Immobilienmakler Köln Bonn - KAMPMEYER Immobilien GmbH
HAUPTMENÜ
Immobilie vermieten Ratgeber

Maklerprovision bei der Vermietung

Lesedauer: 5 Minuten
17. November 2022

Wie hoch die Maklerkosten bei der Vermietung sind, wer zahlt und wie Sie die Kosten steuerlich absetzen können, erfahren Sie hier.

Was ist eine übliche Maklerprovision bei der Vermietung?

Für die Höhe der Maklerprovision ist entscheidend, wer den Makler beauftragt:

1. Der Mieter beauftragt den Makler

In diesem Fall ist es gesetzlich festgelegt, dass die Höhe der Maklerprovision maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich der Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent betragen darf.

Handelt es sich um eine Staffelmiete, bildet die Miete des ersten Jahres die Berechnungsgrundlage.

2. Der Vermieter beauftragt den Makler

In diesem Fall gibt es keine gesetzliche Regelung. Der Makler darf die Höhe der Provision also frei wählen. Bitte beachten Sie hierbei, dass manchmal auch zusätzliche Extrakosten, zum Beispiel für die Besichtigung oder Übergabe, anfallen.

Klarheit und Sicherheit mit KAMPMEYER: transparente Maklerkosten

Bei uns wissen Sie von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen: Für zwei Kaltmieten einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer vermieten wir Ihre Immobilie sicher und professionell. Das gibt Ihnen maximale Sicherheit.

Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich im Auftrag des Vermieters arbeiten.

Unverbindlich Kontakt aufnehmen

Besonderheit: Gewerbeimmobilien

Bei Gewerbeimmobilien herrscht grundsätzlich Vertragsfreiheit. Das heißt: Gewerbemakler können die Kosten für die Maklerleistung bei Vermietung frei verhandeln. Bei einer Mietvertragslaufzeit von fünf Jahren liegt die Maklerprovision meist bei drei Monatsmieten.

Wer muss die Maklerprovision bei der Vermietung zahlen?

Bei der privaten Vermietung

Seit 2015 regelt das Bestellerprinzip bei der Vermietung von Wohnraum, dass der Auftraggeber der Dienstleistung eines Immobilienmaklers die Kosten des Maklers vollständig tragen muss.

Heißt: Beauftragen Sie als Vermieter einen Makler für die Vermietung Ihrer Immobilie, müssen Sie die Kosten für die Maklerleistung auch vollständig selbst tragen. Dabei ist es nicht erlaubt, die Kosten auf den Mieter umzulegen.

Übrigens: Wer gegen das Bestellerprinzip verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.

 

Bei Gewerbeimmobilien

Bei Gewerbeimmobilien gilt das Bestellerprinzip nicht. Beauftragen Sie einen Gewerbemakler, entscheidet die aktuelle Marktsituation, wer die Provision zahlen muss:

  1. Die Nachfrage ist größer als das Angebot: Es liegt ein Vermietermarkt vor, Mieter zahlen die Provision.
  2. Das Angebot ist größer als die Nachfrage: Eigentümer und Vermieter müssen die Maklerprovision selbst zahlen.

Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?

Bei der Maklerprovision handelt es sich um ein Erfolgshonorar. Heißt der Makler hat erst Anspruch auf die Provision, wenn der Auftrag erfolgreich abgeschlossen wurde. Bei der Vermietung ist das mit Abschluss des Mietvertrags der Fall. Natürlich muss der Makler aktiv für den Abschluss des Mietvertrags gearbeitet haben.

Anders als beim Immobilienverkauf ist bei der Vermietung ein schriftlicher Maklervertrag die Grundlage für den Provisionsanspruch. Dieser muss in Papierform oder digital vorliegen, damit der Makler die Provision verlangen darf.

Der Maklervertrag regelt, wann genau die Zahlung erfolgen muss. Meist wird ein Zahlungsziel von sieben bis 14 Tagen vereinbart.

Bitte beachten Sie: Eine Vorauszahlung der Maklerprovision ist verboten. Ihr Makler darf diese weder fordern noch annehmen.

Wie kann als Vermieter die Maklerkosten absetzen?

Die Kosten für einen Makler können Sie als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Schließlich zählen zu den Werbungskosten alle Kosten, die zum Erwerb, zur Sicherung und zur Erhaltung der Mieteinnahmen aufgewendet werden müssen.

Ziehen Sie dazu die Maklerkosten von den jährlichen Mieteinnahmen ab.

Vermietung mit KAMPMEYER

Mit KAMPMEYER erhalten Sie volle Transparenz – auch was die Kosten der Vermietung angeht: Unsere volle Maklerleistung erhalten Sie für einen Preis in Höhe von zwei Kaltmieten einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Warum sich das lohnt? Weil sich die Kosten für unsere Leistung am Ende immer durch eine schnellere Vermietung und den für Sie besten Mietpreis auszahlen.

 

Darum vertrauen Eigentümer uns seit über 25 Jahren:

  • Maximale Sicherheit: Mit der 1-Jahr-Vermietungs-Flat können Sie sich sicher zurücklehnen, denn sollte innerhalb der ersten 12 Monate ab Mietvertragsabschluss eine erneute Vermietung erforderlich sein, übernehmen wir diese kostenfrei für Sie.
  • Volle Transparenz: Die erhalten Sie nicht nur hinsichtlich der Kosten, sondern auch dank Objekt-Tracking-PLUS. Das zeigt Ihnen jederzeit den Fortschritt der Vermietung.
  • Garantierter Erfolg: Wir kennen die Metropolregion Rheinland und wissen, was möglich ist. Dank einer innovativen Vermarktung und professionellen Abwicklung gelingt die Vermietung schnell und sicher – natürlich zu dem für Sie besten Preis.

 

Möchten Sie die Vermietung in professionelle Hände geben? Dann lassen Sie uns unverbindlich sprechen.

Unverbindlich Kontakt aufnehmen

Sie möchten selbst vermieten? Mit unserem Ratgeber „Immobilie vermieten“ stehen wir Ihnen mit allen Fragen und Antworten zur Seite.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Maklergebühren bei der Vermietung“

  • Ist die Maklerprovision gesetzlich geregelt?

    Das kommt drauf an, wer den Makler beauftragt:

    • Beauftragt der Mieter den Makler, ist die Maklercourtage gesetzlich festgelegt: Sie darf maximal 2 Nettokaltmieten zuzüglich der Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent betragen.
    • Beauftragt der Vermieter den Makler, ist die Provision für die Vermietung grundsätzlich frei verhandelbar.
  • Wer zahlt Maklerprovision bei gewerblicher Vermietung?

    Bei Gewerbeimmobilien entscheidet die Marktsituation darüber, wer den Makler beauftragt:

    1. Die Nachfrage ist größer als das Angebot: Es liegt ein Vermietermarkt vor, Mieter zahlen die Provision.
    2. Das Angebot ist größer als die Nachfrage: Eigentümer und Vermieter müssen die Maklerprovision selbst zahlen.
  • Wann hat ein Makler Anspruch auf die Provision?

    Damit der Makler bei der Vermietung Anspruch auf die Provision hat, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Es existiert ein schriftlicher Maklervertrag.
    • Der Mietvertrag wurde abgeschlossen.
    • Der Makler hat die Maklerleistung zur Vermietung erbracht und aktiv zum Vertragsabschluss beigetragen.
    • Der Vertrag wird nicht aufgrund eines Mangels unwirksam.
  • Wann ist eine Maklerprovision unzulässig?

    • bei der Vermietung von Sozialwohnungen oder anderen preisgebundenen Wohnungen
    • bei Verlängerung oder Erneuerung eines bestehenden Mietverhältnisses
    • im Falle, dass der Makler auch Eigentümer, Vermieter, Verwalter oder Mieter der Wohnung ist
    • im Falle, dass der Makler wirtschaftliche Beziehungen zum Vermieter hat
  • Kann ich die Maklerprovision zurückfordern?

    In seltenen Fällen können Sie die Provision zurückfordern, zum Beispiel wenn der Makler gegen das Bestellerprinzip verstößt oder nicht aktiv am Abschluss des Mietvertrags gearbeitet hat.

    Der Anspruch auf Rückzahlung verjährt nach drei Jahren.

  • Lohnt es sich trotz hoher Kosten über einen Makler zu vermieten?

    In den meisten Fällen ja, denn:

    • Sie sparen Zeit.
    • Ihre Immobilie wird schneller vermietet.
    • Sie erhalten garantiert eine marktgerechte Miete.
    • Sie gehen auf Nummer sicher.

    Am Ende zahlt sich die Vermietung mit einem Makler fast immer in einem marktgerechten Mietpreis und einer schnelleren Vermietung aus.

  • Kann ich auch sicher ohne Makler vermieten?

    Ja, Sie können Ihre Immobilie auch ohne Makler vermieten und sich so die Maklerkosten für die Vermietung sparen. Beachten Sie allerdings, dass all das Zeit und Know-how erfordert. Setzen Sie vorab gründlich mit der Vermietung auseinander, um zum gewünschten Ergebnis zu kommen.

    In unserem Ratgeber „Immobilie vermieten“ zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie die Vermietung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung gelingt.

KAMPMEYER Immobilien GmbH hat 4,18 von 5 Sternen 2085 Bewertungen auf ProvenExpert.com
KAMPMEYER Immobilien GmbH

Waidmarkt 11
50676 Köln

Telefon: 0221 / 92 16 42 - 0


Presse
AGB
Widerruf
Datenschutz
Impressum

LeadingRE
Immobilien-News
Auszeichnungen


Objekt-Tracking PLUS