Was muss ich als Eigentümer jetzt tun?
Grundsteuererklärung fristgerecht abgeben
Obwohl die Reform erst 2025 in Kraft tritt, benötigen die Finanzämter schon jetzt alle erforderlichen Daten zur Neubewertung der Grundstücke. Diese müssen Sie in der elektronischen Steuererklärung angeben. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung startet am 1. Juli 2022 und endet am 31. Oktober 2022.
Zur Feststellung des Grundsteuerwerts sollten Sie sich also rechtzeitig um den Steuerbescheid, den Grundbuchauszug und die Wohnflächenberechnung kümmern.
Dort finden Sie alle notwendigen Daten:
- Im Steuerbescheid ist das Aktenzeichen angegeben (Grundsteuer-Aktenzeichen, Einheitswert-Aktenzeichen oder Aktenzeichen Finanzamt).
- Der Grundbuchauszug, der relevante Informationen wie die Grundstücksgröße enthält, ist beim Amtsgericht der Stadt oder der Gemeinde erhältlich.
- Die Wohnfläche kann gemessen, den Angaben in Kauf- und Mietverträgen oder aus der Bauakte (Gemeinde) entnommen werden.
Tipp: Nehmen Sie wegen des absehbaren Andrangs frühzeitig Kontakt zu Hausverwaltungen und Steuerberatern auf. Kümmern Sie sich bei Bedarf außerdem rechtzeitig um ein gültiges Elsterzertifikat.
Welche Daten brauche ich für die neue Grundsteuerreform?
Folgende Daten müssen übermittelt werden:
- Aktenzeichen
- Lage des Grundstücks: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
- Gemarkung(en) und Flurstück(e)
- Grundstücksfläche
- Bodenrichtwert
- Art des Grundstücks, z. B. unbebautes Grundstück oder Einfamilienhaus
- Baujahr (nur nach 1949)
- Anzahl der Wohnungen und Wohnfläche
Bitte beachten Sie: Besitzen Sie eine Immobilie in einem anderen Bundesland als Nordrhein-Westfalen, können die anzugebenden Informationen abweichen. Mehr dazu auf: www.grundsteuerreform.de
Was passiert, wenn ich die Frist nicht einhalte?
Bei Überschreiten der Abgabefrist der Steuererklärung drohen Bußgelder und schlimmstenfalls eine Schätzung durch das zuständige Finanzamt.
Die neue Grundsteuer in unserer Region
Mit dem Hebesatz bestimmen die einzelnen Städte die Grundsteuer für das gesamte Stadtgebiet. Im Zuge der neuen Reform werden voraussichtlich auch die Städte im Rhein-Erft- und Rhein-Sieg-Kreis den Hebesatz so anpassen, dass das Grundsteueraufkommen in Summe gleichbleibt. Grundlage dafür ist der neue Grundsteuerwert, der vom zuständigen Finanzamt neu festgesetzt wird.
Grundsteuer Köln
In Köln beträgt der aktuelle Hebesatz, der vom Rat der Stadt Köln für das gesamte Stadtgebiet einheitlich festgelegt wurde:
- 165 % für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
- 515 % für sonstige Immobilien
Wie die Stadt Köln den Hebesatz mit der neuen Grundsteuer anpasst, ist noch nicht klar. Eigentümer von Einfamilienhäusern und unbebauten Grundstücken in Köln werden voraussichtlich mehr zahlen müssen. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern könnten von der Reform profitieren.
Grundsteuer Bonn
In Bonn beträgt der aktuelle Hebesatz, der vom Rat der Stadt Bonn für das gesamte Stadtgebiet einheitlich festgelegt wurde:
- 340 % für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
- 680 % für sonstige Immobilien
Wie genau der Rat der Stadt Bonn den Hebesatz anpassen wird, ist noch nicht klar. Eigentümer von Einfamilienhäusern und unbebauten Grundstücken müssen wahrscheinlich ab 2025 mehr zahlen. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern werden voraussichtlich weniger zahlen müssen.
Haben Sie noch Fragen?
Wissenswertes zur Grundsteuerreform finden Sie auch auf der Seite www.grundsteuerreform.de. Dort beantwortet der virtuelle Assistent der Steuerverwaltung alle Fragen zur Grundsteuerreform: www.steuerchatbot.de
Tipp: Für einfach gelagerte Sachverhalte wie bei unbebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen oder Ein- und Zweifamilienhäusern in Ländern (u. a. Nordrhein-Westfalen), die bei der Grundsteuer das Bundesmodell anwenden, wird Anfang Juli 2022 eine vereinfachte elektronische Übermittlungsmöglichkeit für die Steuererklärung freigeschaltet: www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de