Immobilienmakler Köln Bonn - KAMPMEYER Immobilien GmbH
HAUPTMENÜ

Neubau-Mietwohnungen

Am Vogelsang in Bonn-Endenich|Bezugsfertig Sommer 2025

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Wohnberechtigungsschein

Wenn Sie eine geförderte Wohnung beziehen möchten, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Sie müssen den WBS beantragen. Er gilt für zwölf Monate und nur in Nordrhein-Westfalen. Der WBS beinhaltet die maximale Wohnfläche nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder.

Ob Sie Anspruch auf einen WBS haben, hängt davon ab, ob Sie die vom Land NRW vorgegebenen Grenzen beim Einkommen einhalten. Diese betragen für einen

  • 1-Personen-Haushalt 19.350 Euro
  • 2-Personen-Haushalt 23.310 Euro

zuzüglich für jede weitere zum Haushalt gehörende Person 5.360 Euro. Für jedes Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 700 Euro. In Ausnahmefällen ist es möglich, die genannten Einkommensgrenzen um bis zu fünf Prozent zu überschreiten.

Quelle: Infos der Stadt Bonn zum Wohnberechtigungsschein | Alle Angaben ohne Gewähr.

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