Es ist wie immer: Was dem einen seine Eule, ist dem anderen seine Nachtigall. Den Mieter einer Großstadtwohnung freut es, wenn die Provision nicht mehr auf ihn geschoben werden kann, sein Vermieter wird sich an die neue Situation erst einmal gewöhnen müssen.
Das Kabinett reagiert mit der Stärkung des Bestellerprinzips darauf, dass Wohnungssuchende besonders in Ballungsgebieten oft gezwungen sind, die Provision zu zahlen, weil sie sonst laut Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz „keine realistische Chance auf eine Wohnung“ haben. Diese Chancenlosigkeit macht es Maklern auf angespannten Wohnungsmärkten möglich, Mietern unabhängig von Aufwand und Nutzen ihrer Vermittlung eine Provision in Höhe von zwei Monatsmieten in Rechnung zu stellen.
Die Änderungen des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung werden „sicherstellen, dass derjenige, der den Makler beauftragt und in dessen Interesse der Makler überwiegend tätig wird, ihn auch bezahlt“. Die Novellierung des Gesetzes stärkt mit dem Besteller- und dem Leistungsprinzip gleichzeitig zwei marktwirtschaftliche Grundsätze. Durch das Verbot, die Zahlungspflicht auf den Mieter abzuwälzen, wird auch das Preisdiktat der Makler abgeschafft.
Jetzt stehen wir vor der Aufgabe, unsere Leistung demjenigen zu einem akzeptablen Preis anzubieten, der den Nutzen von ihr hat. Während Vermieter entscheiden werden, ob unsere Vermittlung ihren Preis wert ist, wird es für Mieter einfacher zu entscheiden, ob sie ihre neue Wohnung über einen Makler oder Vermieter nachfragen.
Das erschwert den leistungsschwächeren Vermietungsmaklern ihr Geschäft, bringt den Leistungsführern aber klare Vorteile. Die Stärkung von Besteller- und Leistungsprinzip verbessert das Image unseres Berufsstandes und unterstreicht unsere Marktposition.
Einige Kollegen ernennen sich jetzt zu Anwälten der Wohnungssuchenden. Sie befürchten, dass Mieter ohne ihre Interessenvertretung Schaden nehmen könnten. Dabei übersehen sie aber, dass Mieter grundsätzlich gut informiert, mündig und selbst bestimmt handeln. Sie können selbst beurteilen, ob ein Mietangebot für sie geeignet ist. Sie wissen auch, ob sie Unterstützung brauchen und können selbst entscheiden, wer ihre Interessen vertreten und sie beraten sollte.
Weil das Bestellerprinzip Wohnungssuchenden den Weg zum Immobilienmakler leichter macht, werden Immobilienmakler auch für Eigentümer attraktiver. Wir bieten unsere Leistung jedenfalls zu einem Preis an, für den Vermieter sie nicht selbst erbringen können. Deshalb konzentriere ich mich weiter auf die Effizienz und die Spezialisierung meines Unternehmens sowie auf die Verantwortung für Mensch und Immobilie. Wir wissen, was unsere Leistung ist und wo unsere Kompetenzen liegen.
Stichworte: Bestellerprinzip, Immobilienmakler, Immobilienmarkt, KAMPMEYER, Köln, Mietpreisbremse, Roland, Vermietung
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