Objektbeschreibung
Im schönen Ortsteil Bonn-Schweinheim, in ruhiger Höhenlage mit wunderschönem Siebengebirgsblick, befindet sich dieses 1960 erbaute Zweifamilienhaus. Das Haus verfügt über eine Gesamtwohnfläche von ca. 160 m² verteilt auf die beiden identisch großen 4-Zimmerwohnungen im Erd- und Obergeschoss.
Vom Erdgeschoss kann man über eine schöne Sonnenterrasse in den Garten gehen. Die Obergeschoss-Wohnung verfügt über einen großen Balkon mit traumhaftem Fernblick und über einen separaten Gartenzugang auf der entgegenliegenden Hausseite.
Seit dem Jahr 2002 bis zum heutigen Tag wurden regelmäßig umfangreiche Modernisierungen durchgeführt und somit befindet sich dies Immobilie heute in einem optisch und technisch einwandfreien Zustand.
1997 wurde für dieses Kaufobjekt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und Teilungserklärung erstellt, somit besteht diese Immobilie aus zwei separaten Eigentumswohnungen.
Rund um dieses Haus befindet sich ein 428 m² großes Grundstück mit vom Garten begehbaren Abstellräumen, einer Einzelgarage und zwei PKW-Außenstellplätzen.
Die Obergeschosswohnung ist derzeit vermietet, die Jahresnettomiete beträgt Euro 12.000,00.
Die Erdgeschosswohnung ist leerstehend und kann somit sofort vermietet oder selbst genutzt werden.
Diese Immobilie eignet sich hervorragend als Zweigenerationenhaus zur Selbstnutzung oder als praktische Kapitalanlage.
Ausstattung
- Massive Bauweise, Satteldach
- Kunststofffenster mit 3-fach-Verglasung (2007 Neu)
- 2 Wohneinheiten mit Abgeschlossenheit und Teilungserklärung
- Balkon und Terrasse mit Markisen
- Einbauküche mit Elektrogeräten im Erdgeschoss (2007)
- 3 PKW-Außenstellplätze
- Gas-Zentralheizung inkl. Warmwasserversorgung (2002, 2019, 2021)
- Jahresnettomiete Obergeschoss Euro 12.000,00 inkl. Stellplatz
Gesamtkaufpreis
695.000,00 €
Käuferprovision: 2,95 % des beurkundeten Kaufpreis inkl. der gesetzlichen MwSt.
Hinweis: Die Vorschriften zur Verteilung der Makler-Provision sehen bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen vor, dass sich Verkäufer und Käufer gegenüber dem Makler, der KAMPMEYER Immobilien GmbH, zur Zahlung der Provision in gleicher Höhe verpflichten, wenn wir für beide Seiten tätig werden. Wir halten uns an diese gesetzliche Vorgabe.