Als Gast in einer Radiosendung fühlt man sich wie in einem gut funktionierenden Uhrwerk: Alles läuft auf die Sekunde nach Plan. Die Sendung startet pünktlich um 10.10 Uhr. Um 10.30 Uhr ist der ersten Nachrichtenblock. Dann heißt es durchatmen, schnell ein Schluck Wasser und um 10.34 Uhr geht es weiter mit der Diskussion. Wir sprechen bis 11.30 Uhr über die gesetzlichen Änderungen für die Immobilienwirtschaft – das Bestellerprinzip – und allem voran die Mietpreisbremse.
Am Donnerstag waren Ulrich Ropertz, Deutscher Mieterbund, Carsten Herlitz, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und Roland Kampmeyer zu Gast bei Eva Bahner im Deutschlandfunk. Thema: „Die Mietpreisbremse auf dem Prüfstand“.
Änderungen zum Bestellerprinzip
Eva Bahner an ihrem Arbeitsplatz
In Deutschland soll Wohnraum für Mieter bezahlbar bleiben. Aus diesem Grund gibt es jetzt die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip. Vor allem in den großen Städten gab der Eigentümer häufig die Vermietung beim Makler in Auftrag und der Mieter zahlte die Provision. Seit dem 1. Juni 2015 gilt, wer bestellt, muss den Makler auch bezahlen. Das soll zur Entlastung der Mieter führen.
Mietpreisbremse und Vergleichsmiete
Die Mietpreisbremse ermöglicht es, Mieterhöhungen bei Neuvermietungen einzuschränken. Das soll den Anstieg der Mieten besonders in Großstädten und Ballungsgebieten bremsen. Die Miete darf bei Neuvermietung demnach maximal zehn Prozent über dem Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Zu Gast beim Deutschlandfunk

Die Expertenrunde diskutierte über eine Stunde zu den Gesetzesänderungen und beantwortete Fragen, die von Hörern gestellt und von der Redaktion gesammelt wurden. Über die gesetzlichen Änderungen hatte der Rechtsanwalt Sven Johns in dem Beitrag „Häufig gestellte Fragen von Vermietern zur Mietpreisbremse und zum Bestellerprinzip“ bei uns im Blog die wichtigsten Fragen beantwortet. Den Radiobeitrag vom Deutschlandfunk können Sie in der Mediathek noch einmal nachhören.