Seit dem 01.06.2015 entlastet die Mietrechtsnovellierung Mieter von der Maklerprovision. Seitdem gilt: Wer den Makler bestellt, bezahlt ihn auch. ...
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Wenn Immobilien über das Bieterverfahren veräußert werden, ist der angegebene Verkaufspreis der Mindestverkaufspreis für den Verkäufer. Käufer ...
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Im Energieausweis werden energetische Kennzahlen für Gebäude erfasst. Er informiert über den Energieverbrauch und die Gesamteffizienz der ...
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Seit dem 1. Mai 2014 gilt die Energieeinsparverordnung (EnEV), die bei allen kommerziellen Immobilienanzeigen als Angabe verpflichtend ist. Der ...
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Im Grundbuch sind die Eigentumsverhältnisse und mit dem Grundstück verbundenen Rechte und auf ihm liegenden Lasten erfasst. Es ist ein amtliches ...
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Eine Immobilie ist ein Grundstück oder ein mit diesem verbundenes Bauwerke (Gebäude oder Wohnung). Wenn es sich um ein Grundstück handelt, wird ...
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Bei der Immobilienbewertung ist die Lage das wichtigste Kriterium. Jedoch tragen individuelle Faktoren und die Mikrolage ebenfalls zur ...
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Die Dienstleistung eines Immobilienmaklers greift bei allen Lebensphasen von Immobilien. Makler beschaffen unbebaute Grundstücke für Investoren, ...
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Die amtliche Flurkarte gehört zu den Katasterunterlagen, die beim Katasteramt entgeltlich angefordert werden kann. Aus ihr ergeben sich ...
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Das Kölschen Grundgesetzt Et kölsche Jrundjesetz sind elf mundartliche Redensarten, die das Leben in Köln, besonders zu Karneval, regeln. Es sind ...
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Vom Mieter muss die Kündigung von Wohnraum-Mietverträgen zwingend in Schriftform erfolgen und vom Mieter unterschrieben werden. Besteht die ...
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Die Kündigungsbestätigung wird vom Vermieter verfasst. Sie muss das Vertragsende gegenüber dem Mieter bestätigen, Verpflichtungen zur Mietzahlung ...
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Ein Immobilienmarktbericht gibt im allgemeinen Auskunft über die wichtigsten aktuellen Entwicklungen und Trends auf dem Immobilienmarkt. Der ...
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Die Mietpreisbremse ermöglicht, Mieterhöhungen bei Neuvermietungen von Wohnraum einzuschränken. Das bremst den Anstieg der Mieten besonders in ...
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Der Mietvertrag ist die verbindliche Einigung zwischen Mieter und Vermieter. Sein Inhalt ist entscheidend, wenn es zu einer Kündigung kommt. ...
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Beim Provisonsanspruch gibt es eine sogenannte Nachwirkungszeit. Das heißt: Wenn ein Maklerkunde nach Ablauf des Maklervertrages auf Grund der ...
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Wird der notarielle Kaufvertrag beurkundet, entsteht der Provionsionsanspruch. Makler nehmen normalerweise am Beurkundungstermin teil, um ...
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Quadratmeter ist ein Flächenmaß, nämlich die kohärente SI-Einheit einer Fläche. Ein Quadratmeter ist die Fläche eines Quadrats der Seitenlänge 1 Meter.
Mit technischen Systemen, die mit dem Oberbegriff Smart Home bezeichnet werden, lassen sich Geräte, Heizkörper und verschiedene Sensoren ...
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Bei einer Wohnungsübergabe wird meistens ein Übergabeprotokoll erstellt. Dort werden eventuelle Schäden und die Schlüsselanzahl festgehalten. ...
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Für den Immobilienverkauf benötigen Sie diverse Unterlagen. Einige haben Sie bereits vorliegen, andere müssen Sie einholen. Begleiten Sie den ...
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Ein Veedel ist – ähnlich dem Wiener Grätzl oder dem Berliner Kiez – die Bezeichnung für ein Stadtviertel. Dabei muss es nicht unbedingt ein ...
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Das Vergleichswertverfahren ist ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien. Bei dieser Methode werden Kaufpreise von Grundstücken ...
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Das Veedel am Waidmarkt blickt auf eine 2.000 Jährige Geschichte zurück. Angefangen hat alles mit den Römern. Sie legten entlang des Rheins eine ...
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Vom Wildwuchs zur Auftragsklärung und dem Bestellerprinzip 2015
Es ist wie immer: Was dem einen seine Eule, ist dem anderen seine Nachtigall. Den Mieter einer Großstadtwohnung freut es, wenn die Provision nicht mehr auf ihn geschoben werden kann, sein Vermieter wird sich an die neue Situation erst einmal gewöhnen müssen.

Das Kabinett reagiert mit der Stärkung des Bestellerprinzips darauf, dass Wohnungssuchende besonders in Ballungsgebieten oft gezwungen sind, die Provision zu zahlen, weil sie sonst laut Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz „keine realistische Chance auf eine Wohnung“ haben. Diese Chancenlosigkeit macht es Maklern auf angespannten Wohnungsmärkten möglich, Mietern unabhängig von Aufwand und Nutzen ihrer Vermittlung eine Provision in Höhe von zwei Monatsmieten in Rechnung zu stellen.
Bestellen und liefern

Die Änderungen des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung werden „sicherstellen, dass derjenige, der den Makler beauftragt und in dessen Interesse der Makler überwiegend tätig wird, ihn auch bezahlt“. Die Novellierung des Gesetzes stärkt mit dem Besteller- und dem Leistungsprinzip gleichzeitig zwei marktwirtschaftliche Grundsätze. Durch das Verbot, die Zahlungspflicht auf den Mieter abzuwälzen, wird auch das Preisdiktat der Makler abgeschafft.
Fair verhandeln
Jetzt stehen wir vor der Aufgabe, unsere Leistung demjenigen zu einem akzeptablen Preis anzubieten, der den Nutzen von ihr hat. Während Vermieter entscheiden werden, ob unsere Vermittlung ihren Preis wert ist, wird es für Mieter einfacher zu entscheiden, ob sie ihre neue Wohnung über einen Makler oder Vermieter nachfragen.
Das erschwert den leistungsschwächeren Vermietungsmaklern ihr Geschäft, bringt den Leistungsführern aber klare Vorteile. Die Stärkung von Besteller- und Leistungsprinzip verbessert das Image unseres Berufsstandes und unterstreicht unsere Marktposition.
Interessen vertreten
Einige Kollegen ernennen sich jetzt zu Anwälten der Wohnungssuchenden. Sie befürchten, dass Mieter ohne ihre Interessenvertretung Schaden nehmen könnten. Dabei übersehen sie aber, dass Mieter grundsätzlich gut informiert, mündig und selbst bestimmt handeln. Sie können selbst beurteilen, ob ein Mietangebot für sie geeignet ist. Sie wissen auch, ob sie Unterstützung brauchen und können selbst entscheiden, wer ihre Interessen vertreten und sie beraten sollte.
Weil das Bestellerprinzip Wohnungssuchenden den Weg zum Immobilienmakler leichter macht, werden Immobilienmakler auch für Eigentümer attraktiver. Wir bieten unsere Leistung jedenfalls zu einem Preis an, für den Vermieter sie nicht selbst erbringen können. Deshalb konzentriere ich mich weiter auf die Effizienz und die Spezialisierung meines Unternehmens sowie auf die Verantwortung für Mensch und Immobilie. Wir wissen, was unsere Leistung ist und wo unsere Kompetenzen liegen.

Stichworte: Bestellerprinzip, Immobilienmakler, Immobilienmarkt, KAMPMEYER, Köln, Mietpreisbremse, Roland, Vermietung