Inzwischen gibt es verschiedene Förderungen für eine energetische Sanierung Ihres Altbaus. Wir zeigen Ihnen, welche das sind und wie Sie von einer Förderung profitieren.
Förderungen für energetische Sanierungen – das ist gemeint
Wenn wir von Fördermöglichkeiten im Rahmen einer Altbausanierung sprechen, geht es immer um Fördermöglichkeiten einer energetischen Altbausanierung – also Sanierungsmaßnahmen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz beitragen. Das können beispielsweise neue Fenster und Türen mit einer verbesserten Wärmedämmung sein oder eine neue Heizung, die auf erneuerbaren Energien basiert.
Die gute Nachricht: Im Zuge des grünen Wandels gibt es aktuell verschiedene Förderprogramme, die die energetische Sanierung vorantreiben sollen und Sie bei der Umsetzung finanziell entlasten.
KfW-Förderung: Sanierung für mehr Energieeffizienz
Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, können Sie verschiedene Fördermittel erhalten – entweder als Zuschuss oder als Förderkredit:
- Als Zuschuss: Mit dem direkt ausgezahlten Zuschuss erhalten Sie Gelder von der KfW, die Sie im Gegensatz zum Kredit nicht zurückzahlen müssen.
- Als Förderkredit: Bei einem Förderkredit geht es um eine Möglichkeit, Ihre Immobilie günstig zu finanzieren. Der Kredit mit Tilgungszuschuss ist dabei allerdings eine Sonderform. Bei ihm müssen Sie den Kreditbetrag nicht vollständig zurückzahlen, profitieren also ebenfalls von einer Art Zuschuss.
KfW-Kredit 261: Haus und Wohnung energieeffizient sanieren
Den KfW-Kredit 261 erhalten Sie für eine energieeffiziente Sanierung von Häusern und Wohnungen. Dabei gilt: Je energieeffizienter Sie Ihren Altbau sanieren, desto höher können sowohl Ihr Kredit als auch der Tilgungszuschuss ausfallen.
Pro Wohneinheit sind bis zu 150.000 Euro für ein Effizienzhaus möglich. Für den vollen Betrag muss Ihre Immobilie zusätzlich die Kriterien für eine Erneuerbare-Energien-Klasse oder eine Nachhaltigkeits-Klasse erfüllen. Erstere erreichen Sie zum Beispiel, wenn Sie im Zuge der Sanierung eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen, mit der Sie 65 Prozent Ihres Energiebedarfs decken.
Erfüllen Sie die Kriterien nicht, hängt die Kredithöhe von der Effizienzhausstufe ab: Bei einer Effizienzhausstufe 85 fördert die KfW Ihr Vorhaben mit einem Kreditbetrag von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit.
Darüber hinaus verschafft Ihnen auch der Tilgungszuschuss der KfW zusätzliche finanzielle Erleichterung: Er verringert das Darlehen sowie die Laufzeit, sodass Sie nicht den gesamten Betrag zurückzahlen müssen. Bei einem Effizienzhaus 40 mit Erneuerbarer-Energien-Klasse erhalten Sie 25 Prozent Tilgungszuschuss vom maximalen Kreditbetrag (150.000 Euro), also 37.500 Euro. Ihre Kreditsumme reduziert sich so von 150.000 Euro auf 112.500 Euro.
Zusätzlicher Bonus für „Worst Performing Buildings“
Sollten Sie einen Altbau sanieren, der zu den sogenannten „Worst Performing Buildings“, kurz WPB, gehört, können Sie einen Extra-Tilgungszuschuss von 10 Prozentpunkten für den KfW-Kredit 261 beantragen. WPB sind Immobilien, die zu den schlechtesten Gebäuden in Deutschland bezüglich des energetischen Sanierungszustands zählen.
Mehr Tilgungszuschuss bei serieller Sanierung
Verwenden Sie vorgefertigte Bauelemente für Fassade und Dach – sanieren also seriell – und erreichen mit der Sanierung die Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55, erhöht sich Ihr Tilgungszuschuss für den KfW-Kredit 261 um 15 Prozentpunkte.Mehr zum KfW-Kredit 261 erfahren Sie auf der Seite der KfW.
KfW-Kredit 270 für den Einsatz von erneuerbaren Energien
Mit dem Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ fördert die KfW Bauvorhaben zur Strom- und Wärmeerzeugung auf der Basis von erneuerbaren Energien, also zum Beispiel für Photovoltaik-Anlagen auf Dächern oder an Fassaden. Gefördert werden Privatpersonen, die einen Teil des erzeugten Stroms einspeisen.
Mit dem KfW-Kredit 270 erhalten Sie unter Einhaltung der Voraussetzungen einen Kredit ab 5,21 Prozent effektiven Jahreszins.
Mehr zum Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ auf der Seite der KfW.
KfW-Zuschuss 458: Heizungsförderung für Privatpersonen
Mit dem KfW-Zuschuss 458 erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsimmobilien eine Förderung für die Modernisierung ihrer Heizung. Förderfähig sind:
- solarthermische Anlagen
- Biomasseheizungen
- elektrisch angetriebene Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizungen
- wasserstofffähige Heizungen
- innovative Heizungstechniken, die auf erneuerbaren Energien basieren
Sowohl der Kauf und die Installation als auch sonstige Kosten, zum Beispiel der Anschluss an ein Gebäude oder Wärmenetz, die Fachplanung und Baubegleitung sowie Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen sind förderfähig.
Die Heizungsförderung besteht aus einer Grundförderung von 30 Prozent und verschiedenen Boni. Maximal erhalten Sie einen Zuschuss von 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei einem Einfamilienhaus berücksichtigt die KfW Kosten bis zu 30.000 Euro, gewährt also einen Zuschuss von bis zu 21.000 Euro.
Fördermittel der BAFA
Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, stellt ebenso Fördermittel für die energetische Sanierung im Rahmen des Programms Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, bereit. Voraussetzung ist, dass die Einzelmaßnahmen zur Sanierung Ihres Altbaus energieeffizienzsteigernd ist und dass seit dem Bauantrag fünf Jahre vergangen sind. Ist das gegeben, erhalten Sie einen Investitionszuschuss von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei der Höchstgrenze von 60.000 Euro der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit ist also ein maximaler Zuschuss von 12.000 Euro möglich. Allerdings muss hierfür ein individueller BAFA-Sanierungsfahrplan vorhanden sein, ansonsten liegen die förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro pro Wohneinheit.
Förderfähige Maßnahmen sind beispielsweise:
- Verbesserte Dämmung von Fenstern, Türen, Wänden und Dächern
- Eine optimierte Heizung, zum Beispiel durch Wärmepumpenaustausch
- Fachplanung und Baubegleitung energetischer Sanierungen
Noch mehr profitieren: KfW-Ergänzungskredit 358, 369
Mit dem Ergänzungskredit fördert die KfW Einzelmaßnahmen einer Sanierung, für die Ihnen bereits ein Zuschuss der KfW oder BAFA zugesagt oder bewilligt wurde. Voraussetzung ist, dass der Zuschuss noch nicht ausgezahlt wurde und die Bewilligung nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Den Ergänzungskredit erhalten Sie demnach nur zusätzlich zur Zuschussförderung der KfW oder BAFA.
Möglich ist ein Förderkredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit bei einem effektiven Jahreszins von 0,01 Prozent. Dieser wird zusätzlich zu bereits genehmigten Förderungen vergeben, allerdings nur bei ausreichend verfügbaren Haushaltsmitteln.
Mehr zum Einzelmaßnahmen-Ergänzungskredit erfahren Sie auf der Seite der KfW.
Häufige Fragen rund um Förderungen bei der Altbausanierung
Im Zuge einer energetischen Sanierung kommt es immer darauf an, dass die Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen. Oftmals geht es um eine verbesserte Wärmedämmung verschiedener Bauelemente oder um eine optimierte Nutzung von Strom und Wärme.
Im Detail gehören zur energetischen Sanierung folgende Maßnahmen:
- Dachdämmung
- Geschossdeckendämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdämmung
- Neue Fenster und Türen
- Neue Heizung
Bis 2030 besteht ein Sanierungszwang für Häuser mit unzureichenden Energieeffizienzklassen. Das betrifft die Klassen G und F, welche mindestens die Stufe E erreichen müssen.
Ja, wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten, von einer Förderung zu profitieren.
Alle Fördermöglichkeiten beim Immobilienkauf für Sie im Überblick
Bitte beachten Sie, dass unsere Veröffentlichungen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten wie Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater hinzuzuziehen. Trotz großer Sorgfalt und gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden.