Wie hoch die Maklerkosten bei der Vermietung sind, wer zahlt und wie Sie die Kosten steuerlich absetzen können, erfahren Sie hier.
Wie hoch die Maklerkosten bei der Vermietung sind, wer zahlt und wie Sie die Kosten steuerlich absetzen können, erfahren Sie hier.
Für die Höhe der Maklerprovision ist entscheidend, wer den Makler beauftragt:
In diesem Fall ist es gesetzlich festgelegt, dass die Höhe der Maklerprovision maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich der Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent betragen darf.
Handelt es sich um eine Staffelmiete, bildet die Miete des ersten Jahres die Berechnungsgrundlage.
In diesem Fall gibt es keine gesetzliche Regelung. Der Makler darf die Höhe der Provision also frei wählen. Bitte beachten Sie hierbei, dass manchmal auch zusätzliche Extrakosten, zum Beispiel für die Besichtigung oder Übergabe, anfallen.
Bei uns wissen Sie von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen: Für zwei Kaltmieten einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer vermieten wir Ihre Immobilie sicher und professionell. Das gibt Ihnen maximale Sicherheit.
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich im Auftrag des Vermieters arbeiten.
Bei Gewerbeimmobilien herrscht grundsätzlich Vertragsfreiheit. Das heißt: Gewerbemakler können die Kosten für die Maklerleistung bei Vermietung frei verhandeln. Bei einer Mietvertragslaufzeit von fünf Jahren liegt die Maklerprovision meist bei drei Monatsmieten.
Seit 2015 regelt das Bestellerprinzip bei der Vermietung von Wohnraum, dass der Auftraggeber der Dienstleistung eines Immobilienmaklers die Kosten des Maklers vollständig tragen muss.
Heißt: Beauftragen Sie als Vermieter einen Makler für die Vermietung Ihrer Immobilie, müssen Sie die Kosten für die Maklerleistung auch vollständig selbst tragen. Dabei ist es nicht erlaubt, die Kosten auf den Mieter umzulegen.
Übrigens: Wer gegen das Bestellerprinzip verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.
Bei Gewerbeimmobilien gilt das Bestellerprinzip nicht. Beauftragen Sie einen Gewerbemakler, entscheidet die aktuelle Marktsituation, wer die Provision zahlen muss:
Bei der Maklerprovision handelt es sich um ein Erfolgshonorar. Heißt der Makler hat erst Anspruch auf die Provision, wenn der Auftrag erfolgreich abgeschlossen wurde. Bei der Vermietung ist das mit Abschluss des Mietvertrags der Fall. Natürlich muss der Makler aktiv für den Abschluss des Mietvertrags gearbeitet haben.
Anders als beim Immobilienverkauf ist bei der Vermietung ein schriftlicher Maklervertrag die Grundlage für den Provisionsanspruch. Dieser muss in Papierform oder digital vorliegen, damit der Makler die Provision verlangen darf.
Der Maklervertrag regelt, wann genau die Zahlung erfolgen muss. Meist wird ein Zahlungsziel von sieben bis 14 Tagen vereinbart.
Bitte beachten Sie: Eine Vorauszahlung der Maklerprovision ist verboten. Ihr Makler darf diese weder fordern noch annehmen.
Die Kosten für einen Makler können Sie als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Schließlich zählen zu den Werbungskosten alle Kosten, die zum Erwerb, zur Sicherung und zur Erhaltung der Mieteinnahmen aufgewendet werden müssen.
Ziehen Sie dazu die Maklerkosten von den jährlichen Mieteinnahmen ab.
Mit KAMPMEYER erhalten Sie volle Transparenz – auch was die Kosten der Vermietung angeht: Unsere volle Maklerleistung erhalten Sie für einen Preis in Höhe von zwei Kaltmieten einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Warum sich das lohnt? Weil sich die Kosten für unsere Leistung am Ende immer durch eine schnellere Vermietung und den für Sie besten Mietpreis auszahlen.
Darum vertrauen Eigentümer uns seit über 25 Jahren:
Möchten Sie die Vermietung in professionelle Hände geben? Dann lassen Sie uns unverbindlich sprechen.
Sie möchten selbst vermieten? Mit unserem Ratgeber „Immobilie vermieten“ stehen wir Ihnen mit allen Fragen und Antworten zur Seite.
Das kommt drauf an, wer den Makler beauftragt:
Bei Gewerbeimmobilien entscheidet die Marktsituation darüber, wer den Makler beauftragt:
Damit der Makler bei der Vermietung Anspruch auf die Provision hat, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
In seltenen Fällen können Sie die Provision zurückfordern, zum Beispiel wenn der Makler gegen das Bestellerprinzip verstößt oder nicht aktiv am Abschluss des Mietvertrags gearbeitet hat.
Der Anspruch auf Rückzahlung verjährt nach drei Jahren.
In den meisten Fällen ja, denn:
Am Ende zahlt sich die Vermietung mit einem Makler fast immer in einem marktgerechten Mietpreis und einer schnelleren Vermietung aus.
Ja, Sie können Ihre Immobilie auch ohne Makler vermieten und sich so die Maklerkosten für die Vermietung sparen. Beachten Sie allerdings, dass all das Zeit und Know-how erfordert. Setzen Sie vorab gründlich mit der Vermietung auseinander, um zum gewünschten Ergebnis zu kommen.
In unserem Ratgeber „Immobilie vermieten“ zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie die Vermietung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung gelingt.
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