Wie läuft ein Bieterverfahren ab?
1. Die Immobilie wird inseriert
Genau wie beim konventionellen Verkauf wird Ihre Immobilie online inseriert. Während bei einem herkömmlichen Inserat ein Preis angegeben ist, gibt es beim Verkauf per Bieterverfahren keine Preisangabe. Normalerweise wird auch kein Mindestpreis festgelegt. Wollen Sie als Eigentümer einen Mindestpreis festlegen, sollten Sie einen Experten hinzuziehen, um den Preis zu bestimmen. In Ihrer Annonce muss außerdem sofort hervorgehen, dass es sich um ein Bieterverfahren und bei dem Preis um den Mindestpreis handelt.
Die Anzeige sollte zudem eine Bietfrist sowie einen Besichtigungstermin enthalten. Die Bietfrist für Kaufinteressenten beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen. Zu dem Besichtigungstermin dürfen alle Kaufinteressenten kommen, wobei Sie auch individuelle Einzeltermine anbieten können.
Checkliste für Ihre Anzeige:
- Hinweis, dass es sich um ein Bieterverfahren handelt
- Bietfrist, bis wann Kaufinteressenten ihre Gebote abgeben müssen
- Besichtigungstermin, an dem Kaufinteressenten die Immobilie in einer offenen Besichtigung anschauen können
- Gegebenenfalls der Hinweis, dass es sich um einen Mindestpreis handelt, wenn Sie einen angeben wollen
2. Es finden Besichtigungstermine statt
Üblicherweise geben Sie im Inserat bereits einen festen Besichtigungstermin an. In der Regel findet eine offene Besichtigung mit allen Kaufinteressenten statt. Natürlich können auch Einzelbesichtigungen nach Absprache angeboten werden. Während des Besichtigungstermins erhalten die Kaufinteressenten ein ausführliches Exposé.
3. Kaufinteressenten geben Gebote ab
Innerhalb der von Ihnen festgelegten Frist geben Ihre Kaufinteressenten das jeweilige Gebot ab. Üblicherweise beträgt die Frist bis zu zwei Wochen. Bei der Gebotsabgabe gibt es zwei verschiedene Vorgehensweisen:
4. Sie entscheiden sich für ein Angebot
Ist die Frist abgelaufen, entscheiden Sie sich für eines der Gebote. In den meisten Fällen wird die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Immobilie an andere Interessenten mit einem geringeren Gebot zu verkaufen. Insbesondere wenn Ihre Immobilie für Sie einen emotionalen Wert hat, spielt es womöglich eine Rolle, dass Sie genau den richtigen Käufer für Ihr Eigentum finden.
Sie können mit Ihren Bietern ebenfalls in den Dialog treten und weiterverhandeln. Beauftragen Sie einen Makler mit dem Verkauf per Bieterverfahren, übernimmt dieser die Verhandlung für Sie.
5. Der Verkauf wird sicher abgeschlossen
Erst wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet und von beiden Parteien unterschrieben wurde, ist der Verkauf rechtskräftig. Solange hat Ihr Kaufinteressent die Möglichkeit, das Gebot zurückzuziehen.
Bitte beachten Sie: Bevor der Kaufvertrag beim Notar beurkundet wird, muss die Finanzierung des Kaufinteressenten geprüft, ein Kaufvertrag aufgesetzt und von beiden Parteien geprüft werden.