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Das Bieterverfahren beim Immobilienverkauf

Lesedauer: 12 Minuten
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Lesedauer: 12 Minuten
03. Dezember 2024
Blick aus geringer Höhe auf ein verziertes, historisches europäisches Gebäude mit weißer und gelber Fassade, dekorativen Balkonen, großen Fenstern und einem zentralen Erker; ein Baum verdeckt teilweise die untere rechte Ecke.
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Mit dem Bieterverfahren den Immobilienverkauf erfolgreich realisieren

Wenn Ihre Kaufinteressenten die Preisermittlung übernehmen: Das Bieterverfahren gewinnt in Deutschland – insbesondere in Ballungsräumen – zunehmend an Bedeutung. Denn vor allem bei gefragten Immobilien führt es fast immer zu einem höheren Verkaufserlös und schnellerem Abschluss.

Was hinter dem Bieterverfahren steckt, wie es funktioniert und ob es sich auch für Ihren Immobilienverkauf lohnt, erfahren Sie hier.

Was ist das Bieterverfahren bei Immobilien?

Anders als der Begriff vermuten lässt, handelt es sich beim Bieterverfahren nicht um eine Versteigerung Ihrer Immobilie. Stattdessen ist das Bieterverfahren eine Methode, um den Preis für Ihre Immobilie zu ermitteln und potenzielle Käufer anzuziehen. Genau wie bei einer Auktion geben Kaufinteressenten jedoch ein Gebot ab. Dabei entscheidet allerdings nicht der Höchstpreis, wer die Immobilie bekommt, sondern der Eigentümer selbst. Jedes Gebot ist unverbindlich: Auch Bieter können ihr Gebot bis zur Beurkundung beim Notar zurückziehen.

Während beim herkömmlichen Verkauf der Eigentümer den Verkaufspreis vorgibt, gibt es beim Bieterverfahren also keinen vorab festgelegten Verkaufspreis: Die Immobilie wird ohne Preis inseriert. Potenzielle Käufer können einen Preis vorschlagen beziehungsweise ein unverbindliches Gebot abgeben. In den meisten Fällen wird auch kein Mindestpreis angegeben, damit Kaufinteressenten unvoreingenommen bieten. Das Bieterverfahren kann beim Verkauf von Haus, Wohnung oder Grundstück sinnvoll sein.

Übrigens: Früher wurde das Bieterverfahren vor allem bei Immobilien eingesetzt, bei denen seit langer Zeit kein Abschluss erzielt werden konnte. Heute wird das Verfahren vor allem bei Immobilien eingesetzt, die gefragt sind. Das Ziel dabei: einen hohen Verkaufspreis erzielen.

Wann lohnt sich ein Verkauf per Bieterverfahren?

In folgenden Fällen ist das Bieterverfahren möglicherweise genau die richtige Verkaufsmethode für Ihre Immobilie:

  • Sie möchten einen schnellen Verkauf Ihrer Immobilie erzielen, zum Beispiel weil Sie den Verkaufserlös zeitnah benötigen. Das Bieterverfahren ermöglicht meist einen schnelleren Abschluss als der konventionelle Verkauf.
  • Sie möchten eine Immobilie verkaufen, bei der Sie mit einer hohen Nachfrage Das Bieterverfahren ergibt unterm Strich meist einen höheren Verkaufspreis als der konventionelle Verkauf.
  • Sie haben eine Immobilie seit einiger Zeit ohne bisherigen Verkaufserfolg Das Bieterverfahren erweitert den Kreis an potenziellen Käufern.
  • Es ist keine Wertermittlung Ihrer Immobilie nach einem bestimmten Wertermittlungsverfahren möglich. Das ist zum Beispiel bei renovierungs- und sanierungsbedürftigen Immobilien in guter Lage der Fall. Hier gehen die Schätzungen des Immobilienwerts oft weit auseinander. Mit dem Bieterverfahren überlassen Sie die Wertermittlung Ihren Kaufinteressenten.

Welche Bieterverfahren gibt es?

Wie läuft ein Bieterverfahren ab?

1. Die Immobilie wird inseriert

Genau wie beim konventionellen Verkauf wird Ihre Immobilie online inseriert. Während bei einem herkömmlichen Inserat ein Preis angegeben ist, gibt es beim Verkauf per Bieterverfahren keine Preisangabe. Normalerweise wird auch kein Mindestpreis festgelegt. Wollen Sie als Eigentümer einen Mindestpreis festlegen, sollten Sie einen Experten hinzuziehen, um den Preis zu bestimmen. In Ihrer Annonce muss außerdem sofort hervorgehen, dass es sich um ein Bieterverfahren und bei dem Preis um den Mindestpreis handelt.

Die Anzeige sollte zudem eine Bietfrist sowie einen Besichtigungstermin enthalten. Die Bietfrist für Kaufinteressenten beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen. Zu dem Besichtigungstermin dürfen alle Kaufinteressenten kommen, wobei Sie auch individuelle Einzeltermine anbieten können.

Checkliste für Ihre Anzeige:

  • Hinweis, dass es sich um ein Bieterverfahren handelt
  • Bietfrist, bis wann Kaufinteressenten ihre Gebote abgeben müssen
  • Besichtigungstermin, an dem Kaufinteressenten die Immobilie in einer offenen Besichtigung anschauen können
  • Gegebenenfalls der Hinweis, dass es sich um einen Mindestpreis handelt, wenn Sie einen angeben wollen

2. Es finden Besichtigungstermine statt

Üblicherweise geben Sie im Inserat bereits einen festen Besichtigungstermin an. In der Regel findet eine offene Besichtigung mit allen Kaufinteressenten statt. Natürlich können auch Einzelbesichtigungen nach Absprache angeboten werden. Während des Besichtigungstermins erhalten die Kaufinteressenten ein ausführliches Exposé.

3. Kaufinteressenten geben Gebote ab

Innerhalb der von Ihnen festgelegten Frist geben Ihre Kaufinteressenten das jeweilige Gebot ab. Üblicherweise beträgt die Frist bis zu zwei Wochen. Bei der Gebotsabgabe gibt es zwei verschiedene Vorgehensweisen:

4. Sie entscheiden sich für ein Angebot

Ist die Frist abgelaufen, entscheiden Sie sich für eines der Gebote. In den meisten Fällen wird die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Immobilie an andere Interessenten mit einem geringeren Gebot zu verkaufen. Insbesondere wenn Ihre Immobilie für Sie einen emotionalen Wert hat, spielt es womöglich eine Rolle, dass Sie genau den richtigen Käufer für Ihr Eigentum finden.

Sie können mit Ihren Bietern ebenfalls in den Dialog treten und weiterverhandeln. Beauftragen Sie einen Makler mit dem Verkauf per Bieterverfahren, übernimmt dieser die Verhandlung für Sie.

5. Der Verkauf wird sicher abgeschlossen

Erst wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet und von beiden Parteien unterschrieben wurde, ist der Verkauf rechtskräftig. Solange hat Ihr Kaufinteressent die Möglichkeit, das Gebot zurückzuziehen.

Bitte beachten Sie: Bevor der Kaufvertrag beim Notar beurkundet wird, muss die Finanzierung des Kaufinteressenten geprüft, ein Kaufvertrag aufgesetzt und von beiden Parteien geprüft werden.

Gibt es immobilienspezifische Unterschiede beim Bieterverfahren?

Häufig gestellte Fragen zum Bieterverfahren