Objektbeschreibung
AM TANNENHOF 11
Das dreigeschossige Wohngebäude auf dem gut 1.000 Quadratmeter großen Grundstück umfasst insgesamt fünf Wohnungen.
Bei dieser Einheit handelt es sich um die Wohnung im Erdgeschoss, mit einem ca. 200 m² großen Gartenanteil.
Die offenen Raumbeziehungen werden durch großformatige Fenster und die zeitlose Architektur des Neubaus, die an die eleganten Flachdachentwürfe des Bauhauses angelehnt ist, unterstützt.
Auf der Rückseite des Gebäudes schaffen als Glasgeländer gestaltete Brüstungselemente der Dachterrasse und der Balkone mit ihren schmalen Säulen eine ideale Verbindung der Innenräume mit der begrünten Umgebung, zu der auch die beiden großzügigen Gärten gehören, deren Nutzung den beiden Erdgeschosswohnungen vorbehalten ist.
Die beiden Erdgeschosswohnungen werden auf der Rückseite und an den Seiten des Gebäudes von hell gefliesten Terrassen gesäumt, die den Zugang zu den räumlich durch eine Hecke voneinander abgegrenzten Gärten gewähren. Über den ebenfalls zum Garten ausgerichteten Balkonen des ersten Obergeschosses liegt die umlaufende Terrasse der größten Wohnung des Hauses. Diese verfügt neben einer vorzüglichen Aufteilung auch über die Option durch einen offenen Kamin noch mehr zu der entspannten Atmosphäre eines Penthouse beizutragen.
Ausstattung
- Neubau-Erstbezug
- Fünf Wohnungen
- Teilweise flexible Grundrisse
- Drei- und Vierzimmer
- Hochwertige Ausstattung
- Zentrale Luftwärmepumpe
- Photovoltaikanlage zur Unterstützung der Luftwärmepumpe
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Fußbodenheizung
- Teilweise Schiebetüren zum Balkon oder zur Terrasse
- Terrasse oder Balkon in Südausrichtung
- Garten als Sondernutzungsrecht im Erdgeschoss
- Elektrische Rollläden
- Aufzug
- Cat7 Netzwerkverkabelung
- Multiparking-Anlage mit 4 Stellplätzen
- Einzelgarage für die Penthouse-Wohnung
- Alle Stellplätze für Elektro-Ladestationen vorgerichtet
Kaufpreis
929.900,00 €
Stellplatz
26.900,00 €
Käuferprovision: provisionsfrei
Hinweis: Die Vorschriften zur Verteilung der Makler-Provision sehen bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen vor, dass sich Verkäufer und Käufer gegenüber dem Makler, der KAMPMEYER Immobilien GmbH, zur Zahlung der Provision in gleicher Höhe verpflichten, wenn wir für beide Seiten tätig werden. Wir halten uns an diese gesetzliche Vorgabe.