaufen oder vermieten und einen angemessenen Preis veranschlagen.
  • Sie haben die Immobilie in einer Erbengemeinschaft geerbt, möchten Miterbinnen und -erben auszahlen oder eine Erbauseinandersetzung lösen.

Wie funktioniert die Immobilienbewertung im Erbfall?

Immobilienbewertung durch das Finanzamt für die Erbschaftssteuer

Haben Sie eine Immobilie geerbt, ist das Finanzamt am Wohnsitz der verstorbenen Person für die Ermittlung des Verkehrswertes und Berechnung der Erbschaftssteuer zuständig.

Die Wohnungs- oder Hausbewertung erfolgt dabei auf Basis der Vorgaben des Bewertungsgesetzes (BewG). Das Finanzamt besichtigt die Immobilie also nicht und nutzt stattdessen einfache Verfahren, zum Beispiel den Bodenrichtwert oder andere verfügbare Daten, um den Wert festzulegen. Das Problem: Solche allgemeinen Kriterien geben zwar eine erste Orientierung, beziehen wertmindernde Faktoren aber gar nicht erst ein, wodurch der Verkehrswert oft viel zu hoch eingeschätzt wird – und die Erbschaftssteuer zu hoch ausfällt.Nur wenn Sie Ihren Freibetrag überschreiten, ist die Erbschaftssteuer fällig

Erst wenn der Verkehrswert Ihrer geerbten Immobilie Ihren persönlichen Freibetrag übertrifft, fällt die Erbschaftssteuer an. Ist das der Fall, wird Ihr Freibetrag vom Verkehrswert der Immobilie abgezogen und der Restwert versteuert.

    Immobilienbewertung durch einen Makler

    Anders läuft die Immobilienbewertung mit einem Makler ab: Dieser nutzt – je nachdem, ob es sich um ein Ein- oder Mehrfamilienhaus, ein Reihenhaus, eine Wohnung oder ein leeres Grundstück handelt – verschiedene Verfahren und berücksichtigt außerdem weitere Einflussfaktoren wie die Lage, den Zustand und die Ausstattung sowie das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage.

    So ergibt sich am Ende der für Sie beste Preis, der vom Markt akzeptiert wird und alle wertbeeinflussenden Faktoren einbezieht.

    Die verschiedenen Einflussfaktoren

    Die Bewertungsverfahren

    Mehr Informationen und Detailwissen erhalten Sie in unserem Beitrag zur Immobilienbewertung.

    Bitte beachten Sie, dass unsere Veröffentlichungen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten wie Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater hinzuzuziehen. Trotz großer Sorgfalt und gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden.