Den Kaufvertrag aufsetzen
Für den sicheren Abschluss des Verkaufs ist ein notariell beglaubigter Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer notwendig. Denn nur ein Kaufvertrag, der vom Notar beglaubigt und vom Käufer sowie Verkäufer unterschrieben wurde, ermöglicht einen rechtskräftigen Eigentümerwechsel. Alle Vereinbarungen aus dem Kaufvertrag müssen vom Käufer und Verkäufer eingehalten werden. Mündliche Vereinbarungen gelten nicht.
Im nächsten Schritt gilt es daher, einen Notar auszuwählen. Es gibt keine rechtliche Regelung, welche Partei den Notar auswählen muss. Käufer und Verkäufer müssen sich auf einen Notar verständigen. In der Regel hat der Käufer das Vorschlagsrecht, da er die Kosten der Beurkundung trägt.
In einem Erstgespräch klären Notar, Käufer und Verkäufer den Inhalt des Kaufvertrags. Dazu zählen alle Rahmenbedingungen sowie individuelle Vereinbarungen. Im Anschluss erstellt der Notar einen Kaufvertragsentwurf, der die Interessen von Käufer und Verkäufer beachtet. Beide Parteien sollten sich ausreichend Zeit nehmen, um den Entwurf sorgfältig zu prüfen. Der Notar ist als neutrale Instanz zwischen beiden Vertragsparteien verpflichtet, Fragen zum Kaufvertrag neutral und umfänglich zu beantworten. Der Notar steht Ihnen dabei für rechtliche Fragen zu Verfügung. Andere Fragen, zum Beispiel zum Verkaufspreis, beurteilt er jedoch nicht.
In unserem Beitrag „Wohnungs- & Hausverkauf: der Vertrag beim Immobilienverkauf“ erfahren Sie, worauf Sie beim Vertrag achten sollten.