Verschaffen Sie sich mit staatlichen Förderungen beim Immobilienkauf einen finanziellen Booster. Welche es gibt und wer Anspruch hat, das erfahren Sie ganz einfach hier.
Verschaffen Sie sich mit staatlichen Förderungen beim Immobilienkauf einen finanziellen Booster. Welche es gibt und wer Anspruch hat, das erfahren Sie ganz einfach hier.
Das Wohneigentumsprogramm ist ein Allround-Kredit von der KfW, bei dem Sie bis zu 100.000 Euro für den Kauf – und übrigens auch für den Bau – eines Eigenheims erhalten. Einzige Voraussetzung ist, dass Sie die Immobilie selbst bewohnen. Ansonsten ist es egal, ob die Immobilie alt oder neu, renovierungsbedürftig oder direkt einzugsfertig ist.
Sie können den Kredit beim Kauf für
Da bei den meisten Finanzierungen das Förderdarlehen nicht die gesamte Finanzierungssumme deckt, können Sie das Wohneigentumsprogramm auch mit anderen KfW-Förderprodukten kombinieren. Damit ist das Darlehen eher eine Ergänzung für Ihre Baufinanzierung.
Alle Infos zum Wohneigentumsprogramm sowie die dazu nötigen Formulare finden Sie direkt bei der KfW.
Auch das Land NRW fördert den Kauf von selbst genutzten Häusern oder selbst genutzten Eigentumswohnungen mit zinsgünstigen Darlehen. Gefördert werden Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen. Da die Darlehen einkommensabhängig sind, kann es sich vor der Antragsstellung lohnen, den NRW.BANK-Chancenprüfer zu nutzen.
Zukünftigen Eigentümern stehen bei der KfW auch Förderungen für energieeffiziente Sanierungen sowie für den Abbau von Barrieren in der Immobilie zur Verfügung. Sollte Ihre Immobilie kurz vor dem Kauf umgebaut worden sein, können Sie auch nachträglich davon profitieren. Wichtig ist, dass Sie den Förderantrag stellen, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Die Kosten der jeweiligen Umbaumaßnahmen müssen außerdem im Kaufvertrag oder separat aufgeschlüsselt und ausgewiesen werden.
Folgende Förderprodukte gibt es für Sanierungen, von denen Sie auch beim Kauf profitieren können:
Ist das Haus, das Sie kaufen möchten, seit maximal einem Jahr fertig, und hat nur noch höchstens 40 Prozent des Energiebedarfs eines bestehenden, vergleichbaren Gebäudes, können Sie vom KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ profitieren – und das bedeutet: 100 Prozent der förderfähigen Kosten werden finanziert, wobei der maximale Betrag bei 100.000 Euro liegt.
Bitte beachten Sie, dass das Haus einen Effizienzhaus-Stand 40 erreichen muss und nicht mit fossilen Systemen wie einer Öl-, Gas- oder Pelletheizung beheizt werden darf.
Mehr Informationen rund um das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ finden Sie direkt auf der Seite der KfW.
Mehr zum Programm „Klimafreundlicher Neubau“
Das Programm Wohneigentum für Familien fördert Familien mit Kindern und Alleinerziehende mit kleinen und mittleren Einkommen beim Kauf – und auch Bau – eines selbst genutzten und klimafreundliches Hauses oder einer Wohnung. Möglich sind Kredite zwischen 170.000 und 270.000 Euro. Die genaue Höhe variiert nach zu versteuerndem Jahreseinkommen und ist abhängig von der Anzahl der Kinder.
Auch bei diesem Förderprogramm muss das Haus einen Effizienzhaus-Stand 40 erreichen und darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden.
Mehr Informationen rund um das Wohneigentumsprogramm für Familien finden Sie direkt auf der Seite der KfW.
Erhöhen Sie die Energieeffizienz eines alten Hauses, können Sie von einem zinsgünstigen Darlehen der KfW profitieren. Möglich sind bis zu 150.000 Euro und ein Investitionszuschuss bis zu 75.000 Euro.
Gut zu wissen: Auch die Baubegleitung, der Einbau einer Heizung mit erneuerbaren Energien oder die Installation von erneuerbaren Energien sind förderfähig.
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle) stellt ebenfalls Fördermittel für die Erzeugung regenerativer Energie zur Verfügung. Die Förderung umfasst einen Investitionszuschuss, der sich nach der Leistung der Anlage richtet und für Pelletheizungen, thermische Solaranlagen sowie Wärmepumpen ausgeschüttet wird.
Ungefähr 20 Prozent Eigenkapital sollten Sie idealerweise vor dem Kauf einer Immobilie ansparen. Viele Menschen nutzen dafür einen klassischen Bausparvertrag – und mit dem können Sie schon vor dem eigentlichen Kauf von staatlichen Zuschüssen profitieren: Mit der Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie und Wohn-Riester erhalten Sie nämlich schon vor dem Kauf Zuschüsse, die Sie für die Ansparung von Eigenkapital nutzen können. Und mit vermögenswirksamen Leistungen gibt es eine zusätzliche Möglichkeit, auch einen kleinen Zuschuss vom Arbeitgeber zu erhalten.
Vermögenswirksame Leistungen können in einen Bausparvertrag eingezahlt werden und so beim Wohnungs- und Hauskauf eine zusätzliche Förderung sein – zum Beispiel, um das Eigenkapital zu finanzieren.
Arbeitgeber können ihre Mitarbeitenden mit bis zu 40 Euro im Monat (also maximal 480 Euro im Jahr) unterstützen. Über die Jahre gesehen können so schnell Tausende Euro zusammenkommen.
Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen, können Sie zusätzlich auch noch einen weiteren Zuschuss vom Staat erhalten – allerdings nur, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro (bei Paaren unter 80.000 Euro) liegt.
Bei der Arbeitnehmersparzulage zahlt der Staat maximal neun Prozent auf 480 Euro (das ist der maximale Betrag, den Sie als vermögenswirksame Leistungen erhalten können) beziehungsweise bei Paaren 940 Euro. Jedes Jahr sind also maximal 43 Euro pro Person (oder als Paar 86 Euro) möglich.
Auch die Arbeitnehmersparzulage können Sie in Ihren Bausparvertrag einzahlen lassen und so beim Hauskauf von einem zusätzlichen Booster profitieren.
Bei der Wohnungsbauprämie beträgt die Förderung zehn Prozent Ihrer jährlichen Einzahlungen, wobei die maximal förderbare jährliche Sparleistung für Alleinstehende bei 700 Euro und für Paare bei 1.400 Euro liegt. Sparen Sie also jährlich 700 Euro für einen eigenen Wohnraum, erhalten Sie 70 Euro Wohnungsbauprämie.
Bitte beachten Sie: Bei der Wohnungsbauprämie liegt die Einkommensgrenze für Alleinstehende bei 35.000 Euro, für Verheiratete bei 70.000 Euro. Verdienen Sie mehr Geld, haben Sie leider keinen Anspruch.
Mit Wohn-Riester bezuschusst der Staat den Aufbau einer privaten Altersvorsorge. Schließlich kann ein Eigenheim auch als Altersvorsorge dienen.
Wohn-Riester, manchmal auch „Eigenheimrente“ genannt, ist also ebenfalls eine staatliche Fördermöglichkeit beim Immobilienkauf. Sie ist unabhängig von Einkommensgrenzen, erfordert aber einen Mindestsparbetrag von 60 Euro.
Mit Wohn-Riester profitieren Sie gleich auf zwei Weisen:
Der Kauf einer Immobilie ist für viele eine einmalige und eine der größten Investitionen, die sie im Leben tätigen werden. Am Anfang steht daher eigentlich immer die Finanzierungsfrage – und damit auch die Frage nach möglichen Zuschüssen und Förderungen beim Kauf. Auch dabei möchten wir Sie als Makler gern unterstützen.
Seit fast 30 Jahren arbeiten wir daher in einem starken Netzwerk aus Kooperationspartnern. So können wir den Kauf schneller abwickeln und außerdem sichergehen, dass Sie gut und sicher beraten werden.
Mit der Hüttig & Rompf AG wissen wir, dass Ihre Finanzierung in guten Händen ist.
Mit dem Online-Finanzierungsrechner können Sie einfach, kostenlos und unverbindlich Ihren Finanzierungsbedarf berechnen – und schon jetzt erfahren, wie hoch Ihre monatliche Rate in Zukunft sein wird.
Am besten lassen Sie sich beraten. Die Experten von Hüttig & Rompf finden mit Ihnen zusammen den besten Finanzierungsweg und zeigen Ihnen auch Ihre Fördermöglichkeiten.
Alternativ können Sie auch selbst die Voraussetzungen prüfen und bei den Banken anfragen.
Das kommt drauf an, für welche Förderung Sie sich entscheiden. Bei den Krediten ist es allerdings wichtig, dass Sie sie beantragen, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Machen Sie sich daher im Vorfeld schlau, welche Kredite für Sie infrage kommen und kontaktieren Sie frühzeitig die KfW oder NRW.Bank.
Die einzelnen Förderungen haben unterschiedliche Voraussetzungen.
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