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Förderungen für Altbausanierungen

Lesedauer: 9 Minuten
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04. Juni 2025
Ein heller, unfertiger Raum, der gerade renoviert wird, mit auf dem Boden verstreuten Baumaterialien, freiliegenden Treppen, ungestrichenen Wänden und verschiedenen Bauwerkzeugen und Eimern im Raum.
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Inzwischen gibt es verschiedene Förderungen für eine energetische Sanierung Ihres Altbaus. Wir zeigen Ihnen, welche das sind und wie Sie von einer Förderung profitieren.

Förderungen für energetische Sanierungen – das ist gemeint

Wenn wir von Fördermöglichkeiten im Rahmen einer Altbausanierung sprechen, geht es immer um Fördermöglichkeiten einer energetischen Altbausanierung – also Sanierungsmaßnahmen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz beitragen. Das können beispielsweise neue Fenster und Türen mit einer verbesserten Wärmedämmung sein oder eine neue Heizung, die auf erneuerbaren Energien basiert.

Die gute Nachricht: Im Zuge des grünen Wandels gibt es aktuell verschiedene Förderprogramme, die die energetische Sanierung vorantreiben sollen und Sie bei der Umsetzung finanziell entlasten.

KfW-Förderung: Sanierung für mehr Energieeffizienz

Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, können Sie verschiedene Fördermittel erhalten – entweder als Zuschuss oder als Förderkredit:

  • Als Zuschuss: Mit dem direkt ausgezahlten Zuschuss erhalten Sie Gelder von der KfW, die Sie im Gegensatz zum Kredit nicht zurückzahlen müssen.
  • Als Förderkredit: Bei einem Förderkredit geht es um eine Möglichkeit, Ihre Immobilie günstig zu finanzieren. Der Kredit mit Tilgungszuschuss ist dabei allerdings eine Sonderform. Bei ihm müssen Sie den Kreditbetrag nicht vollständig zurückzahlen, profitieren also ebenfalls von einer Art Zuschuss.

 

KfW-Kredit 261: Haus und Wohnung energieeffizient sanieren

Den KfW-Kredit 261 erhalten Sie für eine energieeffiziente Sanierung von Häusern und Wohnungen. Dabei gilt: Je energieeffizienter Sie Ihren Altbau sanieren, desto höher können sowohl Ihr Kredit als auch der Tilgungszuschuss ausfallen.

Zusätzlicher Bonus für „Worst Performing Buildings“

Sollten Sie einen Altbau sanieren, der zu den sogenannten „Worst Performing Buildings“, kurz WPB, gehört, können Sie einen Extra-Tilgungszuschuss von 10 Prozentpunkten für den KfW-Kredit 261 beantragen. WPB sind Immobilien, die zu den schlechtesten Gebäuden in Deutschland bezüglich des energetischen Sanierungszustands zählen.

 

Mehr Tilgungszuschuss bei serieller Sanierung

Verwenden Sie vorgefertigte Bauelemente für Fassade und Dach – sanieren also seriell – und erreichen mit der Sanierung die Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55, erhöht sich Ihr Tilgungszuschuss für den KfW-Kredit 261 um 15 Prozentpunkte.Mehr zum KfW-Kredit 261 erfahren Sie auf der Seite der KfW.

KfW-Kredit 270 für den Einsatz von erneuerbaren Energien

Mit dem Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ fördert die KfW Bauvorhaben zur Strom- und Wärmeerzeugung auf der Basis von erneuerbaren Energien, also zum Beispiel für Photovoltaik-Anlagen auf Dächern oder an Fassaden. Gefördert werden Privatpersonen, die einen Teil des erzeugten Stroms einspeisen.

Mit dem KfW-Kredit 270 erhalten Sie unter Einhaltung der Voraussetzungen einen Kredit ab 5,21 Prozent effektiven Jahreszins.

Mehr zum Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ auf der Seite der KfW.

KfW-Zuschuss 458: Heizungsförderung für Privatpersonen

Mit dem KfW-Zuschuss 458 erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsimmobilien eine Förderung für die Modernisierung ihrer Heizung. Förderfähig sind:

  • solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • elektrisch angetriebene Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • wasserstofffähige Heizungen
  • innovative Heizungstechniken, die auf erneuerbaren Energien basieren

Sowohl der Kauf und die Installation als auch sonstige Kosten, zum Beispiel der Anschluss an ein Gebäude oder Wärmenetz, die Fachplanung und Baubegleitung sowie Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen sind förderfähig.

Die Heizungsförderung besteht aus einer Grundförderung von 30 Prozent und verschiedenen Boni. Maximal erhalten Sie einen Zuschuss von 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei einem Einfamilienhaus berücksichtigt die KfW Kosten bis zu 30.000 Euro, gewährt also einen Zuschuss von bis zu 21.000 Euro.

Mehr zum KfW-Zuschuss 458 auf der Seite der KfW.

Fördermittel der BAFA

Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, stellt ebenso Fördermittel für die energetische Sanierung im Rahmen des Programms Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, bereit. Voraussetzung ist, dass die Einzelmaßnahmen zur Sanierung Ihres Altbaus energieeffizienzsteigernd ist und dass seit dem Bauantrag fünf Jahre vergangen sind. Ist das gegeben, erhalten Sie einen Investitionszuschuss von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei der Höchstgrenze von 60.000 Euro der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit ist also ein maximaler Zuschuss von 12.000 Euro möglich. Allerdings muss hierfür ein individueller BAFA-Sanierungsfahrplan vorhanden sein, ansonsten liegen die förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro pro Wohneinheit.

Förderfähige Maßnahmen sind beispielsweise:

  • Verbesserte Dämmung von Fenstern, Türen, Wänden und Dächern
  • Eine optimierte Heizung, zum Beispiel durch Wärmepumpenaustausch
  • Fachplanung und Baubegleitung energetischer Sanierungen

Mehr zur BAFA-Förderung auf der Seite der BAFA.

Noch mehr profitieren: KfW-Ergänzungskredit 358, 369

Mit dem Ergänzungskredit fördert die KfW Einzelmaßnahmen einer Sanierung, für die Ihnen bereits ein Zuschuss der KfW oder BAFA zugesagt oder bewilligt wurde. Voraussetzung ist, dass der Zuschuss noch nicht ausgezahlt wurde und die Bewilligung nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Den Ergänzungskredit erhalten Sie demnach nur zusätzlich zur Zuschussförderung der KfW oder BAFA.

Möglich ist ein Förderkredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit bei einem effektiven Jahreszins von 0,01 Prozent. Dieser wird zusätzlich zu bereits genehmigten Förderungen vergeben, allerdings nur bei ausreichend verfügbaren Haushaltsmitteln.

Mehr zum Einzelmaßnahmen-Ergänzungskredit erfahren Sie auf der Seite der KfW.

Häufige Fragen rund um Förderungen bei der Altbausanierung

Bitte beachten Sie, dass unsere Veröffentlichungen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten wie Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater hinzuzuziehen. Trotz großer Sorgfalt und gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden.